Die juristische Presseschau vom 5. bis 6. Mai 2016: Dieb­stahl aus Hunger / Cannabis bei Krank­heit / Fit­ness­kün­di­gung wegen Umzugs

06.05.2016

Keine Strafe bei Diebstahl aus Hunger, so ein italienisches Gericht. Außerdem in der Presseschau: Bundeskabinett billigt Gesetzentwürfe zu Cannabis für Kranke und der BGH erschwert die Kündigung von Fitnessstudioverträgen.

Thema des Tages

Keine Strafe bei Diebstahl aus Hunger in Italien: Italiens Oberstes Gericht hat einen Obdachlosen freigesprochen, der Käse und Wurst im Wert von knapp fünf Euro gestohlen hatte. Nach Verurteilungen durch die Instanzgerichte zu einer Bewährungsstrafe entschied das Oberste Gericht: Nicht wegen Diebstahls bestraft werden darf, wer "kleine Menge Nahrungsmittel stiehlt, allein davon getrieben, dass er Hunger hat und in der Notwendigkeit, sich ernähren zu müssen". Ein Grundsatzurteil für weitere Fälle derselben Art in Italien, bewertet die FAZ (Jörg Bremer) die Entscheidung.

Rechtspolitik

Cannabis für Kranke: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, nach dem Schwerkranke Cannabis auf Kosten der Krankenkassen erhalten sollen. Voraussetzung ist unter anderem, dass andere Schmerztherapien nicht anschlagen. Der Anbau soll streng kontrolliert werden. Hierzu lto.de.

Legal Highs: Die Bundesregierung hat einen Entwurf zu einem Gesetz gegen "neue psychoaktive Substanzen" beschlossen, das im Zusammenhang mit sogenannten Legal High-Drogen ganze Stoffgruppen verbieten soll. Damit soll der Gesetzgeber im schnellen Markt der Legal Highs nicht mehr warten müssen, bis die Gefährlichkeit einzelner Substanzen nachgewiesen ist. taz.de (Christian Rath) stellt den Gesetzentwurf vor.

Presseauskunft: Die Grünen haben einen Gesetzentwurf für ein "Presseauskunftsgesetz" in den Bundestag eingebracht, so taz.de (Christian Rath). Danach sollen Pressevertreter gegenüber Bundesbehörden ein "Recht auf Auskunft" haben. Das Gesetz soll für Rechtssicherheit sorgen, weil derzeit nur der grundrechtliche Minimalstandard gelte; der Bund sei auch zuständig, so die Grünen.

Mutterschutz: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf aus dem Familienministerium gebilligt, nach dem auch Studentinnen und Schülerinnen Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Hierzu lto.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. bis 6. Mai 2016: Diebstahl aus Hunger / Cannabis bei Krankheit / Fitnesskündigung wegen Umzugs . In: Legal Tribune Online, 06.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19314/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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