Die juristische Presseschau vom 3. März 2016: Kohl for­dert Rekord­schmer­zens­geld / VW-Mani­pu­la­tion kein Mangel / BKartA vs. Face­book

03.03.2016

Recht in der Welt

Offene Grenzen: Auf verfassungsblog.de argumentieren die Professoren Christian Hillgruber, Ulrich Foerste und Holm Putzke unter Bezugnahme auf Art. 20 Abs. 4 der Dublin III-Verordnung dafür, dass eine Politik offener Grenzen nicht europarechtskonform ist. Asylsuchende hätten nach dem geltenden System gerade kein Recht darauf, den Mitgliedstaat, in dem sie Asyl beantragen wollen, frei zu wählen.

Türkei – Nato-Einsatz gegen Schleuser: Nach einem Bericht der taz (Pascal Beucker) konnte der geplante Nato-Einsatz gegen Schlepper noch nicht beginnen, weil noch abgeklärt werden muss, in welchen Hoheitsgewässern die Schiffe operieren dürfen und in welchen Fällen die Türkei aus Seenot gerettete Flüchtlinge zurücknehme.

IStGH – Kulturkriegsverbrechen: Der Internationale Strafgerichtshof hat zum ersten Mal die Zerstörung von Kulturgut zum Hauptanklagepunkt erhoben. Wie die SZ (Adrian Kreye) schreibt, ist die Frage, ob dies als Kriegsverbrechen zu werten ist, unter Völkerrechtlern schon lange umstritten. Der polnische Jurist Raphael Lemkin habe den "kulturellen Völkermord" schon 1944 aufgebracht. Als er dann 1948 die UN-Völkermordkonvention aufgesetzt habe, sei der Begriff aus der endgültigen Fassung gestrichen worden. Auch aus den Entwürfen der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker von 2007 sei er getilgt worden.

Sonstiges

BKartA prüft Facebook: Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Facebook eröffnet, mit dem überprüft werden soll, ob das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, wenn es Daten seiner Nutzer sammelt. Von der Behörde sei bemängelt worden, dass die bei der Registrierung abzugebende Einwilligung in die Datennutzung schwer nachvollziehbar sei, schreibt die SZ (Michael Bauchmüller/Helmut Martin-Jung). Caspar Busse (SZ) bezeichnet den Schritt als wichtig. Auch weltweit tätige Milliarden-Konzerne müssten sich an deutsche Gesetze halten, insbesondere wenn sie eine Monopolstellung hätten, da sonst leicht der faire Wettbewerb ausgehebelt werden könne. Gerade im Internet gebe es eine fatale Tedenz zur Monopolisierung, wie Verfahren gegen Amazon und Hotelbuchungsportale gezeigt hätten.

Geeint in Vielfalt: In einem Gastbeitrag in der FAZ erläutert der Doktorand Oliver Haardt, dass die in der gegenwärtigen Flüchtlingsdebatte vertretene Auffassung, deutsche Identität drohe unter der Einwanderung muslimischer Flüchtlinge verloren zu gehen, die Vielfalt als prägende Eigenschaft deutscher Staatlichkeit übersieht. Für eine Einigung in Vielfalt müsse geworben werden, wobei der Erfolg integrativer Maßnahmen von der Religionsneutralität des Staates und der deutschen Sprache abhänge. Zudem bedürfe es einer Brücke, die im Grundgesetz gesehen werden könne.

Recht, Literatur und Flucht: Der Professor Klaus Lüderssen schreibt in der FAZ über Recht und Moral in der Flüchtlingsrhetorik und findet eine literarische Analogie.

Cyber-Angriffe der Bundeswehr: Auf netzpolitik.org berichtet die Netz-Aktivistin Anna Biselli über einen Sachstandsbericht des Verteidigungsministeriums an den Verteidigungsausschuss des Bundestages, aus dem sich ergibt, dass die Bundeswehr von der passiven Verteidigung gegen Cyber-Attacken zur Vorbereitung von aktiven Cyber-Angriffen übergegangen ist.

Werbende Ärzte: Ärzte dürfen in Ausübung ihres Berufes keine Werbung machen. Deshalb untersucht der Ärztliche Kreis- und Bezirksverband jetzt den Fall eines stellvertretenden Ärztlichen Direktors am Münchener Klinikum, der sich im OP mit einer Haube filmen ließ, auf welcher der Name eines Medizintechnikherstellers prangte. Den Fall schildert die SZ (Christina Berndt).

Juristische Ausbildung

Verurteilter Juraprofessor: Ein Juraprofessor ist vom Amtsgericht Köln zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro (60 Tagessätze zu je 150 Euro) wegen des Besitzes von Ecstasy und Crystal Meth verurteilt worden. Die Drogen soll er gegen sexuelle Dienstleistungen getauscht haben. Ein zweites Verfahren gegen ihn wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material läuft noch, berichtet lto.de (Constantin Baron van Lijnden/Pia Lorenz).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ml

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. März 2016: Kohl fordert Rekordschmerzensgeld / VW-Manipulation kein Mangel / BKartA vs. Facebook . In: Legal Tribune Online, 03.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18660/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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