Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Februar 2016: Klage gegen CETA / Kein Urteil gegen Pfle­genot / Maas ohne Maß­an­züge

22.02.2016

Justiz

BVerfG zu Pflegenotstand: Wie die SZ meldet, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten "Pflegenotstand" nicht zur Entscheidung angenommen. Das BVerfG könne den Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen zum Handeln verpflichten, wenn dieser Schutzpflichten verletzt. Eine Verletzung hätten die Beschwerdeführer jedoch nicht hinreichend substantiiert vorgetragen.

BVerfG – NPD-Verbot: Die NPD habe sich längst auf ein mögliches Verbot eingestellt, privatisiere Immobilien und trete bei Wahlen seit geraumer Zeit mit Tarnlisten auf. Das beschreibt eine Reportage der Samstags-taz (Konrad Litschko) zum NPD-Verbotsverfahren, das ab dem 1. März vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird. Es sei zu befürchten, dass die Parteistrukturen auch nach einem Verbot bestehen bleiben.

LG Berlin zu Mord an Schwangerer: Das Landgericht Berlin hat zwei Heranwachsende wegen Mordes an der schwangeren Freundin eines der Angeklagten zu 14 Jahren Haft verurteilt, berichten unter anderem die WamS (Christine Kensche) und die Samstags-taz (Plutonia Plarre). Die Frau war in einen Hinterhalt gelockt worden, dort stachen die beiden auf die Schwangere ein und zündeten sie an.

LG Berlin zu Google: Die Kartellkammer des Landgerichts Berlin hat die Klage von mehreren Verlagen gegen die Suchmaschine Google abgewiesen. Die Verlage fühlten sich durch Googles Marktstellung gezwungen, in die kostenlose Darstellung von Textausschnitten in den Suchergebnissen einzuwilligen und wollten dagegen unter Berufung auf das Kartellrecht vorgehen. Das Gericht sah das Verhalten Googles nicht als missbräuchlich an und wies die Klage ab, meldet zeit.de.

LAG Berlin-Brandenburg zu Mitarbeiterüberwachung: Arbeitgeber dürfen den Browserverlauf von Arbeitnehmern kontrollieren, um unzulässige private Internetznutzung am Arbeitsplatz nachzuweisen, hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Da es um Grundsatzfragen des Arbeitnehmerdatenschutzes gehe, sei die Revision zugelassen worden, schildert der Sonntags-Tsp (Jost Müller-Neuhof).

LAG Rheinland-Pfalz zu Fußballerverträgen: Nun analysiert auch die Rechtsanwältin Sandra Urban-Crell für das Handelsblatt-Rechtsboard das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zur Entfristungsklage des ehemaligen Torhüters Heinz Müller. Wegen der Eigenart der Arbeitsleistung hat das Gericht die Befristung des Lizenzspielervertrags über zwei Jahre hinaus für zulässig erklärt. Heinz Müller werde voraussichtlich gegen eine Abfindung auf Rechtsmittel verzichten.

LG München - Check24: Der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) verlangt vom Internet-Vergleichsportal Check24, dass es seine Vertriebspraktiken ändert und sich künftig an die gesetzlichen Vorschriften für die Beratung und deren Dokumentation hält. Am kommenden Mittwoch wird über den Streit vor dem Landgericht München verhandelt, berichtet die Montags-SZ (Herbert Fromme), die auch den wirtschaftlichen Hintergrund darstellt. Check24 gilt rechtlich als Versicherungsmakler und tritt daher in Konkurrenz zu klassischen Maklern.

LG Hannover – Anschlag auf Flüchtlingsheim: Der Spiegel (Julia Jüttner) berichtet von der Zeugenvernehmung im Prozess gegen die drei mutmaßlichen Brandstifter von Salzhemmendorf, wo das Kinderzimmer einer Flüchtlingsfamilie mit einem Molotow-Cocktail in Brand gesteckt wurde. Die Zeugenvernehmungen und zitierten Whatsapp-Nachrichten zeichnen ein Bild rassistischer und neonazistischer Gedankenwelt, die für die Angeklagten und deren Umfeld selbstverständlich geworden ist.

LG Detmold – Auschwitzprozess: Am vierten Verhandlungstag im Auschwitzprozess gegen den Angeklagten und ehemaligen KZ-Wachmann Reinhold H. haben weitere Überlebende ihre schrecklichen Erlebnisse im Vernichtungslager geschildert. Die Verhandlung vor dem Landgericht Detmold wird am 26. Februar fortgesetzt, meldet spiegel.de.

BGH zu Sinti- und Roma-Verfolgung: Nun greift auch lto.de (Martin Rath) die rassistische BGH-Rechtsprechung der 50er-Jahre zur Entschädigung von Sinti- und Roma für die erlittene NS-Verfolgung auf. Die Urteile werden ausführlich geschildert und in den Kontext der nach dem Krieg wieder aufgenommenen "Zigeuner"-Diskriminierung gestellt.

Anwältin Karin Arnold: Die FAS (Inge Kloepfer) porträtiert die Rechtsanwältin und langjährige Beraterin der Verlegerin Friede Springer, Karin Arnold. Die unauffällige, aber versierte Juristin habe der Springer-Erbin bei zahlreichen einschneidenden Entscheidungen zur Seite gestanden und suche derzeit nach einem Modell für die Unternehmensnachfolge.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Februar 2016: Klage gegen CETA / Kein Urteil gegen Pflegenot / Maas ohne Maßanzüge . In: Legal Tribune Online, 22.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18504/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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