Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Februar 2016: Klage gegen CETA / Kein Urteil gegen Pfle­genot / Maas ohne Maß­an­züge

22.02.2016

Eine Musiklehrerin bereitet die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten vor - gegen den CETA-Vertrag. Außerdem in der Presseschau: BVerfG hält Klage gegen Pflegenotstand für unzulässig und Justizminister Maas trägt keine Maßanzüge.

Thema des Tages

CETA und Grundgesetz: Gegen das kanadisch-europäische Freihandelsabkommen CETA soll die bislang größte Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Eine Lüdenscheider Musiklehrerin hat schon mehr als 40.000 Vollmachten gesammelt, berichtet der Spiegel (Ann-Katrin Müller). Ausarbeiten soll die Klage der Rechtsprofessor Andreas Fisahn. Finanziert wurde sie über Crowdfunding. Im Mittelpunkt soll eine angebliche Beschneidung der Gesetzgebungsrechte der EU-Staaten stehen.

Rechtspolitik

Asylpaket II: Am Freitag fand im Bundestag die erste Lesung zum Asylpaket II statt. Die Samstags-FAZ (Eckart Lohse) stellt noch einmal die Kernpunkte des Pakets und die Reaktion der Oppositionsparteien dar. Damit sollen Asylverfahren von Personen mit geringer Bleiberechtsperspektive beschleunigt und Abschiebungen erleichtert werden. Zudem soll der Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz eingeschränkt werden.

Am Beispiel einer albanischen Familie mit traumatisierter Mutter schildert die Montags-SZ (Bernd Kastner), was die geplante erleichterte Abschiebung von kranken Flüchtlingen bedeuten könnte.

Wohnsitzauflage: Anerkannten Flüchtlingen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können, soll künftig ein Wohnsitz zugewiesen werden können, um Ghettobildungen zu verhindern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf bereitet Innenminister Thomas de Maizière (CDU) vor. Die Montags-taz (Anna Lehmann) schildert die Debatte. Unter anderem werde der Vorschlag als völkerrechtswidrig kritisiert.

Europäisches Flüchtlingsrecht: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anika Klafki befasst sich auf juwiss.de mit europarechtlichen Hintergründen der gegenwärtigen Flüchtlingsdebatte. Die Entscheidung der Bundesregierung, das Dublin-Verfahren auf syrische Flüchtlinge nicht anzuwenden, sei nicht europarechtswidrig, während eine unterschiedslose Zurückweisung an der Grenze gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen würde. Zudem erläutert sie das Rückübernahmeübereinkommen mit der Türkei und das Gemeinsame Resettlement-Programm der EU.

EU-Seeaußengrenzen-Verordnung: Wie der Focus (bre - focus.de-Zusammenfassung) berichtet, hat der ehemalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) eine Änderung der EU-Seeaußengrenzen-Verordnung gefordert. Diese verbietet der Grenzschutzagentur Frontex, in der Ägäis aufgegriffene Flüchtlinge zurück in die Türkei zu bringen. Das internationale Seerecht fordere jedoch lediglich, dass sie an einen sicheren Ort gebracht werden müssen, weshalb die Verordnung zu lockern sei.

Sexualstrafrecht: Im Bundesrat kritisieren mehrere Länder den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) zur Verschärfung des Sexualstrafrechts als nicht weitgehend genug, meldet die taz (Christian Rath). Sie fordern eine "Nein heißt Nein"-Lösung. Ein Antrag von Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz wird am Freitag im Bundesrat diskutiert.

Urheberrecht: Justizminister Maas und die Kulturbeauftragte Monika Grütters (CDU) haben eine europarechtliche Regelung vorgeschlagen, wonach Verleger weiterhin an Pauschalvergütungen (etwa Kopiergeräte-Abgaben) beteiligt werden können. Der EuGH hatte im November entschieden, dass solche Abgaben nur den Urhebern zustehen. Gegen Maas' Initiative protestierten laut Montags-FAZ sogleich 70 teilweise prominente Autoren.

Sportwetten: Am kommenden Donnerstag soll auf der Konferenz der Staatskanzlei-Chefs über die Vergabe von Lizenzen für legale Sportwetten verhandelt werden, nachdem diese bisher an der Justiz gescheitert ist. NRW will bundesweit 45 statt 20 Lizenzen vergeben, Bayern 35, berichtet die Montags-SZ (Jan Willmroth). Die Länder wollen damit einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zuvorkommen, die eine Liberalisierung fordert.

TTIP: Der Rechtsprofessor Peter-Tobias Stoll lehnt in einem Beitrag für die Montags-SZ gerichtlichen Investitionsschutz zwischen EU-Staaten und den USA ab. Mangelnde Rechtstaatlichkeit müsse in diesen Staaten generell beseitigt werden, nicht nur zugunsten von Investoren. Ob Investitionsschutzabkommen gemischte Verträge sind, denen auch nationale Parlamente zustimmen müssen, werde demnächst der EuGH im Fall eines Abkommens mit Singapur entscheiden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Februar 2016: Klage gegen CETA / Kein Urteil gegen Pflegenot / Maas ohne Maßanzüge . In: Legal Tribune Online, 22.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18504/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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