Die juristische Presseschau vom 31. Juli 2015: Er­mitt­lun­gen gegen Netz­po­li­tik.org – Haftung von Ac­cess-Pro­vi­dern – Mord­an­kla­ge gegen US-Po­li

31.07.2015

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen die Blogger von Netzpolitik.org – ein historischer Vorgang von der Kategorie Spiegel-Affäre? Außerdem in der Presseschau: BGH verhandelt zur Providerhaftung und US-Polizist wegen Mordes angeklagt.

Thema des Tages

Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Blogger: Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Verantwortliche des Blogs Netzpolitik.org wegen des Verdachts auf Landesverrat. Wie netzpolitik.org gestern selbst bekanntgegeben hat, wirft der Generalbundesanwalt den Bloggern vor, Dokumente aus dem Verfassungsschutz veröffentlicht zu haben, darunter einen geheimen Haushaltsplan. Vergleichbare Ermittlungen gegen Journalisten in Deutschland liegen nun schon Jahrzehnte zurück. Der ausführliche Bericht der SZ (Hans Leyendecker/Georg Mascolo) wirft die Frage auf, warum die Bundesanwaltschaft sich in Sachen NSA klein macht und versteckt, im Falle Netzpolitik.org aber den starken Staat gibt.

Constantin van Lijnden (lto.de) spricht von einem "historischen Vorgang", geht davon aus, dass die Bundesanwaltschaft Anklage erheben wird, zweifelt aber an einer Strafbarkeit.

Geffcken, Spiegel, Konkret – in einem separaten Beitrag zeichnet die SZ (Hans Leyendecker/Georg Mascolo) die Geschichte des Landesverrats im Zusammenhang mit Presseveröffentlichungen nach.

Rechtspolitik

Wiederaufnahme trotz Rechtskraft: Eine Online-Petition mit mittlerweile 35.000 Unterstützern fordert, dass ein Strafverfahren bei Morddelikten nach rechtskräftigem Freispruch bei neuer, erdrückender Beweislage wiederaufgenommen werden kann. Die SZ (Wolfgang Janisch) stellt den Initiator der Petition vor, der den Mord an seiner Tochter in den 1980er Jahren angesichts neuer DNA-Beweise gesühnt sehen will, der Bestrafung des früheren Angeklagten aber ein rechtskräftiger Freispruch entgegensteht.

Informationsfreiheitsgesetz B-W: Die FAZ (Rüdiger Soldt) stellt das kürzlich vom baden-württembergischen Ministerrat verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz vor. Danach werden Bürger gegenüber "informationspflichtigen Stellen" (Ministerien, Landesbehörden, Rathäuser) einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen haben. Das Gesetz fordert Behörden außerdem auf, von vornherein "möglichst viele zur Veröffentlichung geeignete amtliche Informationen" im Internet zu veröffentlichen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Juli 2015: Ermittlungen gegen Netzpolitik.org – Haftung von Access-Providern – Mordanklage gegen US-Polihttps://www.lto.de/persistent/a_id/16452/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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