Die juristische Presseschau vom 24. Juli 2015: BGH zur Buch­preis­bin­dung – Ge­fäl­lig­keits­fahr­ten zum Sport – Gerüchte auf dem Schulhof

24.07.2015

Der BGH hat eine Rabattaktion von Amazon als Verstoß gegen die Buchpreisbindung getadelt. Außerdem in der Presseschau: Schadensersatzforderung gegen Tebartz-van Elst und Gefälligkeitsfahrten ohne Rechtsbindungswille.

Thema des Tages

Buchpreisbindung – BGH tadelt Amazon: Der Bundesgerichtshof hat das Verbot einer Amazon-Rabattaktion bestätigt. Der Online-Händler hatte gegenüber Kunden die Einsendung gebrauchter Bücher mit Pauschalgutschriften vergütet ("Trade-In-Programm"). Diese Gutschriften konnten auch beim Kauf neuer Bücher eingesetzt werden. Damit unterlaufe Amazon die gesetzliche Buchpreisbindung, so der BGH: Gutscheine dürften bei preisgebundenen Büchern nur verrechnet werden, wenn sie einen realen Gegenwert haben. Es berichten die FAZ (Joachim Jahn) und lto.de.

Rechtspolitik

Pkw-Maut: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in einem aktuellen Gutachten zu dem Schluss, dass die geplante Pkw-Maut eine "mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit" darstelle. Das meldet unter anderem lto.de unter Berufung auf den Kölner Stadtanzeiger.

Legalisierung von Cannabis: Angesichts von vier Millionen Deutschen, die regelmäßig kiffen und dabei dem "guten Willen der Strafverfolger ausgeliefert" sind, fordert Rechtsanwalt Philip von der Meden in der SZ die Legalisierung von Cannabis. Ein Verhalten zu entkriminalisieren, heiße nicht, es zu befürworten – Rausch sei Privatsache. Von der Meden erinnert an den ultima ratio-Charakter des Strafrechts und stellt die unterschiedliche Behandlung von Alkohol und Cannabis als "Ausdruck einer irrealen Angst" dar.

Schmerzensgeld für Angehörige: Dass ein gesetzlicher Schmerzensgeldanspruch für Hinterbliebene auf der politischen Agenda steht, beschäftigt nun auch die Welt (Manuel Bewarder/Claudia Kade).

Sexualstrafrecht: Der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof) stellt die noch in Ressortabstimmung befindlichen Pläne aus dem Justizministerium zur Verschärfung des Sexualstrafrechts vor. Missbrauch und Vergewaltigung sollen danach auch in Fällen ausdrücklich strafbar sein, in denen sich das Opfer nicht erkennbar wehrt oder dem Täter nicht ausgeliefert ist.

Schiedsstellen für Verbraucher: Nach dem geplanten Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sollen Verbraucher Streitigkeiten mit Unternehmen schneller und günstiger vor einer Schiedsstelle regeln können. Die SZ (Simone Gröneweg) informiert über Kritik aus der Immobilienbranche, der zufolge der Gesetzentwurf noch nicht recht auf Streitigkeiten passen will, die Wohnungseigentum betreffen.

Umweltrecht: jurop.org (Johannes Schulte) stellt einen Gesetzentwurf zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz aus dem Umweltministerium vor. Das Gesetz regelt die erweiterte Vereins- bzw. Verbandsklage gegen bestimmte umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen. Die Novelle wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs erforderlich; danach können Verbände unter anderem Verfahrensfehler umfassender rügen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Juli 2015: BGH zur Buchpreisbindung – Gefälligkeitsfahrten zum Sport – Gerüchte auf dem Schulhof . In: Legal Tribune Online, 24.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16359/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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