Die juristische Presseschau vom 19. Februar 2015: Etappensieg für rauchenden Mieter – Dashcam-Beweis – Affäre um verkaufte Juraklausuren

19.02.2015

Friedhelm Adolfs, der wegen Zigarettenqualms im Hausflur gekündigte Mieter, hat einen Etappensieg vor dem BGH errungen. Außerdem in der Presseschau: Dashcam-Beweis ist im Zivilprozess nicht verwertbar, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger äußert sich zum Google-Löschbeirat, die Affäre um verkaufte Juraklausuren in Niedersachsen und was sich das AG Reutlingen zur Verhältnismäßigkeit eines Fahrverbots einfallen ließ.

Thema des Tages

Etappensieg für rauchenden Mieter am BGH: Im Fall des 2013 wegen Zigarettenrauchs im Hausflur fristlos gekündigten Mieters Friedhelm Adolfs hat der Bundesgerichtshof am gestrigen Mittwoch den Fall ans Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Das LG habe lückenhaft Beweis erhoben – nun muss es die erforderlichen Feststellungen nachholen. Zwar könne die Geruchsbelästigung der Mitmieter durch Zigarettenrauch grundsätzlich das Gebot der Rücksichtsnahme verletzen und einen Kündigungsgrund darstellen, so der BGH. Doch sei mangels ausreichender Feststellungen des LG die rechtliche Beurteilung nicht möglich gewesen, ob im konkreten Fall die Voraussetzungen einer fristlosen – oder auch nur eine ordentlichen – Kündigung vorlagen. Zum Beispiel habe sich die Notwendigkeit eines Ortstermins aufgedrängt. Die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Reiner Burger), der Kölner Stadtanzeiger (Christian Rath) und lto.de (Pia Lorenz) berichten.

Rechtspolitik

Tarifeinheit: Das Gesetz zur Tarifeinheit, kürzlich von der großen Koalition auf den Weg gebracht, werde kaum für weniger Streiks bei Bahn oder Lufthansa sorgen, befürchtet Kerstin Bund (Die Zeit) – und erachtet es für sinnvoll, einem Expertenvorschlag zu folgen, der das Streikrecht bei der Daseinsvorsorge begrenzt, ohne die Koalitionsfreiheit zu gefährden: durch eine Ankündigungspflicht und die Gewährleistung von Notbetrieben.

Unternehmensstrafrecht: Die rechtspolitischen Erwägungen des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) zum Unternehmensstrafrecht fasst die Badische Zeitung (Christian Rath) zusammen. Maas wolle zunächst das Ordnungswidrigkeitenrecht verschärfen – und etwa die derzeitige Grenze von zehn Millionen Euro Bußgeld erhöhen und "innovative Ansätze" wie den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen schaffen. Erst wenn das nicht greife, wolle Maas ein Unternehmensstrafrecht einführen.

Alternative Streitbeilegung: Das Justizministerium hat als Umsetzung einer EU-Richtlinie Ende 2014 den Entwurf eines "Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes" vorgelegt, das Verbrauchern ein flächendeckendes "alternatives Rechtsbehelfsverfahren" an die Hand gibt. Präsident des Bundesgerichtshofs a. D. Günter Hirsch diskutiert in der FAZ das "umfassende Paralleluniversum des alternativen Rechtsschutzes" und hält dessen rechtssoziologische und gesellschaftliche Auswirkungen für noch "in keiner Weise absehbar". Doch stehe die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung nicht in Konkurrenz zur gerichtlichen Streitentscheidung, sondern sie komplettiere den Rechtsschutz durch die Gerichte.

Erbschaftsteuerreform: Nach Informationen der FAZ (Manfred Schäfers) stehen die Kernpunkte für die Erbschaftsteuerreform des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble (CDU) fest. Der wichtigste Punkt: Auch das private Vermögen der Erben oder Beschenkten werde künftig bei der Frage berücksichtigt, ob ein Unternehmen von der Steuerzahlung befreit werden muss, um die Beschäftigung zu sichern. Das Handelsblatt (Jan Hildebrand) berichtet ebenfalls.

Kritik am Mindestlohngesetz: Zum Mindestlohngesetz äußert sich Heike Göbel (FAZ) kritisch: Die Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) habe "wahre Haftungskaskaden" geschaffen. Unternehmen würden auch für die Einhaltung des Mindestlohnes haften bei Firmen, an die sie Aufträge vergeben. Die Bestimmungen seien zudem unklar formuliert. Missstände und Forderungen, die an den Gesetzgeber adressiert werden, fasst die FAZ (Kerstin Schwenn) zusammen.

Steuervorteile für Konzerne: Die EU-Kommission will laut Handelsblatt (Ruth Berschens) im März einen Gesetzentwurf vorlegen, nach dem die europäische Bemessungsgrundlage für Steuern vereinheitlicht werden soll. Ziel ist es, die zum Teil massiven Steuervorteile für internationale Konzerne abzuschaffen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Februar 2015: Etappensieg für rauchenden Mieter – Dashcam-Beweis – Affäre um verkaufte Juraklausuren . In: Legal Tribune Online, 19.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14733/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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