Die juristische Presseschau vom 11. November 2014: Anti-Doping-Gesetz kommt – Parteienfinanzierung kritisiert – Olympische Preise erlaubt

11.11.2014

Bis zu drei Jahre Knast für gedopte Spitzensportler: Diese Woche stellt die Bundesregierung das Anti-Doping-Gesetz vor. Außerdem in der Presseschau: Im Zuge des AfD-Goldhandels fordern Forscher eine Reform der Parteienfinanzierung, die Regelung zum Verbot von Nacktbildern kommt offenbar entschärft, Unternehmen dürfen mit "olympischen Preisen" werben und warum Aufregung um eine falsche Anwältin herrscht.

Thema des Tages

Anti-Doping-Gesetz: Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizère (CDU) wollen am Mittwoch den Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes vorstellen. Danach sollen Spitzensportler, die verbotene Substanzen einnehmen, künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen müssen. Zum ersten Mal würden damit Sportler unter Strafe gestellt, die sich durch Doping einen Wettbewerbsvorteil verschaffen wollen, schreibt die SZ (Robert Rossmann). Freizeitsportler soll das Gesetz nicht erfassen, sondern nur Athleten, die mit dem Sport "erhebliche Einnahmen" erzielen. Auch Erwerb und Besitz der Substanzen soll strafbar sein; vorgesehen seien auch verfahrensrechtliche Änderungen.

Johannes Aumüller (SZ) begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung, ein Anti-Doping-Gesetz zu schaffen, nennt er doch die Dopingwelt einen "mafiösen Zirkel, der vor allem von eisernen Schweigebündnissen lebt". Daher brauche es dort Leute, die auspacken. Aumüller pflichtet Szenekennern bei, die auf Kronzeugenregelungen und die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht pochen.

Rechtspolitik

AfD-Goldhandel und Parteienfinanzierung: Soll die AfD weiter mit Gold handeln dürfen? Und warum tut sie das überhaupt? In einem Beitrag für lto.de erklärt Sebastian Roßner, dass der Anlass für den Goldhandel der AfD vor allem in höherer staatlicher Parteienfinanzierung liegt. Als Grund nennt er die sogenannte relative Obergrenze, die das Parteiengesetz festlegt und die bestimme, dass "keine Partei mehr staatliche Mittel erhalten soll, als sie selbst erwirtschaftet". Die AfD führe das System der Parteienfinanzierung ad absurdum, so Roßner. Die geltenden Regeln müssten daher reformiert werden. Die Konstanzer Staatsrechtlerin Sophie-Charlotte Lenski äußert sich im Verfassungsblog ebenfalls kritisch. So habe das privatwirtschaftliche Handeln der AfD mit der "Verankerung in der Gesellschaft als politische Partei nichts zu tun". Schließlich: "Auch wenn die Strategie der AfD somit mit dem Gesetzeswortlaut in Einklang steht – die rechtliche Regelung ist in dieser Form nicht verfassungsgemäß." Roßner wie auch Lenski fordern den Gesetzgeber zur Reform auf.

Nacktbilderbestrafung abgeschwächt: Wie die SZ (Robert Rossmann) meldet, wird der Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts kurz vor seiner Verabschiedung am Donnerstag abgeschwächt. Aufnahme und Verbreitung von Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen sollen nur noch in wenigen Fällen strafbar sein: wenn die Bilder angefertigt werden, um sie zu verkaufen oder in Tauschbörsen einzustellen. Experten hatten zuvor moniert, dass auch unverfängliche Aufnahmen kriminalisiert würden.

Pflicht zur Schlichtung: Nach den GDL-Streiks am vergangenen Wochenende fordert die CSU nun laut SZ (Mike Szymanski) eine gesetzliche Pflicht für Tarifpartner, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Ein solches Verfahren hatte GDL-Chef Claus Weselsky zuletzt abgelehnt. Zitiert wird der stellvertretende CSU-Chef Peter Gauweiler, demzufolge der Staat möglicherweise die Pflicht habe, gesetzgeberisch tätig zu werden. Denn wenn es um die Daseinsvorsorge gehe, habe der Staat eine Gewährleistungspflicht. Im Interview mit dem Handelsblatt (Dieter Fockenbrock) sieht sich Weselsky schließlich angesichts der Eilentscheidungen der Frankfurter Arbeitsgerichte über Recht- und Verhältnismäßigkeit des Streiks bestätigt.

Suizidhilfe: Die taz (Simone Schmollack) thematisiert die Debatte um die Suizidhilfe, die am Donnerstag im Bundestag diskutiert werden soll. Dort soll es um die Frage gehen, ob Sterbehilfevereine verboten werden sollen – oder ob mehr Möglichkeiten zugelassen werden. In einem Streitgespräch stellen eine Medizinethikerin und der Geschäftsführer der Lebensrechtsinitiative Kaleb ihre konträren Positionen dar. Laut SZ (Mike Szymanski) hat die CSU am Montag einen Entwurf beschlossen, demzufolge "alle Formen der organisierten und der gewerbsmäßigen Beihilfe zum Suizid" unter Strafe gestellt werden sollen.

Wolfgang Bär am BGH: Nachdem der Richterwahlausschuss vergangene Woche drei neue Bundesrichter gewählt hat, äußert sich Thomas Stadler (internet-law.de) besorgt über die Wahl Wolfgang Bärs zum Richter am Bundesgerichtshof: Bär sei nie als bürgerrechtsfreundlich aufgefallen, sondern habe "regelmäßig die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden eher weit ausgelegt"; außerdem sei er Befürworter der Quellen-TKÜ. Eine liberale Rechtsprechung sei von Bär nicht zu erwarten.

Sachsen und Weisungsrecht der Justizminister: Die FAZ (lock) berichtet über den zwischen CDU und SPD in Sachsen unterzeichneten Koalitionsvertrag. Der Vertrag sieht unter anderem vor, das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft auszusetzen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. November 2014: Anti-Doping-Gesetz kommt – Parteienfinanzierung kritisiert – Olympische Preise erlaubt . In: Legal Tribune Online, 11.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13765/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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