Die juristische Presseschau vom 18. Juli 2017: Ver­samm­lung Nazi-Kon­zert / Beweis­mittel Dashcam / Rechts­staat Polen?

18.07.2017

Ist es richtig, dass die Versammlungsfreiheit auch ein Nazi-Konzert schützt? Außerdem in der Presseschau: OLG Stuttgart erlaubt Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen und bedeutet die polnische Justizreform das Ende des Rechtsstaats?

 

 

Thema des Tages

Versammlungsfreiheit: Am vergangenen Wochenende fand im thüringischen Themar ein von knapp 6.000 Neonazis besuchtes Musikfestival unter dem Motto "Rock gegen Überfremdung" statt. Warum die Veranstaltung unter Verweis auf die Versammlungsfreiheit durch die thüringische Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht verboten wurde, legt taz.de (Christian Rath) dar. Dem von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) unterbreiteten Vorschlag, Rechtsvorschriften "zu präzisieren", um eine Handhabe gegen derartige Veranstaltungen zu haben, räumt die SZ (Wolfgang Janisch/Cornelius Pollmer) nur geringe Chancen ein. Es seien zwar Details des Versammlungsrechts Ländersache, der Vorschlag aber ziele auf den Kern der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit. Bei Verboten komme "es am Ende immer auf den Einzelfall an", in dem geprüft werden müsse, ob "eine angeblich politische Botschaft nur ein durchsichtiger Vorwand für ein bizarres Extremistenfest" sei.

Torsten Krauel (Welt) behauptet im Leitartikel, dass die Besucher des Festivals "schlau genug" waren, "sich friedlich zu verhalten". Ein polizeiliches Eingreifen wäre nur bei einer zu beweisenden "akuten Gefährdung" der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt gewesen. Ramelows Vorschlag ziele darauf, "Gesetze so hinzubiegen, dass Richter Meinungen bestrafen sollen statt Taten". Dies sei willkürlicher "DDR-Geist" und verfassungswidrig. "Gewalt, Bedrohung und andere Straftaten" müssten nach dem Kommentar von Helene Bubrowski (FAZ) "unabhängig von der Gesinnung der Täter" bestraft werden, nur so bleibe die Demokratie wehrhaft. Nach Christian Rath (taz) wäre es widersinnig, einen engen Versammlungsbegriff gegenüber Rechten zu vertreten und gleichzeitig linken Veranstaltungen einen erweiterten Versammlungsbegriff zuzuerkennen. "Wer anderen die Versammlungsfreiheit nicht gönnt, schneidet sich am Ende meist ins eigene Fleisch." Der Vergleich zwischen Hamburg und Thüringen wird von Till Eckert (zeit.de) ganz bewusst angestellt. Dass die örtliche Polizei mitteile, in Themar alles im Griff gehabt zu haben, während Festivalbesucher ungestört "Sieg Heil" skandieren durften, sei "ein fatales Signal".

Rechtspolitik

Algorithmen: Ein Hintergrund-Artikel im Technik-und-Motor-Teil der FAZ (Michael Spehr) erklärt die Funktionsweise von Algorithmen u.a. im Social-Media-Bereich und geht auch auf die von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sowie der Bundeskanzlerin erhobenen Forderungen nach Offenlegung der von Internetplattformen verwendeten Systeme ein. Die Tücke liege hier im technischen Detail. Würden Facebook und Google ihre Algorithmen offenlegen, würde letztlich "jeder mit den gleichen Tricks auf die besten Plätze größter Sichtbarkeit streben". Es sei nötig, über Spielregeln und Grenzen der Systeme zu diskutieren und Konzerne zu zwingen, darzulegen, dass die von ihnen verwendeten Algorithmen so funktionierten wie behauptet.

"Ehe für alle": Die Ausfertigung des Gesetzes zur Öffnung der Ehe für Partner gleichen Geschlechts werde womöglich noch in diesem Monat erfolgen. Das Bundespräsidialamt gehe von einer durchschnittlichen Prüfungszeit aus, meldet der Tsp (Jost Müller-Neuhof).

Elternschaft: In einer vertieften Analyse diskutiert der Tsp (Jost Müller-Neuhof) einige der wegen fortpflanzungsmedizinischer Fortschritte möglichen rechtlichen Neubestimmungen des Elternbegriffs.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Juli 2017: Versammlung Nazi-Konzert / Beweismittel Dashcam / Rechtsstaat Polen? . In: Legal Tribune Online, 18.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23458/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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