Die juristische Presseschau vom 17. April 2015: Download in der Bibliothek – Gestärkte Vermieterrechte – Pakistanische Ermittlungen gegen CIA

17.04.2015

Bibliotheken dürfen Bücher scannen und in Teilen den Download zulassen, sagt der BGH. Außerdem in der Presseschau: Wettanbieter bekommen keinen Schadensersatz, Bushido ist vielleicht doch kein Plagiator, ein pakistanischer Richter ordnet Ermittlungen wegen eines amerikanischen Drohnenangriffs an und die Karriere der idealen deutschen Juristin.

Thema des Tages

BGH zu Buchscanns in der Bibliothek: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bibliotheken ihre Bücher einscannen und an digitalen Leseplätzen zur Verfügung stellen dürfen. Außerdem dürfen sie es Nutzern erlauben, Buchteile auf USB-Sticks herunterzuladen und mitzunehmen. Zu wissenschaftlichen und privaten Zwecken dürfen Kopien gefertigt werden, auch digitale. Der Download steht dem gleich. Es berichtet die Badische Zeitung (Christian Rath).

Rechtspolitik

Tarifeinheit: Die Gründe für den geplanten Erlass eines Tarifeinheitsgesetzes, seinen Regelungsgehalt und die geäußerte Kritik rekapituliert Rechtswissenschaftler Hans Bechtolf (juwiss.de).

Weitere Streikrechtsbeschänkung: In einem der FAZ (Dietrich Creutzburg) vorliegenden Eckpunktepapier fordert der Wirtschaftsflügel der Union über den vorliegenden Gesetzentwurf zur Tarifeinheit hinaus, dass Arbeitskampfmaßnahmen zugunsten letztlich nicht anwendbarer Tarifverträge ausdrücklich für unzulässig erklärt werden. Außerdem soll im Bereich der Daseinsvorsorge – ausdrücklich auch Kinderbetreuung – das Streiken erst nach dem Scheitern eines zwingenden Schlichtungsverfahrens zulässig sein.

Vorratsdatenspeicherung: Thomas Stadler (internet-law.de) und Udo Vetter (lawblog.de) betonen in ihrer Kritik der geplanten Voratsdatenspeicherung ihre grundsätzliche Ablehnung anlassloser Speicherung, an welcher ihre geringere Dauer nichts ändere. Auch Nico Lumma wehrt sich auf bild.de prinzipiell gegen den "Generalverdacht". Die FDP-Politiker Wolfgang Kubicki und Gerhard Baum haben laut spiegel.de unabhängig voneinander bereits angekündigt zu klagen, sollte die geplante Regelung Gesetz werden.

Nudging: Auf verfassungsblog.de wird zum Schwerpunkt-Thema "Nudging: ein Juristenproblem?" diskutiert, von Rechtswissenschaftler Emanuel Towfigh und Ökonomieprofessor Christian Traxler (zur eher kritischen kontinentaleuropäischen Perspektive auf Nudging im Gegensatz zur angelsächsischen), Rechtswissenschaftler Georgios Dimitropoulos (zur Legitimität des Nudging – rechtlich, gesellschaftlich und speziell unter Juristen) und Rechtsprofessor Gunnar Folke Schuppert (warum Nudging keine ganz neue Idee ist und mit welchem Kontext die Diskussion dennoch fruchtbar sein kann).

"Schutzparagraf 112": Nach einer hessischen Bundesratsinitiative sollen Gewalttätigkeiten gegen Polizei und Feuerwehr mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren – in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren – bedroht werden, meldet die Welt.

"Erfahrungsjurist": Bayern will seine schönen Landschaften vor Strommasten schützen und dazu ein Verschandelungsverbot in das Landesentwicklungsprogramm aufnehmen. Mit Zustimmung der CSU liegen Planungshoheit und Zuständigkeit für Planfeststellungsverfahren für Stromtrassen aber – bundesrechtlich geregelt – bei der Bundesnetzagentur. Die FAZ (Albert Schäffer) schreibt vor diesem Hintergrund über die Rechtspolitik des selbsternannten "Erfahrungsjuristen" Horst Seehofer.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. April 2015: Download in der Bibliothek – Gestärkte Vermieterrechte – Pakistanische Ermittlungen gegen CIA . In: Legal Tribune Online, 17.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15266/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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