Die juristische Presseschau vom 17. April 2014: Kein Anspruch auf Ethik in der Grundschule – Ex-Minister Deubel verurteilt – Weniger Verurteilungen wegen Vergewaltigung

17.04.2014

Das BVerwG wies am Mittwoch die Klage einer Mutter auf Einrichtung eines Ethikunterrichts ab der ersten Klasse ab. Außerdem in der Presseschau: umstrittene Änderungen des Sexualstrafrechts, Ex-Minister Deubel muss wegen Untreue ins Gefängnis, Anzeigen wegen Vergewaltigung führen zu weniger Verurteilungen und warum ein Agent Sozialleistungen zurückzahlen muss.

Thema des Tages

BVerwG zum Ethikunterricht: Eltern von konfessionslosen Kindern haben keinen Anspruch auf Ethikunterricht ab der Grundschule, entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht. Geklagt hatte eine Mutter dreier konfessionsloser Kinder aus Baden-Württemberg, wo Ethik als Ersatzfach zum Religionsunterricht erst ab der siebten Klasse angeboten wird. Die Klägerin sah darin eine ungerechtfertigte Benachteiligung und forderte die Einführung eines Ethikunterrichts ab der ersten Klasse. Das Bundesverwaltungsgericht wies ihre Klage mit der Begründung ab, der Religionsunterricht dürfe aufgrund seiner Verankerung im Grundgesetz privilegiert werden. Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit des Staates bei der Einrichtung von Schulfächern sei nicht überschritten worden. Die Klägerin erwägt die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Religionsfreiheit. Es berichten unter anderem SZ (Matthias Drobinski) und Die Welt (Sven Eichstädt).

Matthias Drobinski (SZ) hält die Entscheidung zwar für nachvollziehbar, sie werde der gegenwärtigen Situation jedoch nicht gerecht, in der es immer mehr konfessionslose Kinder gebe. Heike Schmoll (FAZ) kritisiert das verkürzte Religionsverständnis der Klägerin, die glaube, im Religionsunterricht gehe es um die Vermittlung von Werten und Moral.

Rechtspolitik

Kinderpornografie: In einem Interview mit lto.de (Claudia Kornmeier) kritisiert Professor Sebastian Scheerer den Gesetzesentwurf des Justizministeriums zur schärferen Verfolgung von Kinderpornografie. Der Entwurf sei "eine punktuelle, unsystematische und sehr risikoreiche Ad-Hoc-Reaktion". Stattdessen bedürfe es einer strukturierten Neuordnung des gesamten Sexualstrafrechts und der Stärkung außerstrafrechtlicher Instrumente.

Mindestlohn: Der Gesetzesentwurf zum Mindestlohn wurde vom Nationalen Normenkontrollrat nach einer Überprüfung kritisiert, schildert die FAZ (Dietrich Creutzburg/Heike Göbel). Das Gremium unterstützt seit 2006 die Regierung beim Bürokratieabbau und bemängelte am Gesetzesentwurf eine lückenhafte Darstellung der Kostenfolgen und Regelungsalternativen.

Freihandelsabkommen TTIP: Professor Hans-Georg Dederer analysiert auf dem Verfassungsblog das Verhältnis von Investitionsschutz, internationaler Schiedsgerichtsbarkeit und des "right to regulate", des Rechts des Gaststaates, abstrakt-generelle Regeln im Allgemeininteresse zu erlassen. Die von der Europäischen Kommission beabsichtigte Stärkung dieses Rechts im neuen Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU, verschiebe das Spannungsverhältnis zulasten des Investorenschutzes.

Europa: Heribert Prantl (SZ) nimmt die bevorstehenden EU-Wahlen und die Unruhen in der Ukraine zum Anlass, in einem großen Beitrag die Zielsetzung einer zukünftigen europäischen Politik zu überdenken. Gestärkt werden sollten die in der Grundrechte-Charta festgelegten sozialen Grundrechte, damit die Bevölkerung wieder Vertrauen in die EU gewinnen und sie als ihre Heimat betrachten könne.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. April 2014: Kein Anspruch auf Ethik in der Grundschule – Ex-Minister Deubel verurteilt – Weniger Verurteilungen wegen Vergewaltigung . In: Legal Tribune Online, 17.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11731/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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