Die juristische Presseschau vom 17. März 2015: Haftstrafe für Kunst-Betrug – Kopftuch und Neutralität – Reparationsforderungen aus Griechenland

17.03.2015

Der spektakuläre Betrugsprozess gegen Helge Achenbach endet mit einer mehrjährigen Haftstrafe. Außerdem in der Presseschau: Konsequenzen aus "naivem" Kopftuch-Beschluss, Plädoyers zu Georg Schmid, neuer Fachanwaltstitel, griechische Reparationsforderungen, Haftung für Klimawandel, Magna Charta-Ausstellung und zuviel Hilfsbereitschaft unter Bremer Autofahrern.

Thema des Tages

LG Essen zu Helge Achenbach: Vom Landgericht Essen ist der prominente Kunstberater Helge Achenbach wegen Betrugs in 18 Fällen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte durch verdeckte Aufschläge und überhöhte Rechnungen bei von ihm vermittelten Kunst- und Oldtimerverkäufen an den mittlerweile verstorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht einen Schaden von fast 20 Millionen Euro verursacht habe. Über den spektakulären Fall berichten u.a. die FAZ (Andreas Rossmann), SZ (Bernd Dörries), Handelsblatt (Jan Keuchel) und lto.de.

Kia Vahland (SZ) hält das Urteil für "angemessen". Die von der Verteidigung bemühte Argumentation, dass angesichts des milliardenschweren Vermögens des Geschädigten kein wirklicher Schaden eingetreten sei oder es jedenfalls "nicht die Falschen getroffen" habe, bediene zwar eine "verbreitete Meinung", treffe aber dennoch nicht zu. Denn "auch große Vermögen sind in einem Rechtsstaat geschützt". Darüber hinaus habe das "System Achenbach" auch die Kunst an sich beschädigt. Sie diene der "Selbstverortung einer Gesellschaft" und müsse deshalb "vor Manipulatoren und Betrügern geschützt werden". Susanne Schreiber (Handelsblatt) betont zusätzlich den Imageschaden für das Beratergewerbe durch den "tiefen Fall des ebenso charismatischen wie durchtriebenen Art-Consultants". Dessen Treiben sei durch die mangelnde Transparenz des Kunstmarkts begünstigt worden, die nur durch wirksame Selbstverpflichtungen und klare Festlegungen beseitigt werden könne.

Rechtspolitik

Neutralitätsgesetz: Als Konsequenz aus dem Kopftuch-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts fordert Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel) die Streichung des 2005 eingeführten Berliner Neutralitätsgesetzes. Es sei nicht nur "unsinnig, diskriminierend" und integratrionsverhindernd, sondern grundgesetz- und europarechtswidrig und schließlich "frauenfeindlich". Die im Beschluss erwähnten "substanziellen Konfliktlagen" bestünden in der Hauptstadt zuhauf, hätten aber "rein gar nichts mit dem Kopftuch zu tun." Dessen Tragen sei nach der geltenden Rechtslage in Berlin nicht nur Lehrerinnen, sondern auch Polizistinnen und Justizbeamtinnen verboten.

Vorratsdatenspeicherung: In einem Kommentar bezeichnet Nikolas Busse (FAZ) die Vorratsdatenspeicherung als "schwieriges Instrument" in einem liberalen Rechtsstaat. Zwar müsse der Staat auch im Bereich neuer Kommunikationsformen angemessene Möglichkeiten zur Strafverfolgung besitzen, die anlasslose Speicherung von Daten sei jedoch "mit der Idee einer freiheitlichen Gesellschaft kaum zu vereinbaren". Wie "im IT-Zeitalter Kriminalitätsbekämpfung und Datenschutz" miteinander vereinbart werden könne, lasse sich indes Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs entnehmen.

EU-Erbrechtsverordnung: Das Handelsblatt (Melanie Rübartsch) stellt Einzelheiten der im Sommer in Kraft tretenden EU-Erbrechtsverordnung vor. Ab dem Stichtag 17. August sei für grenzüberschreitende Erbfälle regelmäßig der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers entscheidend für die Bestimmung des anwendbaren Erbrecht. Sollten dennoch nationale Besonderheiten wie etwa das Berliner Testament des deutschen Erbrechts Beachtung finden, müsse dies gesondert testamentarisch festgelegt werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. März 2015: Haftstrafe für Kunst-Betrug – Kopftuch und Neutralität – Reparationsforderungen aus Griechenland . In: Legal Tribune Online, 17.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14966/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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