Die juristische Presseschau vom 16. Dezember 2016: Atom-Deal / BGH zu NPD-Anwalt / Rich­ter­be­set­zung am pol­ni­schen Ver­fas­sungs­ge­richt

16.12.2016

Die Endlagerung von Atommüll wird neu geregelt. Außerdem in der Presseschau: Keine Diskriminierung von NPD-Anwalt, RWE haftet nicht für Klimawandel, polnische Regierung gegen Verfassungsgericht und neuer Geheimdienstbeauftragter.

Thema des Tages

Atommüll-Pakt: Der Bundestag hat die Vereinbarungen der Bunderegierung mit AKW-Betreibern gebilligt und einem Gesetzentwurf zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung zugestimmt. Unter anderem die SZ (Michael Bauchmüller) und die FAZ (Andreas Mihm) stellen den Entsorgungs-Deal vor. Danach soll ein öffentlich-rechtlicher Fonds gegründet werden, der die Kosten der Endlagerung des Atommülls tragen soll. In diesen zahlen AKW-Betreiber 23,6 Milliarden Euro aus ihren Rücklagen ein. Im Gegenzug wird künftig ausschließlich der Staat für die Endlagerung des Atommülls verantwortlich sein. Zwar bleiben die Unternehmen für Stilllegung, Abriss und Verpackung des Atommülls zuständig. Doch sind sie nach Einzahlung der Summe von einer Nachhaftung befreit. Bei höheren Kosten muss der Steuerzahler einstehen. Die Bundesregierung soll noch über die Rücknahme der letzten verbleibenden Klagen der Unternehmen wegen Atomausstiegs und der Brennelementesteuer verhandeln. 

Michael Bauchmüller (SZ) kritisiert, dass mit der Vereinbarung den Unternehmen die Flucht aus der Verantwortung für ihre radioaktiven Hinterlassenschaften eröffnet wird.

Rechtspolitik

Fake News: Justizminister Heiko Maas (SPD) hat eine gesetzliche Regelung zu "Fake News" abgelehnt, er wolle keine "Wahrheitskommission" einführen. netzpolitik.org (Markus Reuter) fasst die Berichterstattung zum Thema zusammen.

Kopftuch bei Gericht: Rechtsanwalt Klaus Staeck begrüßt in der SZ den Vorstoß der baden-württembergischen Landesregierung, ein Gesetz für Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften einzuführen: "Wir sind es unserem Rechtssystem schuldig, dass die bewährten Regeln des säkularen Staates nicht wegen einer Mischung aus Harmoniesucht und Leichtfertigkeit gelockert oder gar zur Disposition gestellt werden."  Im Interesse der Rechtssicherheit bedürfe es einer bundeseinheitlichen Regelung.

Wahlrechtsreform: Wie die SZ meldet, sucht die Regierungskoalition nach einem Treffen mit der Bundestagsverwaltung weiterhin nach einem geeigneten Modell zur Begrenzung der Bundestagsmandate. Das Alternativmodell mit einem neuen Berechnungsschlüssel für die Abgeordnetenzahl sei "wieder vom Tisch".

Bundesverfassungsgericht: Die FAZ (Reinhard Müller) berichtet von der Feierstunde im Bundesverfassungsgericht anlässlich der Verabschiedung der beiden Bundesverfassungsrichter Herbert Landau und Reinhard Gaier sowie der Amtseinführung der Nachfolgerinnen Christine Langenfeld und Yvonne Ott. Zusammengefasst werden die Würdigungen und Dankesreden der beiden scheidenden Verfassungsrichter.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Dezember 2016: Atom-Deal / BGH zu NPD-Anwalt / Richterbesetzung am polnischen Verfassungsgericht . In: Legal Tribune Online, 16.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21468/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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