Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2017: Son­der­er­mittler Breit­scheid­platz / Gefal­lener Mid­del­hoff / Horst Mahler ver­haftet

16.05.2017

 

Justiz

BSG zu Babyhelmen: Krankenkassen müssen nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht für die Kosten sogenannter Babyhelme aufkommen. Durch diese Kopforthesen würden zwar Schädelverformungen Neugeborener verhindert, gleichzeitig lägen aber keine medizinischen Studien vor, die schwerwiegende Gesundheitsschäden durch unbehandelte Schädelasymmetrien belegten, so die FAZ (Marcus Jung) über die Entscheidung.

LG Essen – Arcandor: Der Prozess gegen Thomas Middelhoff und sechs frühere Aufsichtsräte des insolventen Arcandor-Konzerns wurde am Landgericht Essen mit einer ausführlichen Stellungnahme des Hauptangeklagten fortgesetzt. Thomas Middelhoff, der wegen Anstiftung zur Untreue angeklagt ist, gab Einsichten in seine aktuelle persönliche, durch Krankheit und Privatinsolvenz geprägte Situation. Die Botschaft der Stellungnahme ist nach Einschätzung der SZ (Benedikt Müller) klar: "Er, Thomas Middelhoff, ist schon genug gestraft, weil er alles verloren hat."

LG Frankfurt/M. zu Beweisverwertungsverbot: Detlef Burhoff (Burhoff-Blog) begrüßt ein "schon aus dem Rahmen" fallendes Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main. Im Februar hatte die dortige Strafkammer entschieden, dass eine polizeiliche Durchsuchung, bei der 241 kg Haschisch sichergestellt wurden, wegen Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen rechtswidrig gewesen sei. In der Praxis sei es angesichts der Menge der sichergestellten Betäubungsmittel "leider häufig der Fall", dass fragwürdige Durchsuchungen eben gerade noch als zulässig bezeichnet würden.

LG Stuttgart – Schlecker: Im Verfahren gegen Anton Schlecker und dessen Familienangehörige vor dem Landgericht Stuttgart wurde der frühere Finanzchef des Unternehmens als Zeuge vernommen. Der Zeuge habe die Unnachgiebigkeit von Gewerkschaften, Angestellten und Geschäftspartnern für die Insolvenz verantwortlich gemacht, schreibt die FAZ (Marcus Jung).

LG München – VW-Unterlagen: Die Beschlagnahme von Dokumenten zu VW bei der Anwaltskanzlei Jones Day war rechtmäßig. Dies entschied nach Meldung der SZ das Landgericht München. Der Autokonzern habe angekündigt, die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen zu wollen.

StA Braunschweig – VW: spiegel.de (Kristina Gnirke/Michael Kröger) gibt einen Überblick zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Manager des VW-Konzerns wegen des Verdachts der Untreue. Ob die empfangenen Gehalts- und Bonuszahlungen der Beschuldigten letztlich wirklich zu einem Strafverfahren führen würden, sei zweifelhaft.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2017: Sonderermittler Breitscheidplatz / Gefallener Middelhoff / Horst Mahler verhaftet . In: Legal Tribune Online, 16.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22901/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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