Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2014: Rundfunkbeitrag rechtens – Digitale Herausforderungen – Anwaltliche Zustellungen

16.05.2014

Justiz

EuGH zu Google: Matthias Heitmann (Welt) kommentiert das Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Mitnichten schütze dieses die Privatsphäre. Demgegenüber rieche es "bedenklich nach George Orwells Wahrheitsministerium", wenn der Zugriff auf zu Recht veröffentlichte Informationen über im öffentlichen Raum Geschehenes unterbunden werde. Dies sei nichts anderes als Zensur und erinnere an "Geschichtsklitterung" totalitärer Staaten mit ihren retuschierten Fotografien.

Eine Urteilsanalyse liefert Matthias C. Kettemann (juwiss.de).

BVerfG – Erbschaftsteuer: Auf Vorlage des Bundesfinanzhofs prüft derzeit das Bundesverfassungsgericht, ob die Erbschaftsteuerbegünstigung für Unternehmen verfassungsgemäß ist. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte derweil bei einem Auftritt, keine Änderungen der Steuer zu planen, schreibt die FAZ (Manfred Schäfers).

OLG Hamm zu Auskunftsrecht: Die FAZ (Helene Bubrowski) schreibt über einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm, nach der die Mutter eines durch Samenspende gezeugten Kindes verpflichtet ist, dem biologischen Vater auf Verlangen Auskunft über das Kind zu erteilen. Verweigert werden könne diese nur dann, wenn das Verlangen rechtsmissbräuchlich sei oder im Widerspruch zum Kindeswohl stehe, was im entschiedenen Fall trotz beleidigender E-Mails des Samenspenders an die Mutter nicht der Fall gewesen sei.

LG Köln – Sal. Oppenheim: Die SZ (Kirsten Bialdiga) berichtet über eine überraschende Wendung im Strafverfahren um den Niedergang des Bankhauses Sal. Oppenheim vor dem Landgericht Köln. In einer persönlichen Erklärung habe einer der Angeklagten, Christopher von Oppenheim, erstmals Fehler bei der Entscheidung für ein millionenschweres Rettungspaket für den Arcandor-Konzern im Jahr 2008 eingeräumt und damit "die einheitliche Front der Verteidiger" zum Einsturz gebracht.

LG München – Amtshaftung: Die SZ (Stefan Mayr/Mike Szymanski) berichtet in ihrem Bayern-Teil über eine von einem bayerischen Kriminalpolizisten beim Landgericht München I eingelegte Amtshaftungsklage gegen den Freistaat. Der Kläger begehre Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen "exzessiver und unvertretbarer" Ermittlungs- und Disziplinarverfahren, die gegen ihn eingeleitet wurden, als er gemeinsam mit einem Kollegen gegen mutmaßlich betrügerische Abrechnungspraktiken bayerischer Ärzte ermittelte. Diese Ermittlungen seien nach Ansicht des Polizisten "durch politische Einflussnahme gelenkt" gewesen und wurden schließlich auch eingestellt.

AnwG Düsseldorf zu Zustellung: Ein Anwalt ist nicht verpflichtet, gegen die ausdrückliche Weisung seines Mandanten formale Zustellungen vom gegnerischen Prozessbevollmächtigten entgegenzunehmen. Über dieses "noch Stress" machende Urteil des Anwaltsgerichts Düsseldorf schreibt Udo Vetter (lawblog.de). Nach Ansicht des Gerichts sei § 14 der Berufsordnung für Rechtsanwälte bei Zustellungen von Anwalt zu Anwalt entweder nicht anwendbar oder habe gegenüber der Treuepflicht des Anwalts gegenüber seinem Mandanten zurückzustehen.

Sebastian Edathy: Über den "nächsten Schritt im Verteidigungskampf" des ehemaligen Bundestags-Abgeordneten Sebastian Edathy schreibt die SZ (H. Leyendecker/T. Schultz/R. Roßmann). Edathy und sein Anwalt beabsichtigten eine weitere Beschwerde bei Landgericht Hannover gegen die im Februar erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse, unter anderem soll der Zugriff auf Verbindungsdaten des Dienst-Laptops rechtswidrig gewesen sein. In einem Kommentar bezeichnet Robert Roßmann (SZ) diese Argumente als "Nebelkerzen". Auch für den geäußerten Verdacht, dass bei der Durchsuchung Daten aus dem NSU-Untersuchungsausschuss mitgenommen worden seien, bestehe angesichts der strengen Auflagen, unter denen der Bundestag die Durchsuchung genehmigte, kein Raum.

Deutsche Bank-Anwälte: Das Handelsblatt (Peter Köhler/Laura de la Motte) befragt Daniela Favoccia und Matthias Hentzen, Managing Partner der Kanzlei Hengeler Mueller, deren Büroräume bei Ermittlungen wegen Prozessbetrug im Zusammenhang des Kirch-Falls durchsucht wurden. Die Vertreter der Deutschen Bank weisen die Vorwürfe gegen ihre Kanzlei und ihre Mandantin zurück und bestreiten auch ein erhöhtes Haftungsrisiko für Anwälte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2014: Rundfunkbeitrag rechtens – Digitale Herausforderungen – Anwaltliche Zustellungen . In: Legal Tribune Online, 16.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11997/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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