Die juristische Presseschau vom 15. April 2014: Milliarden für Kernkraftwerkbetreiber – Rüstungsexporte und Transparenz – Examensbenotung und Diskriminierung

15.04.2014

Der für 2015 geplante ausgeglichene Bundeshaushalt wird durch eine Entscheidung des FG Hamburg auf die Probe gestellt: Atomkraftwerkbetreibern muss die Brennelementesteuer vorläufig zurückerstattet werden. Außerdem in der Presseschau: Reformpläne zum Sexualstrafrecht, Informationsrechte von Abgeordneten zu Rüstungsexporten und welchen Einfluss Geschlecht und Herkunft auf die Benotung im Ersten Staatsexamen haben.

Thema des Tages

FG Hamburg zur Brennelementesteuer: Nach Berichten der FAZ (Joachim Jahn, Manfred Schäfers) und der SZ (Markus Balser) hat das Finanzgericht Hamburg am Montag den Eilanträgen der Atomkraftwerkbetreiber RWE und Eon stattgegeben und die Hauptzollämter vorläufig zur Erstattung der entrichteten Brennelementesteuer in Höhe von 2,2 Milliarden Euro verpflichtet. Nach Argumentation des Gerichts sei die Steuer mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes verfassungswidrig, da nicht der Verbrauch von Kernbrennstoffen, sondern die Gewinne der Kraftwerkbetreiber besteuert würden. Überdies verstoße die Steuer wohl gegen Europarecht. Das Gericht hatte aus diesen Gründen zuvor bereits das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof angerufen. Wie spiegel.de erläutert, betrifft die Entscheidung vom Montag daher nur die Frage, ob die Betreiber von der Zahlung der Kernbrennstoffsteuer einstweilig befreit und entrichtete Beträge erstattet werden.

Joachim Jahn (FAZ) spricht von einer "drastischen" Entscheidung und fragt sich, ob das Bundesverfassungsgericht die Regierung auch noch "zu ein paar Milliarden Euro Schadensersatz" verurteilen werde.

Rechtspolitik

Reform des Sexualstrafrechts: Die FAZ (Eckart Lohse) erläutert ausführlich Entstehung und Inhalt der von Bundesjustizminister Maas geplanten Reform des Sexualstrafrechts. Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung handele es sich nicht nur um eine "Lex Edathy"; vielmehr habe die Koalition bereits zuvor geplant, "inakzeptable Schutzlücken" zu schließen und "Wertungswidersprüche im Sexualstrafrecht" zu beseitigen. Daher beinhalte die Reform neben der Strafbarkeit des Kaufs von Nacktbildern auch andere Maßnahmen wie etwa die Verlängerung der Verjährung von Sexualstraftaten, im äußersten Fall bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs des Opfers.

Auf Annelie Kaufmann (zeit.de) wirkt Maas' "gesetzgeberischer Rundumschlag" übereilt. Während etwa die Verlängerung der Verjährungsfristen hinter der Forderung von Betroffenenverbänden zurückbleibe, gehe der Entwurf im Falle der Posing-Bilder sehr weit, obwohl diese Strafbarkeitslücke wahrscheinlich viel kleiner sei, als die Debatte glauben machte.

Kinderpornographie und Vorratsdatenspeicherung: Wie die FAZ (Eckart Lohse) und die SZ berichten, haben führende Unionspolitiker anlässlich der geplanten Gesetzesverschärfungen zur Kinderpornographie die Zulassung von Vorratsdatenspeicherung in schwerwiegenden Fällen gefordert. Die Verkehrsdaten bildeten aufgrund der Anonymität des Internets die wichtigsten Ermittlungsansätze. "Was nützt eine erweiterte Strafbarkeit beim Thema Kinderpornografie, wenn die Fahndungsmöglichkeiten wegen fehlender Mindestspeicherfristen stark begrenzt sind?", wird etwa der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach zitiert.

TTIP und Bundesrat: Nach Meldung von spiegel.de (Gerald Trauvetter) geht das Bundeswirtschaftsministerium im Gegensatz zur EU-Kommission davon aus, dass neben dem Bundestag auch der Bundesrat dem Freihandelsabkommen TTIP zwischen EU und USA zustimmen muss. Dies werde damit begründet, dass das Abkommen auch Verfahrensregelungen zu Länderzuständigkeiten vor allem im Bereich des Berufsrechts betreffe.

EU-Gesellschaftsrecht: Rechtsprofessor Ulrich Noack stellt auf dem Handelsblatt-Rechtsboard den EU-Richtlinienvorschlag zur Einführung der "Societas Unius Personae" (SUP), einer rechtsfähigen Kapitalgesellschaft mit nur einem Gesellschafter, vor. Die SUP sei als "halbe" neue Rechtsform anzusehen: Neu sei das Gründungs- und Haftungsregime, während im Übrigen das mitgliedstaatliche Recht, in Deutschland das GmbH-Gesetz, gelte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. April 2014: Milliarden für Kernkraftwerkbetreiber – Rüstungsexporte und Transparenz – Examensbenotung und Diskriminierung . In: Legal Tribune Online, 15.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11699/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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