Die juristische Presseschau vom 15. November 2016: Gehei­ma­gent Mauss / Hoch­schul­ge­setz B-W / Ver­le­ge­r­an­teil der Gema

15.11.2016

Am LG Bochum hat sich Werner Mauss erstmals zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen eingelassen. Außerdem in der Presseschau: Hochschulgesetz Baden-Württemberg verfassungswidrig, Künstler siegen gegen Gema, US-Präsident und SCOTUS-Richter.

Thema des Tages

LG Bochum – Werner Mauss: Der sogenannte Geheimagent Werner Mauss muss sich vor dem Landgericht Bochum wegen des Vorwurfs verantworten, mehr als 15 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Am dritten Verhandlungstag ergriff der Angeklagte nun zum ersten Mal selbst das Wort. Nach dem Bericht der SZ (Ralf Wiegand) räumte er dabei ein, Zugriff auf "im Ausland geparktes Geld" zu haben, für das keine Steuern abgeführt worden seien. Die Beträge seien ihm aber auch nur von ausländischen Geheimdiensten als "Treuhänder" für die Erfüllung von Operationen und Missionen zur Verfügung gestellt worden. Initiiert sei dieser Fonds ursprünglich von "einer hochrangigen deutschen Persönlichkeit eines Geheimdienstes", den der Angeklagte aktuell dazu bewegen wolle, vor Gericht auszusagen.

Rechtspolitik

Arzneimittelversandhandel: In einem Kommentar äußert Kim Björn Becker (SZ) Verständnis für die Notwendigkeit einer Neuregelung zum Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten. Das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgeschlagene Verbot weise jedoch den falschen Weg. Denn es müsse die Antwort auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs "nicht weniger Wettbewerb lauten, sondern mehr".

Kartellgesetz: Die FAZ (Andreas Mihm) berichtet zu einem ihr vorliegenden Fünf-Punkte-Papier der Unionsfraktion im Bundestag, durch den die kartellrechtliche Ministererlaubnis "gestärkt" werden soll. Hierzu solle "als Konsequenz aus der Hängepartie um Kaiser's-Tengelmann" das Verfahren der Erteilung durch Einführung verbindlicher Fristen "gestrafft" werden. Weitergehende Vorschläge der Oppositionsfraktionen, beispielsweise zur Beteiligung des Parlaments, erteile das Papier eine Absage.

Whistleblowing: In einem Beschlussvorschlag für die am kommenden Donnerstag beginnende Justizministerkonferenz wird die Bundesregierung aufgefordert, "ein angemessenes Schutzniveau" für Whistleblower zu schaffen und sich auf EU-Ebene entsprechend zu engagieren. Der Vorschlag führt die Luxemburger Verurteilungen der Whistleblower in der Lux-Leaks-Affäre als zu vermeidendes Beispiel an, schreibt die SZ (Bastian Brinkmann).

Rentenansprüche Strafgefangener: Sozialpolitische Organisationen fordern von der Justizministerkonferenz, sich mit der Thematik möglicher Rentenansprüche von Strafgefangenen zu befassen. Entsprechende Absichten enthielt bereits das Strafvollzugsgesetz von 1977, so die taz (Peter Nowak). Die Umsetzung sei jedoch immer wieder am Streit über die Finanzierung gescheitert.

Geldwäsche-Richtlinie: Geplante Änderungen der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie, durch die etwa eine umfassende Identifizierungspflicht für Online-Bezahlvorgänge eingeführt werden soll, sind als "unzulässige Vorratsdatenspeicherung" grundgesetzwidrig. Zu dieser Einschätzung gelangt ein Gutachten des ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten und jetzigen Vorsitzenden der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, Peter Schaar, über das netzpolitik.org (Constanze Kurz) schreibt.

Terrorismus-Richtlinie: netzpolitik.org (Sven Braun) berichtet zu einem nun geleakten Entwurf der EU-Terrorismus-Richtlinie. Auch dieser sehe weiter den Einsatz von Netzsperren oder sogenannten Staatstrojanern zur Verhinderung oder Aufklärung vage definierter terroristischer Aktivitäten vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. November 2016: Geheimagent Mauss / Hochschulgesetz B-W / Verlegeranteil der Gema . In: Legal Tribune Online, 15.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21112/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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