Die juristische Presseschau vom 15. Juli 2014: BGH sorgt für Aufklärung – Gerhart Baum zum Datenschutz – Kafkaeskes aus Wien

15.07.2014

Banken müssen Anleger nach einer Entscheidung des BGH ungefragt über Provisionen aufklären, sonst können sie sich schadensersatzpflichtig machen. Außerdem in der Presseschau: Plädoyer für wirksamen Datenschutz, Tino Brandt als Zeuge im NSU-Prozess, deutscher Demonstrant vor Gericht in Wien, Völkerrecht und Gaza-Konflikt und Regulierungswut in Russland.

Thema des Tages

BGH zu Aufklärungspflichten: Die bislang nur unter bestimmten Voraussetzungen geltende Pflicht von Banken gegenüber privaten Anlegern eigene Provisionen für den Verkauf von Kapitalanlagen offenzulegen, ist vom Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil erheblich ausgeweitet worden. Wie die FAZ (Joachim Jahn) schreibt, habe das Gericht in einer Übertragung von Bestimmungen des Aufsichtsrechts bestimmt, dass Anleger ab dem 1. August Schadensersatz geltend machen können, wenn ihnen derartige Vergütungen verschwiegen werden. Im öffentlich-rechtlichen Kapitalanlagerecht sei nach Ansicht des Gerichts der Transparenzgedanke mittlerweile so weit verwirklicht, dass auch Anleger entsprechende Aufklärung erwarten dürften. Die Entscheidung beende eine praxisrelevante Rechtsunsicherheit mit zahlreichen widersprüchlichen Gerichtsentscheidungen.

In einem separaten Kommentar begrüßt Joachim Jahn (FAZ) das Urteil als eine "Revolution auf leisen Sohlen", die durch mögliche Interessenkonflikte der Bankberater gerechtfertigt sei. Die ungewöhnliche Form der Veröffentlichung ohne Presseerklärung sei vermutlich der "Verlegenheit" des Karlsruher Bankensenats geschuldet. Dessen bisher unternommene Unterscheidungen zwischen "Rückvergütungen" und "Innenprovisionen" seien auch für Fachleute nicht mehr verständlich gewesen.

Rechtspolitik

Datenschutz: In einem Gastbeitrag für das Feuilleton der FAZ fordert der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) politische Konsequenzen aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zu Google und der Vorratsdatenspeicherung. Noch immer erfahre das "Jahrhundertthema" Massenüberwachung nicht die ihm zukommende Bedeutung seitens der Politik, wie etwa die "völlig unzureichende" Reaktion der Bundesregierung auf die Massenüberwachung der NSA belege. Letztlich ginge es darum, den grundgesetzlich garantierten Freiheitsschutz gegenüber globalen Entwicklungen zu bewahren, auf europäischer Ebene ließe sich dieses Ziel durch die Datenschutz-Grundverordnung erreichen.

eCall: Ab dem kommenden Jahr ist das europaweite Notrufsystem eCall, das nach einem Verkehrsunfall automatisch Informationen an eine Notrufstelle übermittelt, für die meisten Neuwagen verbindlich. Rechtsanwalt Michael Kamps erläutert für lto.de die relevanten datenschutzrechtlichen Probleme. So müssten künftig nicht nur Autokäufer in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten auf der Grundlage transparenter und vollständiger Informationen einwilligen, sondern auch jeder Fahrer eines betroffenen Fahrzeugs.

Verfassungsrichter: Die FAZ (Reinhard Müller) meldet die am heutigen Dienstag erfolgende Ernennung Ulrich Maidowskis zum Richter am Bundesverfassungsgericht.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Juli 2014: BGH sorgt für Aufklärung – Gerhart Baum zum Datenschutz – Kafkaeskes aus Wien . In: Legal Tribune Online, 15.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12558/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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