Die juristische Presseschau vom 14. Dezember 2016: Keine Social Media ohne Betriebsrat / Kopf­tuch im Gericht / Kri­mi­na­lität und Mas­sen­me­dien

14.12.2016

Das BAG entscheidet restriktiv zu Social Media im Betrieb. Außerdem in der Presseschau: Verbotene Bekenntnissymbole bei Gericht, Studiengebühren für ausländische Studierende, Fischer über Kriminalität und Medien.

Tagesthema

BAG zur Zustimmungspflicht beim FB-Auftritt: Unternehmen, die auf ihrem Facebook-Auftritt das Posten von Kommentaren zulassen, müssen zuvor die Zustimmung des Betriebsrates einholen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht am gestrigen Dienstag in einem Grundsatzurteil und begründete dies mit einem wachsenden "Überwachungsdruck" für die Mitarbeiter. Konkret ging es um eine Facebook-Präsenz des Blutspendedienstes West des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), auf der einzelne Mitarbeiter kritisiert wurden. Die taz (Christian Rath) stellt Fall, Urteil und die gerichtliche Argumentation vor. Ausführlich befasst sich auch Rechtsprofessor Michael Fuhlrott für lto.de mit der Entscheidung und den Hintergründen.

Rechtspolitik

Strafverfahren: Am heutigen Mittwoch soll der Gesetzentwurf zur im Frühjahr geplanten Reform des Strafverfahrens vom Kabinett beschlossen werden. Ziel der neuen Vorschriften seien "Effektivität und Praxistauglichkeit, allerdings nicht um jeden Preis", so Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegenüber der SZ (Wolfgang Janisch). Der Entwurf sehe etwa "einen effizienteren Umgang mit Befangenheits- und Beweisanträgen" für Richter vor.

Fake News: Nach Meldung von focus.de fordern CDU-Politiker die Bestrafung von gezielten Desinformationen zur Destabilisierung eines Staates. Thomas Oppermann (SPD) will Facebook verpflichten, Falschmeldungen schnell zu löschen.

In einem Kommentar vergleicht Heribert Prantl (SZ) gefälschte Nachrichten mit psychotropen Drogen, die als "Gift für die Demokratie" besonders gefährlich seien. Um dagegen das Strafrecht effektiv als "Droh- und Notmittel" einzusetzen,  müsse etwa der Tatbestand der Verleumdung neugefasst und dann auch schnell angewendet werden.

Kopftuch im Gericht: Die baden-württembergische Landesregierung hat sich auf einen Entwurfstext für das von ihre geplante Verbot sichtbarer religiöser Symbole in Gerichtssälen geeinigt. Dort solle das Tragen von Kreuzen, Kippas und Kopftüchern künftig verboten sein, die Regelungen würden aber nicht für Gerichtsmitarbeiter, Verteidiger und Schöffen gelten. Dazu taz (Benno Stieber) und spiegel.de (Matthias Kaufmann/Heike Klovert).

In einem separaten Kommentar wünscht sich Benno Stieber (taz) die "angelsächsische Gelassenheit in diesen Fragen". Nachdem die Union gegen das Kruzifixurteil des Bundesverfassungsgericht Sturm gelaufen sei, sorge sie sich jetzt um Voreingenommenheit von Kopftuchträgerinnen, gegen die das Gesetz auch nach Eingeständnis der Partei vorrangig gerichtet sei.

Studiengebühren: Die baden-württembergische Landesregierung will Studiengebühren für ausländische Studierende und für ein Zweitstudium einführen. Promovend Jacob Lohmann und wissenschaftlicher Mitarbeiter David Werdermann untersuchen auf verfassungsblog.de die Vereinbarkeit des vorgelegten Gesetzentwurfs mit dem Verfassungs- und dem Völkerrecht.

Verwertungsgesellschaften: Die Große Koalition will die Verlegerbeteiligung neu regeln und hat hierzu einen Vorschlag unterbreitet, der noch am Donnerstag dieser Woche im Bundestag beschlossen werden soll, wie die BadZ (Christian Rath) berichtet. Danach sollen Literatur- und Musikverlage weiter an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften wie VG Wort und Gema beteiligt werden können. Die Ausschüttungspraxis ist vom Bundesgerichtshof im April für rechtswidrig erklärt worden, was Existenznöte bei kleineren Verlagen auslöste.

Wahlrechtsreform: Innerhalb der Regierungskoalition herrscht Dissens über die Inhalte einer möglichen Wahlrechtsreform. Auf einem am morgigen Donnerstag geplanten Treffen würden Fachleute sich noch einmal über Rechenmodelle verständigen, schreibt die FAZ (Günter Bannas). Ein Reformentwurf müsste aber bis spätestens Januar vorliegen, um noch vor der Bundestagswahl verabschiedet zu werden.

Wohnimmobilienkredite: Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz will "Auslegungsunsicherheiten" bei der Anwendung der im März in Kraft getretenen Wohnimmobilienkreditrichtlinie beseitigen, schreibt das Hbl (Frank M. Drost). Viele Kreditinstitute seien zu einer restriktiven Kreditvergabe übergangen, weshalb gerade ältere Menschen und junge Familien Absagen erhalten hätten. Durch gesetzliche Klarstellungen sollten diese Auswirkungen nun behoben werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Dezember 2016: Keine Social Media ohne Betriebsrat / Kopftuch im Gericht / Kriminalität und Massenmedien . In: Legal Tribune Online, 14.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21451/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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