Die juristische Presseschau vom 14. August 2014: Überlastete Strafjustiz – HRE-Anklage – Entfesselnde Polizei

14.08.2014

Die Strafjustiz ist maßlos überlastet, das belastet den Rechtsstaat. Außerdem in der heutigen Presseschau: Forderungen zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft sind Unfug, Contergan-Rente ist nicht auf Versorgungsausgleich anzurechnen, Wohnrecht ist nicht erbschaftsteuerbefreit, Klage gegen Arab Bank und die Polizei als Freund und Helfer.

Thema des Tages

Überlastete Strafjustiz: Die 100 Millionen Dollar, die Bernie Ecclestone als Auflage bei seiner Verfahrenseinstellen zahlen musste, sind eingetroffen. Das Handelsblatt (Massimo Bognanni/Jan Keuchel) nimmt dies zum Anlass sich ausführlich mit den Hintergründen der Praxis der Verfahrensverkürzung insbesondere in großen Wirtschaftsstrafverfahren auseinanderzusetzen. Es geht sowohl um Einstellungen gegen Auflage als auch um die "echten" Deals. All zu oft werde dabei die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts ignoriert, dass die Wahrheitserforschung nicht zur Disposition der Verfahrensbeteiligten stehe. Denn die Justiz sei systematisch überlastet und so zu einer Notwehr getrieben, die an den Festen des Rechtsstaats rüttele. Ausführlich werden die Zustände dargestellt, anhand von Beispielen zur Komplexität großer Wirtschaftsstrafverfahren und Beschreibungen der Arbeitsbedingungen von Staatsanwälten und Richtern. Mit Zahlen wird die Unterbesetzung und Überlastung untermauert. Die Probleme würden langsam auch der Politik bewusst, dank klammer Landeskassen seien jedoch mehr Kürzungen als Finanzspritzen zu verzeichnen.

Rechtspolitik

Aberkennung der Staatsbürgerschaft? Heribert Prantl (SZ) geißelt die Forderung deutschen Dschihadisten die Staatsbürgerschaft abzuerkennen als "dummes Dahergerede". Selbst wenn der Staat seine Bürger lieber anders habe, "nicht so blöd, nicht so querulatorisch, nicht so krank, nicht so verbrecherisch", sei es selbst ein Verbrechen deutschen Bürgern die Staatsangehörigkeit zu entziehen und daher vom Grundgesetz verboten.

Reform des Sexualstrafrechts: Rechtsprofessorin Monika Frommel meint im Interview mit lto.de die Istanbul Konvention sei in Deutschland bereits umgesetzt. Der Gesetzgeber habe sich aus guten Gründen gegen das Merkmal "gegen den Willen" entschieden. Dennoch sei auch psychisch vermittelter Zwang strafbar, nur eben nicht als Vergewaltigung. Lediglich was den Schutz von Jugendlichen angehe, bedürfe es der Nachbesserung im Gesetz.

Schutz von Gewaltopfern: Laut taz hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf gebilligt, nach welchem Gerichtsbeschlüsse aus anderen EU-Ländern zum Schutz von Gewaltopfern grenzüberschreitend anerkannt werden sollen. Mü (FAZ) kommentiert dazu, dass die wirklich Gewaltbereiten sich leider selten aufhalten ließen und weist auf die Beweisprobleme bei häuslicher Gewalt hin.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. August 2014: Überlastete Strafjustiz – HRE-Anklage – Entfesselnde Polizei . In: Legal Tribune Online, 14.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12889/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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