Die juristische Presseschau vom 12. - 14. Juli 2014: Wie tief darf die Elbe sein? – Wie sollen Erben besteuert werden? – Darf Kunst zerstört werden?

14.07.2014

Deutschland ist Fußball-Weltmeister. Daraus ergibt sich zunächst kein Rechtsproblem. Deshalb in der Presseschau: Vorschau auf den BVerwG-Prozess zur Elbvertiefung, Diskussion um eine Reform der Erbschaftsteuer, Klage gegen Zerstörung des Kunstwerks HHole, das rumänische Verfassungsgericht kippt erneut die Vorratsdatenspeicherung - und warum man sich nicht einfach Sand schenken lassen sollte.

Thema des Tages

BVerwG - Elbvertiefung: Am Dienstag beginnt am Bundesverwaltungsgericht der Prozess um die geplante Ausbaggerung der Elbe von der Nordsee bis zum Hamburger Hafen. Hamburg will so die Zukunft des Hafens sichern, weil Containerschiffe immer größer werden. Geklagt haben die Umweltverbände BUND und Nabu, die die Maßnahme nicht nur für umweltschädlich, sondern auch für überflüssig halten. Es sind sechs Prozesstage angesetzt. Die Samstags-FR (Bernhard Honnigfort) gibt einen Überblick über den Streitstand.

Rechtspolitik

Erbschaftsteuer: Der Ökonom Thomas Straubhaar fordert in der Wams anlässlich des laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Abschaffung der Erbschaftsteuer: "Alles in allem bleibt der Zugriff des Staates auf das Erbe ein Angriff auf die bürgerliche Gesellschaft."

Im Focus schildert Alfred Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, Ungerechtigkeiten des aktuellen Erbschaftsteuerrechts. Er fordert deshalb eine Streichung aller Ausnahmeregeln, was eine Senkung der Steuersätze erlauben würde.

Diäten: Bundespräsident Joachim Gauck hat nun doch das Gesetz zur Neuregelung der Bundestags-Diäten unterzeichnet. Seine verfassungsrechtlichen Bedenken seien "doch nicht so durchgreifend", meldet spiegel.de. Constanze von Bullion (Samstags-SZ) kommentiert: "Inakzeptabel ist nicht die Höhe der Bezüge, sondern die Tatsache, dass das Einkommen der Parlamentarier nun automatisch mit den Bruttolöhnen steigt." Vom Bundespräsidenten hätte sie sich "klärende Worte" erhofft.

TTIP: Der Bundesrat hat sich in einer Resolution gegen die Investitionsschutzklauseln im geplanten EU-USA-Freihandels-Abkommen TTIP ausgesprochen, meldet die Samstags-taz. Dies könne zu einer Absenkung europäischer Standards führen, warnt die Länderkammer.

Vergewaltigung: Jetzt berichtet auch spiegel.de (Vanessa Steinmetz) über die Anforderungen, die die Umsetzung der Istanbul-Konvention für deutsches Sexualstrafrecht bedeuten. Erforderlich sei, dass alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden. Justizminister Heiko Maas (SPD) hält eine Änderung von § 177 des Strafgesetzbuchs jedoch für überflüssig.

Datenschutz-Beauftragte: spiegel.de (Ole Reissmann) berichtet über einen geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für Datenschutz sichergestellt werden soll.

Christian Rath (taz) kommentiert die gescheiterte Wiederwahl des schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten für Datenschutz, Thilo Weichert. Eine Beschränkung der Wiederwahl bei Datenschutzbeauftragten mache wenig Sinn: "Was für den US-Präsidenten gut ist, wirkt bei Datenschützern lächerlich", da sie eh keine Macht hätten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. - 14. Juli 2014: Wie tief darf die Elbe sein? – Wie sollen Erben besteuert werden? – Darf Kunst zerstört werden? . In: Legal Tribune Online, 14.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12545/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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