Die juristische Presseschau vom 14. Juli 2016: Check 24 ist ein Makler / Kopf­tücher in Pri­vat­un­ter­nehmen / LG Berlin zur Rigaer Straße

14.07.2016

Ein Vergleichsportal muss seine Rolle als Makler offenlegen, entschied das LG München. Außerdem in der Presseschau: Generalanwältin Sharpston setzt sich für Kopftuchträgerinnen ein und ein Berliner Versäumnisurteil im Streit um Hausräumung.

Thema des Tages

LG München zu Check 24: Das Landgericht München verlangt vom führenden deutschen Vergleichsportal Check 24, seine Rolle als Makler deutlich herauszustreichen. Die Kunden müssten sofort erfahren, dass Check 24 bei jedem Abschluss eines Versicherungsvertrags über diese Seite eine Provision erhalte. Bisher müsse der Kunde nach dieser Information suchen und einen Button "Erstinformation" am Fuß der Seite anklicken. Geklagt hatte der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute, der Check 24 unlauteren Wettbewerb vorwarf. Es berichten die Welt (Karsten Seibel) und das Hbl (Susanne Schier).

Rechtspolitik

Asylverfahren: Die EU-Kommission hat den Vorschlag einer EU-Verordnung zum Asylverfahren vorgelegt. Bisher gab es nur Mindeststandards in Form einer EU-Richtlinie. Künftig sollen Verfahren in kürzeren Fristen beendet werden. Flüchtlinge, die falsche Angaben machen oder nicht kooperieren, sollen sanktioniert werden. Während des gesamten Verfahrens soll kostenloser Rechtsbeistand gewährt werden. Die SZ (Thomas Kirchner) schildert den Vorschlag.

Stalking: Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für eine Verschärfung des Stalking-Paragraphen im Strafgesetzbuch beschlossen. Künftig soll es genügen, dass das Verhalten des Täters "geeignet" ist, das Leben des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Auf einen Erfolg kommt es nicht mehr an. Mit Skepsis berichtet der Tsp (Jost Müller-Neuhof). Ronen Steinke (SZ) hält den Gesetzentwurf sogar für rechtsstaatswidrig, weil zu unbestimmt.

Vermögensabschöpfung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Vermögensabschöpfung vereinfachen und effizienter machen soll, meldet das Hbl (Heike Anger). Unter anderem soll Vermögen künftig auch dann eingezogen werden können, wenn die Straftat, aus der es stammt, nicht nachgewiesen werden kann, aber kein vernünftiger Zweifel besteht, dass das Vermögen kriminell erzielt wurde.

Bundeswehr im Inland: Nach Auffassung von Innen- und Verteidigungsministerium ist für Einsätze der Bundeswehr nach schweren Terror-Anschlägen keine gesetzliche Regelung erforderlich. Setzt sich diese Rechtsauffassung durch, könnte die SPD solche von ihr abgelehnten Einsätze nicht verhindern, analysiert die taz (Christian Rath).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Juli 2016: Check 24 ist ein Makler / Kopftücher in Privatunternehmen / LG Berlin zur Rigaer Straße . In: Legal Tribune Online, 14.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19998/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen