Die juristische Presseschau vom 12. - 14. April 2014: Bloßstellen verboten – Vorerst keine Vorratsdatenspeicherung – Versäumnisurteil zu Redtube

14.04.2014

Nackt oder betrunken oder beides zusammen – Justizminister Maas will nicht nur Nacktbilder von Kindern, sondern auch "bloßstellende" Fotos von Erwachsenen verbieten. Außerdem in der Presseschau: Vorratsdatenspeicherung kommt vorerst nicht, Polizisten dürfen weiter Demos filmen und FKK ist und bleibt eben "speziell".

Thema des Tages

Nacktbilder: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant mit dem Gesetzentwurf zur schärferen Strafverfolgung von Kinderpornografie offenbar eine umfassendere Reform. Zum einen soll der Handel und Tausch mit Nacktbildern von Kindern ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. Dabei geht es um Bilder, die Kinder in "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" zeigen. Aber auch die unbefugte Herstellung und Verbreitung von Nacktbildern und "bloßstellenden" Bildern von Erwachsenen soll demnach bestraft werden – "bloßstellend" sind dann etwa Aufnahmen von Betrunkenen. Das berichten die Montags-taz (Christian Rath) und die Montags-SZ (Stefan Braun). Einen Überblick über weitere geplante Regelungen gibt die Montags-taz (Christian Rath). Die Samstags-FAZ (Eckart Lohse) berichtet, geplant seien auch längere Verjährungsfristen bei Sexualdelikten. Außerdem sollen von Deutschen im Ausland begangene Sexualdelikte, unabhängig vom Recht des Tatorts, nach deutschem Strafrecht geahndet werden.

Reinhard Müller (Samstags-Faz) spricht angesichts der Affäre um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten von einem "Edathy-Gesetz" und führt Argumente für und wider strengere Regeln an. Peter Carstens (FAS) betont, das "gutgemeinte Strafrecht" könne nur helfen, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft die Rechtsbrüche effektiv ahnden können – deshalb seien auch Reformen beim Bundeskriminalamt notwendig. Heribert Prantl (Montags-SZ) hält die Vorschläge für "hysterisch", ein derart weites Tatbestandsmerkmal wie "bloßstellend" verstoße gegen das Bestimmtheitsgebot. Auch Christian Rath (Montags-taz) kritisiert, diese Vorschrift gehe "viel zu weit" – allerdings werde der Gesetzentwurf "in dieser Form sicher nicht Gesetz werden".

Rechtspolitik

Neue Präsidenten an BVerwG und BGH: Die Samstags-FAZ (Reinhard Müller) stellt das "Richterpaket" vor – die große Koalition muss sich auf mehrere Neubesetzungen an der Spitze der Justiz einigen. Präsidentin des Bundesgerichtshofs soll die bisherige Amtschefin des baden-württembergischn Justizministeriums, Bettina Limperg, werden. Am Bundesverwaltungsgericht soll Vizepräsident Klaus Rennert ins Präsidentenamt nachrücken. Außerdem wird für die Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolf eine Nachfolgerin gesucht, im Gespräch sei die Präsidentin der Hamburger Bucerius Law School, Doris König.

Vorratsdatenspeicherung: Offenbar will die Bundesregierung erst dann ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen, wenn die Europäische Union eine neue Richtlinie vorlegt. Damit werde frühestens im Herbst 2016 gerechnet, so dass der Streit um die Vorratsdatenspeicherung in dieser Legislaturperiode kein Thema mehr sei. Das berichten der Spiegel und die Montags-SZ (Stefan Braun) unter Berufung auf Regierungskreise.

EEG-Umlage: lto.de (Claudia Kornmeier) spricht mit der Rechtsanwältin Margarete von Oppen über die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Von Oppen hat ein Gutachten für die Solarbranche verfasst und kritisiert, dass künftig auch die Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, an den Kosten für die Energiewende beteiligt werden sollen. Diese Eigenverbrauchsumlage könne gegen das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit verstoßen.

Safe-Harbor-Abkommen: Helmut Sauro und Christian Kuß erklären auf lto.de, warum es weder technisch noch rechtlich sinnvoll sei, das Safe-Harbor-Abkommen der Europäischen Union mit den USA auszusetzen. In dem Abkommen geht es um den Transfer personenbezogener Daten, ein Aussetzen führe allerdings nicht zu einem besseren Schutz. Angesichts der NSA-Affäre müssten Unternehmen vielmehr selbst ihre Daten schützen und auf entsprechende Dienstleister zurück greifen. Sauro ist Manager bei einem Computer-Dienstleister, Kuß Rechtsanwalt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. - 14. April 2014: Bloßstellen verboten – Vorerst keine Vorratsdatenspeicherung – Versäumnisurteil zu Redtube . In: Legal Tribune Online, 14.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11687/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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