Die juristische Presseschau vom 13. April 2017: BVerfG und kom­mu­nale Selbst­ver­wal­tung / Ermitt­lungen zum Dort­mund-Bus / Sex mit Man­danten

13.04.2017

Recht in der Welt

Türkei – Verfassungsreferendum: Der SWR-Radioreport Recht (Max Baur) schildert im Gespräch mit dem Anwalt und Türkei-Experten Christian Rump anschaulich die Auswirkungen der geplanten Verfassungsreform, über die in der Türkei am Sonntag abgestimmt wird.

Frankreich – Präsident: Im Vorfeld der französischen Präsidentschaftswahl im Mai erläutert der Akademische Rat Nikolaus Marsch auf verfassungsblog.de die Rolle des französischen Präsidenten. Dieser sei nur dann sehr mächtig, wenn seine Partei gleichzeitig die Mehrheit in der Nationalversammlung stellt und ihn auch als politischen Führer akzeptiert. Beides sei weder bei Emmanuel Macron noch bei Marine Le Pen zu erwarten.

Brasilien – Korruption: Der Oberste Gerichtshof Brasiliens hat Korruptionsermittlungen gegen acht Minister, 24 Senatoren und 39 Abgeordnete öffentlich gemacht. Es geht um die Annahme von Bestechungsgeldern des Baukonzerns Odebrecht, Geldwäsche und illegale Parteienfinanzierung. Mit Anklagen wird erst im nächsten Jahr gerechnet. Es berichten die SZ (Boris Herrmann) und die taz (Andreas Behn).

Juristische Ausbildung

Verschwundene Klausuren: Die Zivilrechts-Examensklausuren von 36 Bremer Jura-Studenten sind auf dem Postweg zum Korrektor verloren gegangen. Die Post entschuldigte sich für das Malheur. Die betroffenen Studenten können nun entweder eine Ersatzklausur schreiben oder sie akzeptieren die Durchschnittsnote ihrer anderen fünf Examensklausuren als Gesamtnote für das Staatsexamen, so spiegel.de.

Sonstiges

Intelligente Videoüberwachung: Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat angekündigt, dass er ab dem 3. Quartal am Bahnhof Berlin-Südkreuz zwei Modellversuche durchführen will. Zum einen soll die Leistungsfähigkeit moderner Gesichtserkennungs-Software getestet werden. Zum anderen sollen gefährliche Situationen (etwa stehengelassene Gegenstände) automatisch erkannt werden, so die taz (Christian Rath) und netzpolitik.org (Anna Biselli).

Ausländische Politiker, deutsche Grundrechte: Der Rechtsprofessor Georgios Gounalakis erläutert in der FAZ, dass ausländische Politiker in Deutschland nur dann keinen Grundrechtsschutz genießen, wenn sie in Ausübung ihres staatlichen Amtes agieren. Äußert sich der Amtsträger in Deutschland hingegen in privater Funktion oder als Politiker seiner Partei, könne er sich wie jedermann auf die deutschen Grundrechte berufen.

Republik und Grundgesetz: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Daniel Benrath skizziert auf juwiss.de, welcher normativ-integrative Gehalt dem Republik-Begriff im Grundgesetz zukommen kann. "Grundsätzlich kann keiner Bürgerin und keinem Bürger die Teilhabe am Staat als öffentlicher Angelegenheit versperrt werden."

Das Letzte zum Schluss

Sex mit Mandanten: Der Blog fachanwalt-fuer-it-recht (Ralf Möbius) erläutert, dass es grundsätzlich nicht strafbar ist, wenn Anwälte und Anwältinnen Sex mit ihren Mandanten und Mandantinnen haben. Am Ende rät er aber doch eher davon ab: "Seriöse Anwälte sind in der Regel verheiratet, haben Familie, kennen ihr Metier und gefährden ihren Ruf nicht mit Bettgeschichten unter ihrem Niveau."

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Nach den Feiertagen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage
 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. April 2017: BVerfG und kommunale Selbstverwaltung / Ermittlungen zum Dortmund-Bus / Sex mit Mandanten . In: Legal Tribune Online, 13.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22654/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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