Die juristische Presseschau vom 13. April 2017: BVerfG und kom­mu­nale Selbst­ver­wal­tung / Ermitt­lungen zum Dort­mund-Bus / Sex mit Man­danten

13.04.2017

Justiz

BAW – BVB-Bus: Nach dem Anschlag auf einen Bus von Borussia Dortmund hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Sie geht von einem terroristischen Hintergrund aus und vermutet derzeit ein islamistisches Motiv. Das am Tatort gefundene Bekennerschreiben entspricht aber nicht der bisherigen Praxis des IS. Es berichten die SZ (Hans Leyendecker, Georg Mascolo u.a.), die taz (Christian Rath/Konrad Litschko) und swr.de (Bernd Wolf).

BAW – Anis Amri: In einem Zwischenstand zu den Ermittlungen nach dem IS-Terroranschlag von Berlin teilte die Bundesanwaltschaft laut spiegel.de mit, dass der Attentäter Anis Amri als "Einzeltäter" handelte. Geschildert werden auch seine letzten Tage vor dem Anschlag.

BVerfG zu Cum-Ex-Deals: Die Anwälte Christoph Knauer und Sören Schomburg  stellen auf lto.de einen Kammer-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Anfang März vor. Darin verwarf das Gericht eine Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften. Der Beschluss sei zwar ohne konkrete Begründung ergangen, ermutige jedoch zu weiteren Ermittlungen. Ausführlich wird die steuerstrafrechtliche Bedeutung der Cum-Ex-Geschäfte erklärt und die bisherige Rechtsprechung dargestellt.

BVerwG zu Bundeswehrärzten: Sanitätsoffiziere, die auf Kosten der Bundeswehr studiert hatten, dann aber vor Ablauf des vereinbarten zehnjährigen Dienstes die Bundeswehr verließen, müssen die Ausbildungskosten zurückzahlen. Dies bestätigte jetzt das Bundesverwaltungsgericht laut lto.de. Soweit die Rückforderung gestundet wird, dürfe der Bund künftig allerdings keine Zinsen mehr verlangen, da hierfür eine Rechtsgrundlage fehle.

VG Berlin zu zweckentfremdeten Wohnungen: Die taz (Klara Weidemann) berichtet über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von Ende März. Danach müssen Portale wie Airbnb der Berliner Verwaltung den Namen des Wohnungsanbieters mitteilen, wenn der Verdacht auf Zweckentfremdung von Wohnraum besteht. Ausführlich werden die Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes und des Urteils geschildert.

LG Ravensburg zu Angriff im Gefängnis: Das Landgericht Ravensburg hat laut spiegel.de einen Strafgefangenen zu vier Jahren zusätzlicher Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Täter hatte einem mitgefangenen Dreifachmörder mehrfach ins Gesicht getreten. Der Mörder tötete sich kurze Zeit später selbst.

OLG Köln – 1. FC Köln-Domain: In Umsetzung eines Vergleichs, der vor dem Oberlandesgericht Köln geschlossen worden war, erhält der Verein 1. FC Köln zwar die Domain www.fc.de, muss aber dem bisherigen Inhaber 20.000 Euro zahlen. Das Kürzel "FC" stehe dem Verein nicht als Namensrecht zu, weil es auch vieles andere bedeuten könne, berichtet lto.de (Maximilian Amos/Pia Lorenz).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. April 2017: BVerfG und kommunale Selbstverwaltung / Ermittlungen zum Dortmund-Bus / Sex mit Mandanten . In: Legal Tribune Online, 13.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22654/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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