Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. März 2017: Kein Recht auf Wahl­kampf-Auf­tritt / Amts­müder Fischer / Ver­fas­sungs­ge­richt ent­hebt Prä­si­dentin

13.03.2017

Recht in der Welt

IStGH – Südafrika: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Tanja Altunjan wirft auf juwiss.de einen vertieften Blick auf die jüngste Entscheidung eines südafrikanischen Gerichts, den von der Regierung des Landes erklärten Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof für verfassungswidrig und ungültig zu erklären.

EGMR – türkische Richter: Die Klage einer nach dem Putschversuch in der Türkei entlassenen Arbeitsrichterin wurde am Freitag vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgewiesen. Nach einem im Januar von der türkischen Regierung erlassenen Dekret stehe der Richterin in ihrer Heimat ein Rechtsmittel gegen ihre Entlassung auch im nach wie vor geltenden Ausnahmezustand zu Verfügung, so das Gericht nach Meldung von lto.de.

Türkei – Verfassungsänderung: In ihrem Feuilleton befragt die Montags-FAZ (Eren Güvercin) den Rechtsanwalt Christian Rumpf als Experten im türkischen Recht zur geplanten Verfassungsänderung.

Ungarn – Transitzonen: Die ungarische Regierung hat beschlossen, Asylsuchende bis zum Abschluss ihrer Verfahren in Transitzonen festzuhalten. Die Montags-FAZ (Helene Bubrowski) untersucht die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und erinnert dabei auch an deutsche Flughafenverfahren. Gegenüber diesen und anderen völkerrechtlich wohl zulässigen Unterbringungen von Asylsuchenden unterscheide sich die ungarische Variante jedoch in den Kriterien zeitlicher Begrenzung, menschenwürdiger Unterbringung und Fairness des Verfahrens.

USA – VW: Vor einem Bundesgericht in Detroit/USA hat der VW-Konzern eingeräumt, sich wegen Betruges und Behinderung der Justiz strafbar gemacht zu haben. Das Schuldbekenntnis entspreche der mit dem Justizministerium des Landes getroffenen Vereinbarung zur Aufarbeitung der Abgas-Affäre in den USA. zeit.de berichtet.

USA – Bundesstaatsanwälte: Die US-amerikanische Regierung hat alle 46 vom Ex-Präsidenten Barack Obama ernannten Oberstaatsanwälte zum sofortigen Rücktritt aufgefordert. Der Personalaustausch entspreche üblichem Gebaren bei Amtseinführung eines neuen Präsidenten, schreibt die Montags-FAZ (Andreas Ross). Üblicherweise werde er aber allmählich vollzogen. Der Bericht erwähnt zudem die Entscheidung eines Richters aus dem Bundesstaat Wisconsin, der für eine syrische Familie das neuerliche Einreiseverbotsdekret von Präsident Donald Trump vorübergehend ausgesetzt habe.

Südkorea – Amtsenthebung: Das Verfassungsgericht Südkoreas hat am vergangenen Freitag Präsidentin Park Geun Hye des Amtes enthoben. Park habe einer Vertrauten Einfluss auf die Regierungsgeschäfte eingeräumt und zu Gunsten ihrer Freundin auch Geldzahlungen großer Unternehmen erpresst, gibt die Samstags-FAZ (Patrick Welter) das Gericht wieder. Durch ihren Umgang mit der seit dem letzten Herbst im Raum stehenden Vorwürfen habe die Präsidentin offengelegt, "dass sie nicht bereit sei, die Verfassung zu schützen". Neue Präsidentschaftswahlen müssen nun in spätestens 60 Tagen stattfinden. Südkorea habe bewiesen, "dass sein Rechtsstaat funktioniert", kommentiert Christoph Neidhart (Samstags-SZ) die Entscheidung. Die Amtsenthebung reiße den politischen Filz, der vom früheren Militärdiktator Park Chung Lee, dem Vater der nun amtsenthobenen Präsidentin, geschaffen wurde, auf.

Südafrika – Max Inzinger: Die WamS (Christian Putsch, Zusammenfassung) stellt den Fall des früheren Fernsehkochs Max Inzinger vor, der sich seit einem knappen Jahrzehnt in Südafrika gegen ein deutsches Auslieferungsersuchen wehrt. Beim Landgericht Kaiserslautern ist ein Hauptverfahren wegen Betruges in einem besonders schweren Fall gegen Inzinger anhängig.

Juristische Ausbildung

Jurastudium: Kurz vor dem ersten Staatsexamen gibt eine anonyme Jurastudentin spiegel.de (Nina Bärschneider) einen von Lerneifer, Wettbewerbsdenken und Konkurrenzdruck geprägten Einblick in das Jurastudium.

Sonstiges

Gefährder: Ausführliche Reportagen der Samstags-taz (Sabine am Orde/Konrad Litschko) und des Spiegel (Jörg Diehl u.a.) widmen sich dem oftmals rechtlich problematischen Umgang mit sogenannten islamischen Gefährdern. Das Bundeskriminalamt habe 602 Betroffene ermittelt. Bereits die Einstufung folge unklaren Kriterien. Der Nutzen der jüngst von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen, wie etwa Überwachung durch elektronische Fußfesseln oder erleichterte Verhängung von Abschiebehaft, sei fragwürdig, auch weil etwa eine Abschiebung bei drohender Folter im Herkunftsland nach wie vor der Verfassung widerspreche.

Rainer Wendt: Die "scheibchenweisen Details", die in der vergangenen Woche zu Tätigkeiten des DPolG-Chefs Rainer Wendt bekannt wurden, sind für Rechtsanwalt Robert Hotstegs auf lto.de erneut Anlass, sich vertieft mit den beamtenrechtlichen Konsequenzen auseinanderzusetzen.

Gewerkschaften: Erst ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1964 räumte Gewerkschaften die aktive Parteifähigkeit auch in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ein. Das lto.de-Feuilleton (Martin Rath) erläutert die historischen Hintergründe und die vom Gericht angewandte Argumentation.

Das Letzte zum Schluss

Grillsport: Irgendwann werden auch wieder sommerliche Temperaturen zum Grillen an der freien Luft einladen. Wer mit diesem Hobby Steuern sparen will, kann allerdings nicht auf die Unterstützung des Finanzgerichts Baden-Württemberg zählen. In der jüngsten Grillsaison wurde dort entschieden, dass ein Verein, der sich der Förderung der "Nachwuchs- und Jugendarbeit im Grillsport" verschrieben hatte, die nach der Abgabenordnung grundsätzlich mögliche Privilegierung sportlicher Zwecke nicht für sich in Anspruch nehmen kann. Es berichtet der Kümmerlein-360-Grad-Blog (Matthias Gantenbrink).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. März 2017: Kein Recht auf Wahlkampf-Auftritt / Amtsmüder Fischer / Verfassungsgericht enthebt Präsidentin . In: Legal Tribune Online, 13.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22319/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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