Die juristische Presseschau vom 12. Juli 2017: Tarif­ein­heits­ge­setz ver­fas­sungs­kon­form / Zschäpe-Gut­achter / Voll­ver­sch­leie­rung

12.07.2017

Justiz

EuGH zu Impfschäden: Die Rechtsanwältin Michaela Hermes stellt auf community.beck.de ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Beweiserleichterung bei Impfschäden vor. Danach hielt das Gericht ein "Bündel von Indizien" für ausreichend, um eine kausale Verbindung zwischen einer Impfung und der Erkrankung an Multipler Sklerose zu ziehen. Das Urteil wirke sich jedoch nicht unmittelbar auf Deutschland aus.

BGH zu Zwangslizenz: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs darf der Pharmakonzern Merck & Co das HIV-Medikament Isentress weiterhin in Deutschland verkaufen. Es gebe ein öffentliches Interesse an der vorläufigen Gestattung des Vertriebs, wie die SZ und die FAZ (Hendrik Wieduwilt) melden. Merck & Co war vor einem Jahr eine einstweilige Zwangslizenz für das Medikament erteilt worden. Es berichtet auch lto.de.

OLG München  NSU: Das Landgericht München hat den Gutachter Joachim Bauer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Es gebe Grund zu der Annahme, dass der Psychiater die Hauptangeklagte Beate Zschäpe – erklärtermaßen – für das Opfer einer "Hexenverbrennung" halte und sie damit als unschuldig Verfolgte sehe, wie die SZ (Wiebke Ramm) schreibt. Bauer hatte den Ausdruck "Hexenverbrennung" in einer Korrespondenz mit einem Journalisten verwendet, vor diesem Hintergrund liege der Schluss nahe, dass er das Gutachten "ergebnisorientiert" erstellt habe. Es berichtet auch die taz.

OLG Karlsruhe zu Fahrerflucht: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Freisprüche für zwei Polizisten aufgehoben, die einem Kollegen bei der Flucht nach einer Trunkenheitsfahrt mit Todesopfer halfen. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz ging das Revisionsgericht davon aus, dass die Tathandlung des Sich-Entfernens noch nicht beendet und damit eine Beihilfe noch möglich gewesen sei, wie lto.de schreibt. Die beiden Polizisten müssten nun mit einer Verurteilung rechnen.

LG Düsseldorf  Rotlicht-Skandal: Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft fordert eine 9-jährige Haftstrafe für den Bordellbetreiber Thomas M., wie spiegel.de berichtet. Freier sollen in Bordellen betäubt und anschließend ausgeraubt worden sein; der Hauptangeklagte habe dies gewollt und gebilligt. Er habe sich nach Ansicht der Strafverfolger der räuberischen Erpressung und der gefährlichen Körperverletzung sowie wegen Verstößen gegen das Waffenrecht strafbar gemacht.

LG Paderborn  Höxter-Prozess: Die Staatsanwaltschaft kommt im Mordprozess um das "Horrorhaus" in Höxter zu einer Neubewertung der Geschehnisse, wie die FAZ und die taz melden. In Bezug auf das zweite Opfer Susanne F. könne ein vollendeter Mord durch Unterlassen nicht nachgewiesen werden, es gehe nun lediglich um einen Versuch.

ArbG Köln  Modeste: Der Stürmer Anthony Modeste will vor dem Arbeitsgericht Köln im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen seine Freistellung beim 1. FC Köln vorgehen. Die Maßnahme des gegenwärtigen Erstligisten sei auf den geplanten Transfer des Spielers zu einem chinesischen Fußballverein zurückzuführen, wie die SZ meldet.

Dieselfahrverbote: Die Deutsche Umwelthilfe hat in zehn deutschen Städten Klagen eingereicht, um ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge zu erwirken. Es gehe um Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden, wie die SZ meldet. Die Stickstoffoxid-Belastung sei in diesen Städten normwidrig hoch.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Juli 2017: Tarifeinheitsgesetz verfassungskonform / Zschäpe-Gutachter / Vollverschleierung . In: Legal Tribune Online, 12.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23433/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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