Die juristische Presseschau vom 12. Juli 2017: Tarif­ein­heits­ge­setz ver­fas­sungs­kon­form / Zschäpe-Gut­achter / Voll­ver­sch­leie­rung

12.07.2017

 

Das Bundesverfassungsgericht hält das Tarifeinheitsgesetz für verfassungsgemäß. Außerdem in der Presseschau: Das OLG München hat den Gutachter Joachim Bauer abgelehnt und das Verbot der Vollverschleierung ist menschenrechtskonform.

Thema des Tages

BVerfG zu Tarifeinheitsgesetz: Nach dem gestern verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt das Tarifeinheitsgesetz weitgehend in Kraft. Das Gericht habe jedoch im Wege einer verfassungskonformen Auslegung wesentliche Teile des Gesetzes zu Gunsten der Kleingewerkschaften gedeutet und damit deren Schutz gestärkt, hält die SZ (Wolfgang Janisch) fest. Es sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, Gewerkschaften aus dem Tarifgeschehen zu drängen und so deren Existenzgrundlage zu beseitigen. Nach dem Tarifeinheitsgesetz soll sich stets derjenige Tarifvertrag durchsetzen, der mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft vereinbart wurde. Die Reaktionen auf den Karlsruher Richterspruch fielen verschieden aus, die Richter Baer und Paulus formulierten zudem eine abweichende Meinung.  Es berichten auch die FAZ (Ina Majewski u.a.), die taz (Christian Rath), das Hbl (Jens Koenen u.a.) und die Welt (Dorothea Siems). spiegel.de (Dietmar Hipp) analysiert das Urteil.

Der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke, zeigt sich im Intervies mit der SZ (Detlef Esslinger) zufrieden; auch GDL-Chef Claus Weselsky begrüßte das Urteil im Gespräch mit dem Hbl (Dieter Fockenbrock). Die taz (Christian Rath) fasst die Reaktionen zusammen.

Dietrich Creutzberg (FAZ) bezeichnet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als ermutigend, denn auch die Koalitionsfreiheit habe Schranken. Aus dem Grundrecht folge nämlich keine beliebige Kartellfreiheit. Erforderlich sei nun lediglich eine Gesetzeskorrektur. Reinhard Müller (FAZ) hofft hingegen, dass das Bundesverfassungsgericht dem "Traum von einer Einheitsgewerkschaft“ ein Ende bereitet hat. In dem Urteil werde der "Ruf nach Freiheit" deutlich. Wolfgang Janisch (SZ) kommentiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und meint, dieses lese sich "wie eine Gebrauchsanweisung für ein überwiegend missglücktes Gesetz". Letztlich blieben aber viele Fragen offen, die nun von den Arbeitsgerichten zu klären seien und zu erheblicher Rechtsunsicherheit führten. Es sei rätselhaft, weshalb das Gericht das Gesetz nicht für verfassungswidrig erklärt habe.

Rechtspolitik

Bankenrettung: Die Europäische Union will die Regeln zur Rettung und Abwicklung von Banken überprüfen und unter Umständen die nationalen Vorschriften harmonisieren. Anlass sei die Rettung von drei italienischen Banken; zwar seien dort die existierenden Regeln beachtet worden, doch sehe Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein "Spannungsverhältnis" zwischen europäischen und nationalen Normen. Es berichtet die SZ (Thomas Kirchner).

Übernahmeschutz: Eine Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums, die es der Bundesregierung ermöglichen soll, die Übernahme kritischer Infrastrukturen durch ausländische Investoren zu untersagen, passiert heute nach Informationen der SZ (Michael Bauchmüller) voraussichtlich das Bundeskabinett. Die neue Regelung definiere erstmals das Merkmal "Gefährdung der öffentlichen Ordnung" durch einen Erwerb und erweitere das Instrumentarium der Bundesregierung; ebenso werde eine Änderung der europäischen Regeln angestrebt.

Extremistenklausel: CDU-Generalsekretär Peter Tauber fordert in Reaktion auf die G-20-Krawalle die Wiedereinführung einer Extremistenklausel. Diese solle die Vergabe staatlicher Fördermittel an bürgerschaftliche Initiativen betreffen, wie zeit.de berichtet. Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) meint, Taubers Vorstoß bedeute insoweit einen Generalverdacht und damit eine unnötige Gängelung. Bereits jetzt gebe es ausreichende Möglichkeiten, geförderte Initiativen zu überprüfen.

Kinderbetreuung: Katarina Barley (SPD), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, arbeitet an einer Gesetzesreform, die das gemeinsame Erziehen nach einer Trennung des Elternpaares erleichtern soll. Holzschnittartige Regelungen seien insoweit nicht mehr zeitgemäß, vielmehr verbiete sich eine einheitliche gesetzliche Regelung, wie die SZ (Constanze von Bullion) berichtet. Das Vorhaben stütze sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs sowie auf eine Untersuchung des Allensbach-Instituts, nach der sich eine Mehrheit der Befragten für eine gemeinsame Betreuung ausgesprochen habe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Juli 2017: Tarifeinheitsgesetz verfassungskonform / Zschäpe-Gutachter / Vollverschleierung . In: Legal Tribune Online, 12.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23433/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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