Die juristische Presseschau vom 12. April 2017: Spiel­hallen-Ein­schrän­kungen / Allianz gegen NetzDG / Luft­angriff und Völ­ker­recht

12.04.2017

Justiz

BGH zu anwaltlicher Beihilfe: Für die Verurteilung wegen Beihilfe durch berufstypische, neutrale Handlungen ist es erforderlich, dass der Betreffende positive Kenntnis seines Beitrags zu einer Straftat besitzt. Unter Anwendung dieses Grundsatzes hob der Bundesgerichtshof mit einem vom verkehrsrechts-Blog (Alexander Gratz) mitgeteilten Beschluss von Ende Januar die Verurteilung eines Anwalts auf, der gegenüber Versicherungen Schadensersatz aus provozierten Verkehrsunfällen seiner Mandantschaft geltend gemacht hatte.

LG Dortmund – Kunstfehler: Die Zeit (Moritz Aisslinger) stellt einen am Landgericht Dortmund anhängigen Rechtsstreit zu einem möglichen Kunstfehler vor. Die Witwe eines im Nachgang einer Mandeloperation Verstorbenen fordert von den Operateuren ihres Mannes Schadensersatz. Sachverständige hätten zwar Ungereimtheiten der Behandlung festgestellt, diese aber als nicht völlig unverständlich bezeichnet.

LG Ellwangen zu Pflasterstein: Wegen vierfachen Mordversuchs hat das Landgericht Ellwangen einen Mann, der einen Pflasterstein von einer Brücke auf die Autobahn A7 geworfen hatte, zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt und gleichzeitig die Unterbringung in einer geschlossenen Klinik angeordnet. sz.de berichtet.

VG Freiburg – Rundfunkbeitrag: Vor den für den heutigen Mittwoch angesetzten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg zu vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag stellt die BadZ (Christian Rath) unter Verweis auf Leitentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts die geringen Erfolgsaussichten dar. Die gegenwärtig beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen den Beitrag würden wohl erst im kommenden Jahr entschieden. In Karlsruhe habe man sich aber immer verständnisvoll gegenüber den Belangen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gezeigt.

AG Berlin-Mitte zu Facebook: Nach einem nun bekannt gewordenen Versäumnisurteil, das vor einem Monat erging, hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden, dass die in Zustellung einer in deutscher Sprache verfassten Klageschrift an den Facebook-Sitz in Irland zulässig ist. Das Unternehmen könne sich nicht auf die europäische Zustellungsverordnung berufen, denn es sei davon auszugehen, dass Mitarbeiter vorhanden seien, die sich in deutscher Sprache um Kundenbelange kümmern könnten. Die Rechtsanwälte Michael Terhaag und Christian Schwarz (aufrecht.de) begrüßen die Entscheidung, weil hierdurch die Rechtsdurchsetzung gegenüber Facebook erleichtert werden könnte.

AG Berlin-Tiergarten zu Facebook-Hetze: Wegen öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat und Beleidigung hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen Mann zu 160 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Der Verurteilte hatte die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) in einem Facebook-Post unter anderem als "grünfaschistische Sau" bezeichnet, schreibt die taz (Klara Weidemann).

Sicherheitskonzept: Ein neues Sicherheitskonzept in Hamburg sieht vor, dass alle Straf- und Zivilgerichte der Freien und Hansestadt künftig nur noch durch einen Eingang zugänglich sein sollen. An diesem sollen private Sicherheitsdienste Einlasskontrollen vornehmen. Die taz-Nord (Kai von Appen) berichtet. In einem separaten Kommentar moniert Kai von Appen (taz-Nord), dass die Maßnahmen "pure Abschreckung" seien und der von Justizsenator Till Steffen (Grünen) propagierten Transparenz und Offenheit zuwiderliefen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. April 2017: Spielhallen-Einschränkungen / Allianz gegen NetzDG / Luftangriff und Völkerrecht . In: Legal Tribune Online, 12.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22630/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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