Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. August 2014: Kanzlei auf Mandantenfang – Plädoyers im Fall Mollath – Ärger für Ecclestone

11.08.2014

Ein angebliches Suchportal verweist immer auf die gleiche Kanzlei in Münster – jetzt rügt der Anwaltverein wettbewerbswidrige Werbung. Außerdem in der Presseschau vom Wochenende: Debatte um Suizidhilfe, zu lange Untersuchungshaft, Plädoyers im Fall Mollath, neuer Ärger für Ecclestone, Ex-CIA-Jurist über Folter, ein Affe ohne Urheberrecht und ein Banker ohne Ticket.

Thema des Tages

Irreführende Kanzleiwerbung: Die Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins, Astrid Auer-Reinsdorff, hat die "wettbewerbswidrige Werbung" einer Kanzlei kritisiert. Das meldet der Spiegel. Auf der Internetseite Aerzte-Aerger.de seien, scheinbar neutral, kompetente Anwälte für Patientenrechte empfohlen worden. Tatsächlich habe die Liste jedoch lediglich auf Hans-Georg König, Partner der Kanzlei König, Strässer & Partner verwiesen, später auch auf einen weiteren Mitarbeiter. An der Kanzlei ist auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Christoph Strässer beteiligt, der laut Spiegel erklärte, er habe von der Internetseite nichts gewusst.

Rechtspolitik

Europäische Integration: Der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm schreibt in einem Gastbeitrag für die Montags-FAZ über die Weiterentwicklung der Europäischen Union. Das Demokratieproblem liege in der "Verselbständigung" von Kommission und Europäischen Gerichtshof. Mehr Befugnisse für das EU-Parlament könnten daran nichts ändern, hier fehle die gesellschaftliche Basis. Wichtig seien dagegen starke nationale Parlamente.

Beihilfe zum Suizid: Die Samstags-FAZ (Andreas Mihm) führt ein Interview über Sterbehilfe mit Frank Ulrich Montogmery, Präsident der Bundesärztekammer. Montogmery spricht sich dafür aus, Organisationen die Beihilfe zum Suizid zu verbieten. Für Ärzte seien strafrechtliche Regelungen nicht notwendig, weil das Berufsrecht die Suizidhilfe bereits ausschließe. Dagegen erklärt Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) in einem kurzen Interview mit dem Spiegel (Peter Müller – Zusammenfassung auf spiegel.de) die Rechtslage für Ärzte sei unübersichtlich. Hintze fordert klare Regeln, um ärztlich assistierten Suizid zu ermöglichen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Brand sagt allerdings gegenüber der Montags-Welt (Matthias Kamann), die Union setze auf Strafen für Vereine und Ärzte. Der Bundestag soll im kommenden Jahr über eine Strafrechtsreform beraten.

Kinderrechte: Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig will Kinderrechte im Grundgesetz verankern und die Regelungen für Pflegekinder im Bürgerlichen Gesetzbuch ändern. Die Pläne erläutert der Spiegel (Horand Knaup/Ann-Katrin Müller - Zusammenfassung auf spiegel.de). Während das Elternrecht bisher stark ausgeprägt sei, solle damit das Kindeswohl künftig besser berücksichtigt und die Pflegefamilie gestärkt werden.

Rüstungsexporte: Ist die Kontrolle von Rüstungsexporten verfassungskonform? Der Spiegel (Gerald Traufetter – Zusammenfassung auf spiegel.de) gibt Bedenken von Rechtsanwälten und Staatsrechtlern wieder. Derzeit berät das Bundesverfassungsgericht in einem Organstreitverfahren, ob das Parlament umfassend informiert werden muss, wenn der Bundessicherheitsrat über Rüstungsexporte entscheidet. Möglich sei aber auch, dass sich die Richter grundsätzlich zum Verfahren bei Rüstungsexporten äußern und Neuregelungen notwendig werden.

Kopftuch für Beamtinnen: Ob Musliminnen im Staatsdienst ein Kopftuch tragen dürfen, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Für die Bundesbehörden hat das Innenministerium im Juli klar gestellt, dass religiöse Symbole grundsätzlich erlaubt sind. Der Spiegel (Matthias Bartsch/Dietmar Hipp und andere) gibt einen Überblick. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich im kommenden Jahr Kopftuchverbote der Länder überprüfen.

Kosten für Polizeieinsätze: Reinhard Müller (Samstags-FAZ) erwägt im Leitartikel, ob die Bundesländer den Fußballvereinen bestimmte Polizeieinsätze in Rechnung stellen dürften und sollten – so wie derzeit in Bremen geplant. Grundsätzlich sei zwar der Staat für die Sicherheit verantwortlich, insbesondere dürfe – etwa bei Demonstrationen – niemand durch drohende Kosten abgehalten werden, seine Grundrechte wahrzunehmen. Allerdings sei es bei besonderen Risiken legitim, die Vereine zu beteiligen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. August 2014: Kanzlei auf Mandantenfang – Plädoyers im Fall Mollath – Ärger für Ecclestone . In: Legal Tribune Online, 11.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12850/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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