Die juristische Presseschau vom 11. April 2014: Schwarzarbeit umsonst – Wiederaufnahme im Fall Peggy – Bausback zu Gurlitt

11.04.2014

Schwarzarbeit ist schon lange verboten. Der BGH entschied nun, dass für Aufträge "ohne Rechnung" auch kein Wertersatz mehr verlangt werden kann. Außerdem in der Presseschau: die Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des EuGH, Prozessauftakt im Fall Peggy, der bayerische Justizminister zur Einigung im Fall Gurlitt und ein Sonderangebot mit empfindlichen Folgen.

Thema des Tages

BGH zu Schwarzarbeit: Handwerker, die Arbeiten "schwarz", d.h. ohne ordnungsgemäße Rechnung erbringen, haben nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch bei ordnungsgemäßer Leistung keinen Anspruch auf Bezahlung. Nach Ansicht des Gerichts sei der gesamte Vertrag wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nichtig, schreiben SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Joachim Jahn) und taz (Christian Rath). Die Karlsruher Richter seien damit von ihrer früheren Rechtsprechung abgerückt, die beiderseitige Leistungen noch saldiert habe. Im vergangenen Jahr hatte das Gericht bereits entschieden, dass Kunden bei Schwarz-Aufträgen keine Gewährleistungsansprüche geltend machen könnten.

Nach Wolfgang Janisch (SZ) war dieser Abschied von einer "menschlich verständlichen, aber rechtlich verqueren Linie" überfällig. Der Rechtsstaat könne nicht einerseits Beteiligte an Schwarzarbeit mit Bußen und Strafen überziehen, andererseits aber für einen gerechten Ausgleich sorgen. Auch Joachim Jahn (FAZ) begrüßt das Urteil. Ein Rechtsstaat, der sich nicht aufgeben wolle, müsse seine Gesetze auch durchsetzen. Zu beklagen sei, dass sich die Justiz nicht immer an die Vorgaben des Gesetzgebers halte, Urteile zum Hartz IV-Bezug von Ausländern seien hierfür "ein schlechtes Beispiel."

Rechtspolitik

Europa: Aus Anlass der in einem guten Monat stattfindenden Wahlen zum Europaparlament beleuchtet die SZ (Daniel Brössler/Javier Caceres) Geschichte, Arbeitsweise und Kompetenzen der Volksvertretung der EU. Gerade in der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode habe sich diese auch international, etwa in der Auseinandersetzung zum Urheberrechtspakt Acta, bewährt. Ein weiterer Beitrag (Thomas Kirchner) zeichnet die gewachsenen Befugnisse des Europaparlaments nach, das seit dem Vertrag von Lissabon im Jahr 2009 in vielen Bereichen, etwa auch Justiz, im sogenannten Mitentscheidungsverfahren neben den Mitgliedstaaten gleichwertiger Gesetzgeber sei. Ein Grund für die dennoch kontinuierlich sinkende Wahlbeteiligung könnte dagegen im nach wie vor nicht "vollwertigen" Status des Parlaments liegen. Nach wie vor besitze es kein eigenes Initiativrecht für Gesetze, seine Abgeordneten würden auch immer noch ihre Herkunftsländer und nicht die europäische Öffentlichkeit vertreten.

Vorratsdatenspeicherung: Die Welt (Manuel Bewarder) berichtet über ein Treffen der SPD-Innenminister mit Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), bei dem sich erstere für eine Beibehaltung der Vorratsdatenspeicherung unter Berücksichtigung der durch den Europäischen Gerichtshof entwickelten Maßstäbe ausgesprochen hätten.

Kinderpornografie: Das von Heiko Maas (SPD) geleitete Bundesjustizministerium hat einen Entwurf zur Verschärfung von Strafvorschriften im Zusammenhang der Kinderpornografie fertiggestellt, berichtet die Welt (Thorsten Jungholt/Andreas Maisch). Die durch den Fall Edathy angestoßene Reform diene auch der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Sie sehe unter anderem eine Strafbarkeit des gewerbsmäßigen Handels mit Nacktaufnahmen von Kindern vor, zudem solle etwa auch das sogenannte Grooming, ein gezieltes "Anwerben" von Kindern in Chatforen unter Strafe gestellt werden.

Bundeswehr im Inneren: Aus Anlass von Medienberichten zu einer Verfassungsänderung, mit der die in Artikel 35 Grundgesetz geregelten Voraussetzungen eines Streitkräfteeinsatz im Inneren erleichtert werden sollen, stellt Rechtsanwalt Robert Glawe für lto.de die Hintergründe eines solchen Katastropheneinsatzes, etwa gegen gekaperte Flugzeuge, vor und erinnert an einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012, nach dem die Verwendung spezifisch militärischer Mittel in derartigen Fällen nicht vollends ausgeschlossen werden könne. Den "Fingerzeig" dieses Beschlusses in Richtung eines Verzichts auf eine Kollegialentscheidung der Bundesregierung greife der jetzige Entwurf auf, es sei allerdings zu fragen, ob nicht auch eine Entscheidungsbefugnis der Verteidigungsministerin delegierbar sein sollte.

Spiegel.de (P. Müller/V. Medick/J. Schindler) berichtet derweil, dass sich die Regierungsspitze darauf verständigt hat, die Grundgesetzänderung vorerst nicht weiterzuverfolgen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. April 2014: Schwarzarbeit umsonst – Wiederaufnahme im Fall Peggy – Bausback zu Gurlitt . In: Legal Tribune Online, 11.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11668/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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