Die juristische Presseschau vom 10. April 2014: Fall Peggy wird neu aufgerollt – Flashmobs im Arbeitskampf erlaubt – Berufung gegen Wanderhuren-Urteil

10.04.2014

Hat die Polizei das Geständnis des vermeintlichen Mörders von Peggy Knobloch mit Tricks und Druck erreicht? Jetzt beginnt der neue Prozess. Außerdem in der Presseschau: Die StA Augsburg gibt Gurlitts Bilder zurück, das BVerfG erlaubt Flashmobs im Arbeitskampf, Verlag geht gegen "Wanderhuren"-Urteil in Berufung, und wie ein Säugling in Pakistan wegen versuchten Totschlags angeklagt wurde.

Thema des Tages

LG Bayreuth - Fall Peggy: Am heutigen Donnerstag wird am Landgericht Bayreuth der vermeintliche Mord an Peggy Knobloch neu verhandelt. Das Mädchen verschwand 2001 im Alter von neun Jahren in Lichtenberg (Franken) und wurde nie gefunden. 2004 wurde der minderbegabte Ulvi Kulac als Mörder verurteilt, weil er die Tat (zeitweise) gestanden hatte. Eine Bürgerinitiative erreichte die Wiederaufnahme des Verfahrens, weil die Polizei verschwiegen hatte, dass sie vor Kulacs Geständnis ein Tathergangsszenario entwickelt hatte, dem das Geständnis dann weitgehend ähnelte. Nun wird der Prozess gegen Kulac neu aufgerollt. Es berichten spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und SZ (Hans Holzhaider). sueddeutsche.de (Anna Fischhaber) gibt in Fragen und Antworten einen Überblick.

In einem weiteren Beitrag stellt die SZ (Hans Holzhaider) das "Unterstützer-Kartell" von Ulvi K. vor. Dabei würden immer wieder neue alternative Tatversionen und Tatverdächtige präsentiert, die aber auch nicht beweisbar seien. Dagegen sei es durchaus möglich, dass Kulac tatsächlich der Täter sein könnte, weil er Peggy wenige Tage vor der Tat - bisher unbestritten - sexuell missbraucht habe.

Rechtspolitik

Geheimdienstkontrolle: Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Hermann Bachmaier plädiert in einem Beitrag für die SZ für die Einrichtung eines Geheimdienstbeauftragten, der nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten für fünf Jahre vom Bundestag zu wählen wäre. Er erinnert daran, dass dieser Vorschlag schon lange diskutiert und unterstützt wird, die Umsetzung aber immer wieder scheiterte.

Anlagebetrug: Alexander Hagelüken (SZ) fordert im Leitartikel des Wirtschaftsteils den Verbraucherschutz zur neuen zusätzlichen Aufgabe der Finanzaufsicht zu machen. "Die Kontrolleure sollten künftig Geschäftsberichte prüfen und unseriöse Angebote aus dem Verkehr ziehen."

EEG-Novelle: Unternehmen der Solarbranche und die Verbraucherzentrale Bundesverband haben ein Gutachten vorgestellt, wonach die Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstoße, berichtet die taz. "Während für Solar-Eigenstrom für [größere] Privathaushalte und Gewerbe künftig die halbe EEG-Umlage, also gut drei Cent je Kilowattstunde, erhoben werden soll, ist bei neuen Kraftwerken, über die sich Industrieunternehmen mit Strom selbst versorgen, nur eine Abgabe von knapp einem Cent geplant."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. April 2014: Fall Peggy wird neu aufgerollt – Flashmobs im Arbeitskampf erlaubt – Berufung gegen Wanderhuren-Urteil . In: Legal Tribune Online, 10.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11651/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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