Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Januar: Inter­view mit BVR Har­b­arth / Ers­t­aus­bil­dungs­kosten nicht abziehbar / Pro­teste gegen pol­ni­sche Jus­tiz­re­form

13.01.2020

Vize-BVR-Präsident Harbarth äußert sich zu Gefahren für die Demokratie und wie man ihnen begegnen kann. Das BVerfG bestätigt: Erstausbildungskosten können nicht abgezogen werden und in Polen protestieren Zehntausende gegen die Justizreform.

Thema des Tages

Bundesverfassungsrichter Stephan Harbarth im Interview: In einem ausführlichen Gespräch mit deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) spricht der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth über die Sorgen, die er sich angesichts des Rückbaus des Rechtsstaates in Polen und die möglichen Auswirkungen auf die rechtliche Zusammenarbeit mit dem Land macht, aber auch über seine Zuversicht, dass die Verfassung und das BVerfG nicht zuletzt auch aufgrund ihrer weiterhin hohen Akzeptanz in der Bevölkerung hierzulande autoritären Tendenzen entgegenwirken können. Er meint, dass eine Verfassungsänderung im Augenblick nicht wirklich geboten sei, es aber vertretbar wäre, das Wahlrecht angesichts seiner Bedeutung für ein demokratisches Gemeinwesen, im Grundgesetz zu regeln. Er weist allerdings den Vorwurf zurück, dass das BVerfG dem Gesetzgeber mit früheren Entscheidungen ein zu enges Korsett für eine Änderung des Wahlrechtes angelegt habe. Außerdem erläutert Stephan Harbarth als wahrscheinlich nächster Präsident des BVerfG, warum er es für wichtig hält, dass das Gericht mit einer Stimme spricht und was einen guten Gerichtspräsidenten ausmacht.

Rechtspolitik

Organspenderecht: In dieser Woche soll der Bundestag über eine Neuregelung des Organspenderechts entscheiden. Zur Abstimmung stehen dabei zwei Gesetzentwürfe. Der eine betrifft die so genannte doppelte Widerspruchslösung, bei der jeder, der nicht zu Lebzeiten widersprochen hat, nach dem Tod potentieller Organspender wird, wenn nicht die Angehörigen widersprechen. Der zweite Entwurf beinhaltet die so genannte Entscheidungslösung, bei der eine Organentnahme nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sein soll.

Justizministerin Christine Lambrecht will laut einer Meldung der Mo-SZ gegen die von Gesundheitsminister Spahn vorgeschlagene doppelte Widerspruchslösung stimmen. Bild.de und die WamS (Robin Alexander/Kaja Klapsa) widmen sich den beiden Vorschlägen und der Diskussion ausführlicher.

Verbrennen von Flaggen: Der Bundestag soll in dieser Woche einen Antrag der Koalitionsfraktionen beraten, der das Verbrennen ausländische Flaggen unter Strafe stellen soll, meldet die Mo-taz (Christian Rath). Anlass der vorgesehenen Gesetzesänderung sind mehrere Demonstrationen in Berlin im Dezember 2017, bei denen israelische Flaggen verbrannt wurden. Derzeit sind ausländische Fahnen im Strafgesetzbuch nur geschützt, wenn sie offiziell aufgehängt werden, zum Beispiel bei einem Staatsbesuch.

Strafmündigkeit: lto.de (Hasso Suliak) befasst sich mit dem Vorschlag der CSU-Landesgruppe im Bundestag, das Strafmündigkeitsalter auf unter 14 Jahren abzusenken, wenn es um schwere Gewaltstraftaten geht. Auch der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Jan-Marco Luczak habe gegenüber LTO grundsätzliche Zustimmung geäußert. Der Augsburger Strafrechtsprofessor Michael Kubiciel hält es ebenfalls für sinnvoll, "die konkrete Schuldfähigkeit in einem Übergangsbereich forensisch zu klären". Andere Strafrechtler und Jugendstrafrechtler sowie Deutscher Richterbund und Deutscher Anwaltverein lehnen den Vorstoß dagegen ab.

Arbeitszeit im Arbeitsrecht: Der Passauer Rechtsprofessor Frank Bayreuther ist in einem vom Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Ergebnis gelangt, dass das deutsche Arbeitsrecht geändert werden müsse, um der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Arbeitszeitdokumentationspflicht zu genügen. Die Luxemburger Richter hatten im Mai entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten sämtlicher Mitarbeiter erfassen müssen – auch im Home-Office oder Außendienst. Die Mo-SZ (Henrike Roßbach) stellt die Anpassungsvorschläge aus dem Gutachten vor.

Jugendmedienschutz: Wie die Mo-SZ (Henrike Roßbach) meldet, will Bundesfamilienministerin Franziska Giffey die rechtlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz modernisieren. Die Risiken würden von den bestehenden Vorschriften nicht mehr angemessen erfasst, es bestehe vielmehr sogar ein "strukturelles Schutzdefizit". Anbieter sollen deshalb nach dem Entwurf kindgerechte Voreinstellungen vorsehen und Melde- und Beschwerdesysteme in deutscher Sprache und mit einer "altersentsprechenden Benutzerführung", einrichten. Wer Inhalte hochlädt, soll angeben müssen, ob sie nur für Erwachsene oder auch für Kinder geeignet sind.

E-Privacy-Verordnung: Wie netzpolitik.org (Alexander Fanta/Ingo Dachwitz) berichtet, drängt eine Gruppe datenschutzfreundlicher Firmen darauf, die seit Jahren beratene E-Privacy-Verordnung, endlich zu verabschieden. "Durch eine starke E-Privacy-Verordnung wird der Wettbewerb und die Innovation im digitalen Binnenmarkt gestärkt", heißt es in einem kürzlich veröffentlichten offenen Brief von Unternehmen an die EU-Gesetzgeber. Die Verordnung soll eine Art digitales Briefgeheimnis schaffen, das Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp gleichermaßen vor kommerzieller Auswertung schützt sowie viele Formen von Tracking auf Webseiten über Cookies untersagen und Privatsphäre zur Standardeinstellung in Browsern machen.

Justiz

BVerfG zu Erstausbildungskosten: Das steuerliche Abzugsverbot für die Kosten einer Erstausbildung verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom November, der in der vergangenen Woche veröffentlich wurde, festgestellt. Der BFH hatte mehrere Verfahren ausgesetzt und die Frage den Karlsruher Richtern vorgelegt. Diese meinten nun, dass die erste Ausbildung oder das Erststudium unmittelbar nach dem Schulabschluss nicht nur Berufswissen vermittelten, sondern die jungen Menschen in ihrer Persönlichkeit prägten. Studierende könnten Begabungen und Fähigkeiten entwickeln, die "nicht zwangsläufig für einen künftigen konkreten Beruf notwendig sind" und die entsprechenden Kosten seien daher auch privat (mit)veranlasst. Sa-SZ (Wolfgang Janisch), taz.de (Christian Rath), Sa-Welt ( Theresa Münch/Anja Semmelroch), Hbl (Katharina Schneider) und lto.de berichten über die Grundsatzentscheidung.

Für Wolfgang Janisch (Sa-SZ) ist die Berufsausbildung weniger ein "Markstein auf dem Weg zur Menschwerdung" als vielmehr "eine Investition ins berufliche und auch finanzielle Fortkommen". Und da Kosten für Fort- und Weiterbildung vielfach steuerlich absetzbar sind, müsste das nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung auch für die Erstausbildungskosten gelten.

BVerfG – Überwachungspraxis des BND: Ab kommenden Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht an zwei Tagen eine Klage von "Reporter ohne Grenzen" gegen die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) bei der Telekommunikationsüberwachung von Ausländern im Ausland. Mitklagende ausländische Investigativjournalisten befürchten, in den Überwachungsfilter des BND zu geraten. Der Spiegel (Dietmar Hipp/Wolf Wiedmann-Schmidt) widmet sich dem Verfahren ausführlich und stellt dabei die Argumente der Kläger und die Gegenargumente der Bundesregierung dar.

BVerfG – Suizidhilfe: Die Sa-taz (Barbara Dribbusch) fasst die Fragestellungen zusammen, die in dem Verfahren um §217 StGB (geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung) eine Rolle spielen, für das das Bundesverfassungsgericht für den 26. Februar seine Entscheidung angekündigt hat. Geklagt hatten Vereine, die Suizidhilfe anbieten, schwer erkrankte Personen, die ihr Leben mit Hilfe eines solchen Vereins beenden möchten, sowie in der ambulanten oder stationären Patientenversorgung tätige Ärzte.

BGH – "Yelp"-Bewertungen: Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) stellt das Verfahren zum Bewertungsportal Yelp vor, in dem der Bundesgerichthof für kommenden Dienstag eine Entscheidung angekündigt hat. Die Betreiberin mehrerer Fitnessstudios hatte gegen die Yelp-Filterfunktion geklagt, mit der bestimmte Kommentare von vorneherein aussortiert werden. In der Vorinstanz hatte die Klägerin recht bekommen.

OLG Frankfurt/M. zum Beschleunigungsgebot bei U-Haft: Weil das Landgericht sich in einem Verfahren zu lange Zeit für die Abfassung des Protokolls der Hauptverhandlung gelassen hatte, hat das Oberlandesgericht die Entlassung eines verurteilten Anhängers der Terrororganisation IS angeordnet. Das LG habe das Protokoll erst circa fünf Monate nach der Verkündung des Urteils fertiggestellt wurde, obwohl es maßgeblich für das Revisionsverfahren sei, rügte das OLG laut einem Bericht auf lto.de.

LG Mannheim zum Faktencheck durch Correctiv: In der Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) wird über die Entscheidung des Landgerichtes Mannheim in Sachen Correctiv vs. "Tichys Einblick". berichtet. Der Betreiber von Tichys Einblick, der frühere Wirtschaftswoche-Chef Roland Tichy hatte gegen die Journalisten des Recherchezentrums Correctiv wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt. Es geht dabei um die Zusammenarbeit des Recherchenetzwerkes mit Facebook und die damit verbundene Möglichkeit Beiträge, und damit auch Beiträge von "Tichys Einblick" auf der Plattform als "falsch" zu markieren. Das Landgericht hat den Faktencheckern recht gegeben – zwar bewege sich Correktiv an der Grenze, unlauter sei ihr Handeln jedoch nicht. Tichys Anwalt, Joachim Steinhöfel, hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.

LG Wiesbaden zur Buchpreisbindung: Dass Onlineplattformen auch die Buchpreisbindung beachten müssen, hat das Landgericht Wiesbaden laut Sa-FAZ in einem Verfahren des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels gegen Ebay entschieden.

LG Karlsruhe zum Staufener Missbrauch: Das Landgericht Karlsruhe hat einen Mann im Zusammenhang mit den Staufener Missbrauchsfällen zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte sich 2017 über das Darknet an die Mutter des betroffenen Jungen gewandt und gefragt, ob er den Jungen Missbrauchen und töten könne. Nachdem das LG ihn zunächst zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt hatte, hob der BGH diese Entscheidung auf, weil das Landgericht nicht ausreichend begründet habe, warum keine verminderte Schuldfähigkeit vorlag. spiegel.de berichtet.

VG Berlin zur AfD-Spende: Der wissenschaftliche Assistent Alexander Hobusch fasst auf verfassungsblog.de noch einmal die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin zur Wahlkampfhilfe für den Parteivorsitzenden Meuthen zusammen. Die Berliner Richter sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich um eine illegale Parteispende gehandelt habe und die von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung daher rechtmäßig ist. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht die dabei entscheidende Frage einer Abgrenzung zwischen einer echten Partei- und einer Kandidatenspende.

EuGH – Sprachvielfalt: Wie beim Europäischen Gerichtshof die Sprachvielfalt im Arbeitsalltag funktioniert, beschreibt der Sprachwissenschaftler Jürgen Trabant in einem Gastbeitrag für die Sa-FAZ. Nirgendwo sonst manifestiere sich die Vielsprachigkeit der Europäischen Union so lebendig wie im Palast ihrer Justiz. Das sei auch deswegen so, weil die Bindung des Rechts an die Sprache der Nation ein fundamentales Charakteristikum der Rechtsstaatlichkeit sei.

Recht in der Welt

Polen – Justizreform: Am Wochenende haben in Warschau 30.000 Juristen und Nichtjuristen gegen die neuesten Vorschläge der Regierung zur Justizreform protestiert. Die vorgesehene Neuregelung sieht umfangreiche Disziplinierungsmöglichkeiten für Richter vor – Geldstrafen, Herabstufungen oder sogar Entlassungen – wenn sie die Legalität oder die Entscheidungskompetenz eines anderen Richters, eines Gerichts oder einer Kammer in Frage stellen. Die Mo-taz (Gabrielle Lesser) und spiegel.de berichten über die Demonstrationen, an denen sich auch zahlreiche Juristen aus anderen europäischen Ländern beteiligt haben.

Slowakei – Mordprozess "Ján Kuciak": In der Nähe von Bratislava beginnt am heutigen Montag der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des Journalisten Ján Kuciak und dessen Freundin. Hauptangeklagter ist Marián Kočner, der den Mord in Auftrag gegeben haben soll, weil Kuciak zu seinen Geschäften recherchiert und geschrieben hatte. Die Mo-taz (Alexandra Mostyn) veröffentlicht einen Vorbericht zum Prozess.

Großbritannien – Equal Pay: Die Mo-SZ meldet, dass die britische TV-Moderatorin Samira Ahmed einen Prozess um ungleiche Bezahlung gegen ihren Arbeitgeber, die BBC, gewonnen hat. Es sei dem Sender nicht gelungen, zu beweisen, dass der Gehaltsunterschied einen anderen Grund als sexuelle Diskriminierung habe, entschied das Gericht.

Nordmazedonien – Sprachengesetz: Wie Minderheitenschutz die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gefährden kann, erläutert die Sa-FAZ (Michael Martens) am Beispiel eines neuen Sprachengesetzes in Nordmazedonien, nach dem Angehörige der albanischen Minderheit im Verkehr mit Behörden die Verwendung ihrer Muttersprache verlangen können. Die Venedig-Kommission des Europarates befürchtet einen Kollaps der Justiz, wenn das gesamte Justizwesen, einschließlich möglicher Vorermittlungen, Eingaben und sämtlicher Korrespondenz, in allen Landesteilen, also auch dort, wo kaum Albaner leben, auf Zweisprachigkeit umgestellt werden müsse, sofern nur ein Beteiligter dies verlange.

Sonstiges

Tätigkeit der EZB: Der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof beschreibt im FAZ-Einspruch kritisch, welche weitreichenden Entscheidungen die EZB trifft – mit erheblichen Konsequenzen für den Bürger. Sie subventioniere – ohne wettbewerbsrechtliche Vorgaben – Geschäftsbanken, beeinflusse die Altersvorsorge, dränge den Normalverdiener aus dem Immobilienmarkt in deutschen Großstädten und versperre dem Sparer den Zugang zum Zins. Die EZB betreibe damit Wirtschaftspolitik. Dazu habe sie jedoch kein Mandat, die Befugnis für wirtschaftspolitische Eingriffe liege beim Gesetzgeber.

Rechtsgeschichte – Folgen eines alkoholbedingten Gedächtnisverlustes: Warum eine Wirtshausschlägerei vor über sechzig Jahren die Bundesdisziplinarkammer und später sogar den Bundesdisziplinarhof beschäftigte, erzählt Martin Rath auf lto.de.


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lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Januar: Interview mit BVR Harbarth / Erstausbildungskosten nicht abziehbar / Proteste gegen polnische Justizreform . In: Legal Tribune Online, 13.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39631/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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