Die juristische Presseschau vom 9. November 2016: Rechts­ter­r­o­rismus ange­klagt / Bau­spar-Dar­lehen gebüh­r­en­frei / IS-Rekruten fest­ge­nommen

09.11.2016

Der Gruppe Freital werden Anschläge und versuchter Mord vorgeworfen. Außerdem in der Presseschau: BGH kippt Darlehensgebühren für Bausparverträge und die Polizei nimmt mutmaßliche IS-Rekruten fest.

Thema des Tages

GBA – Gruppe Freital: Die vom Generalbundesanwalt angeklagte "Gruppe Freital" soll über Monate terroristische Straftaten gegen Ausländer und politisch Andersdenkende geplant haben. Viele Gewalttaten seien auch umgesetzt worden, unter anderem sollen zwei Sprengsätze vor Flüchtlingsunterkünften gezündet, ein linkes Wohnprojekt in Dresden angegriffen und das Auto eines Linkspartei-Politikers gesprengt worden sein. Da bei den Taten auch der Tod von Menschen in Kauf genommen worden sei, wird den Angeklagten versuchter Mord in mehreren Fällen vorgeworfen. Unter der Rädelsführerschaft des Angeklagten Timo S., der schon länger der Neonazi-Szene angehörte, war in Freital zunächst eine "Bürgerwehr" entstanden, die sich zur Terrorgruppe radikalisierte. In bekannt gewordenen Chats der Gruppe seien rassistische Phantasien ausgetauscht und sich gegenseitig angestachelt worden. Es berichten ausführlich die SZ (Lena Kampf/Reiko Pinkert/Nicolas Richter), die taz (Konrad Litschko) und zeit.de (Kai Biermann/Astrid Geisler).

Rechtspolitik

Überwachung: Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, die Videoüberwachung durch Private in öffentlichen Räumen zu erleichtern, berichten die taz (Christian Rath) und community.beck.de (Dennis-Kenji Kipker). Eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz soll eine großflächige Überwachung zum "Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit" zulassen – bezogen wird sich dabei ausdrücklich auf die Gefahr von Terroranschlägen. Kritiker warnen allerdings, dass Selbstmordattentätern durch Aufzeichnung eher noch eine größere Bühne geboten werde.

Kopftuchverbot: In Baden-Württemberg soll das Tragen von Kopftüchern für Personen, die an Gerichten tätig sind, im Dienst verboten werden. In einem aktuellen Gesetzentwurf wird als Ziel angegeben, die Neutralität, Objektivität, Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit der Gerichte zu gewährleisten, berichtet die FAZ (Rüdiger Soldt). Betroffen wären Richter, Referendare, Staatsanwälte und Justizangestellte.

Rechtsstaatlichkeit: Reinhard Müller (FAZ) mahnt, die Bedeutung des Grundgesetzes und der Gewaltenteilung zu achten und gegen Populismus und Hetze zu widerstehen. Freiheitliche Gesellschaften hätten ebenso die Freiheit, sich selbst abzuschaffen; dies sei eine Gefahr, die nicht unterschätzt werden dürfe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. November 2016: Rechtsterrorismus angeklagt / Bauspar-Darlehen gebührenfrei / IS-Rekruten festgenommen . In: Legal Tribune Online, 09.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21058/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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