Die juristische Presseschau vom 9. Februar 2017: Poli­zisten schutz­wür­diger? / Par­tei­spenden auf­de­cken? / Netz­sperren gegen Files­ha­ring?

09.02.2017

Tätlichkeiten gegen Polizeibeamte sollen künftig mit Mindestfreiheitsstrafe bedroht sein. Außerdem in der Presseschau: Der Bundestag muss Dokumente über Parteispenden herausgeben und EuGH verhandelt über Urheberrechtsschutz im Netz.

Thema des Tages

Tätlichkeiten gegen Amtsträger: Tätlichkeiten gegenüber Polizeibeamten sollen zukünftig härter bestraft werden als Übergriffe gegen andere Menschen. Das Bundeskabinett beschloss am gestrigen Mittwoch, den neuen Straftatbestand § 114 Strafgesetzbuch für "Tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte" einführen zu wollen. Für solche Taten soll dann stets Freiheitsstrafe vorgesehen sein – bislang konnten auch Geldstrafen verhängt werden. Es berichten unter anderem die SZ (Ronen Steinke) und lto.de.

Heribert Prantl (SZ) kritisiert, Wertschätzung für Polizisten sehe anders aus. Der Strafrahmen sei "kein Orden, den man bestimmten Berufsgruppen umhängt". Jost Müller-Neuhof (Tsp) schlägt hierzu vor, "die Polizei mit reichlich qualifiziertem Personal und zeitgemäßem Material auszustatten, um derlei Gesetze zu erübrigen", was ebenso Reinhard Müller (FAZ) fordert. Christian Rath (taz) weist darauf hin, dass entgegen der Begründung des Gesetzentwurfs Polizisten "im Gegenteil eher weniger schutzbedürftig als normale Bürger" seien. Schließlich seien sie für den Dienst gerüstet und auf Konfrontationen vorbereitet.

Rechtspolitik

Elektronische Fußfessel: Wie angekündigt hat das Bundeskabinett beschlossen, die elektronische Fußfessel für haftentlassene Straftäter auszuweiten. Unter anderem sollen als Anlasstaten, bei denen die elektronische Fußfessel angeordnet werden kann, künftig weitere aufgenommen werden, die typischerweise islamistischen Extremisten zugeschrieben werden, berichtet lto.de.

Asylrecht und Rückführungen: Auf dem Bund-Länder-Treffen der Ministerpräsidenten am heutigen Donnerstag soll ein 16-Punkte-Plan zur Erleichterung von Abschiebungen verabschiedet werden. Vorgesehen sind unter anderem ein gemeinsames Rückkehrzentrum für Sammelabschiebungen und Dokumentenbeschaffung sowie Abschiebungshaft bei erheblichen Sicherheitsgefahren. Es berichten spiegel.de, die Welt (Manuel Bewarder/Marcel Leubecher) und die FAZ (Julian Staib).

Entschädigungsansprüche bei seelischen Schäden: Wenn etwa durch Straßenverkehrsunfälle, Arztfehler oder vorsätzliche Taten Menschen ums Leben kommen, sollen nahestehende Personen zukünftig auch dann eine Entschädigung erhalten, wenn sie nur einen seelischen Schaden davongetragen haben. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Bislang war ein Ersatz nur möglich, wenn sich der seelische Schaden auch körperlich auswirkte, etwa bei einem Schock, erläutert die FAZ (Hendrik Wieduwilt).

Europäische Staatsanwaltschaft: 17 der 28 EU-Staaten wollen nach jahrelanger Planung gemeinsam die Europäische Staatsanwaltschaft einrichten. Aufgabe der Behörde wird sein, Betrugstaten zu Lasten des europäischen Haushalts zu verfolgen, wobei sie weitreichende eigenständige Eingriffsbefugnisse hat, berichtet die FAZ (Michael Stabenow).

Social Media und Regierungs-PR: Vor dem Hintergrund, dass auf Plattformen der Sozialen Medien die Grenzen zwischen journalistischen Informationen und Privatmeldungen immer weiter verschwämmen, kritisiert der wissenschaftliche Mitarbeiter Matthias Friehe auf juwiss.de auch das Veröffentlichungsverhalten der Bundesregierung. Die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts zur Abgrenzung zwischen Information und Wahlwerbung würden unterlaufen; auch die Löschung von Kommentaren sei hier grundrechtsrelevant.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Februar 2017: Polizisten schutzwürdiger? / Parteispenden aufdecken? / Netzsperren gegen Filesharing? . In: Legal Tribune Online, 09.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22043/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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