Die juristische Presseschau vom 8. August 2014: Lebenslänglich für Rote Khmer – BVerfG zu Gerichtsberichterstattung – DFB-Adler tabu für Real

08.08.2014

Ein Sondertribunal verurteilt Rote Khmer in Kambodscha zu lebenslanger Haft. Außerdem in der Presseschau: Gerichtsrat statt Richter auf Probe, BVerfG zur Berichterstattung im Fall Yagmur, LG München I zum DFB-Logo, Interview mit Rechtsanwalt Matthias Prinz, Aufenthaltsgenehmigung für Edward Snowden und unfreiwilliger Abschied aus dem Hotel Mama.

Thema des Tages

Kambodscha – Rote Khmer: Die Außerordentlichen Kammern an den Gerichten von Kambodscha (ECCC), ein von den Vereinten Nationen und dem kambodschanischen Staat eingerichtetes Sondertribunal zur Aufklärung der von den Roten Khmer zwischen 1975 und 1979 begangenen Verbrechen, hat zwei ranghohe Regime-Vertreter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.

Angeklagt waren Nuon Chea, Chefideologe der Roten Khmer und der frühere Staatspräsident Khieu Samphan. Den 88 und 83 Jahre alten Verurteilten wurde die Vertreibung der kambodschanischen Bevölkerung aus der Hauptstadt Phnom Penh und anderen Gebieten, die Exekution feindlicher Soldaten nach der Machtübernahme und die Beteiligung an Entscheidungsprozessen des Regimes zur Last gelegt. Die im Verfahren gewonnenen Erkenntnisse sollen die Grundlage weiterer Anklagen wegen Kriegsverbrechen und Genozid bilden, schreibt die FAZ (Till Fähnders). Ob es hierzu komme, sei jedoch zweifelhaft. Denn die gegenwärtige Staatsführung befürchte die Offenlegung eigener Verstrickungen. Andererseits erfordere die "hybride" Struktur des Gerichtshofs Kooperationsbereitschaft seitens Kambodschas. Auch die taz (Nicola Glass) stellt die Kritik am Verfahren in den Mittelpunkt ihres Berichts. So habe politische Einflussnahme die achtjährige Dauer des Prozesses und dessen Kosten von 200 Millionen Dollar mitverursacht.

Arne Perras (SZ) meint dagegen in einem Kommentar, dass sich die schwierige Arbeit des Tribunals gelohnt habe. Mehr als eine durch das jetzige Urteil geschaffene "symbolische Gerechtigkeit" für die millionenfachen Opfer sei ohnehin nicht zu erwarten gewesen.

Rechtspolitik

Leihmutterschaft: Aus Anlass von Vorschlägen, den rechtlichen Status von Leihmüttern zu verbessern, betont Helene Bubrowski (FAZ) in einem Kommentar, dass Leihmutterschaft gegen die Menschenwürde sowohl der Leihmutter als auch des Kindes und schließlich auch der Besteller verstoße. Obwohl bezweifelt werden könne, dass das aktuelle Verbot noch eine abschreckende Wirkung entfalte, müsse es trotz der moralisch nachvollziehbaren Absicht, Leihmüttern im Ausland helfen zu wollen, aufrechterhalten bleiben.

Suizidhilfe: Michael Bertrams, ehemaliger Präsident des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs hat sich nach Bericht der FAZ (Reiner Burger) dafür ausgesprochen, unter bestimmten Voraussetzungen "ärztliche Hilfe zum Sterben" zuzulassen. Hierzu könne der § 216 des Strafgesetzbuches ergänzt werden.

Gerichtsräte: In einem Gutachten für den Deutschen Juristentag schlägt Rechtsprofessor Christian Callies vor, die Proberichterzeit durch eine fünfjährige Tätigkeit als Justiz- bzw. Gerichtsrat zu ersetzen. Diese Räte könnten nach dem Vorbild US-amerikanischer "judicial clerks" als weisungsgebundene Beamte etwa Gerichte in großen Verfahren bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Richter Benedikt Meyer (zpoblog.de) gewinnt dem Vorschlag Positives ab, weist aber auch auf die gängige Praxis hin, Proberichter als "Lückenfüller" für Krankheits- oder Schwangerschaftsvertretungen einzusetzen.

Wahlrecht für Ausländer: In einem Gastkommentar für die Welt legt der Berliner CDU-Politiker Burkard Dregger Gründe gegen ein kommunales "oder gar" allgemeines Ausländerwahlrecht dar. Das Wahlrecht sei kein Menschenrecht sondern ein Staatsbürgerrecht. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft jedoch stehe jedem offen, durch ein Ausländerwahlrecht mindere man aber die Bereitschaft zu ihrem Erwerb mit integrationsfeindlichen Konsequenzen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. August 2014: Lebenslänglich für Rote Khmer – BVerfG zu Gerichtsberichterstattung – DFB-Adler tabu für Real . In: Legal Tribune Online, 08.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12839/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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