Die juristische Presseschau vom 7. März 2017: Auf­takt bei Sch­le­cker / Adop­tion nur mit Trau­schein / Auf­klärung zu Wendt

07.03.2017

Am Landgericht Stuttgart beginnt der Prozess gegen Anton Schlecker und seine Familie. Außerdem in der Presseschau: Ehepartner bleiben bei Adoptionen privilegiert und welche Konsequenzen haben die Enthüllungen zu DPolG-Chef Rainer Wendt?

 

 

Thema des Tages

LG Stuttgart – Schlecker: Vor der 11. Großen Wirtschaftskammer des Landgerichts Stuttgart wurde das Strafverfahren gegen Anton Schlecker, seine Frau Christa und die beiden gemeinsamen Kinder Lars und Meike eröffnet. Die unter anderem wegen Bankrotts bzw. Beihilfe hierzu Angeklagten wiesen über ihre Verteidiger die Vorwürfe zurück, schreibt die SZ (Stefan Mayr). Für den Firmengründer sei eine Insolvenz des Unternehmens "schlicht unvorstellbar" gewesen, wird ein Anwalt zitiert. Die den Kern des Verfahrens bildenden Überweisungen, Schenkungen und Übertragungen seien dagegen eingeräumt worden. Die Anklage, zusammengefasst von der SZ (Stefan Mayr/Klaus Ott), behauptet, dass Schlecker dem Unternehmen insgesamt 26 Millionen Euro entzogen habe. Weitere Berichte zum Prozessauftakt, teilweise verbunden mit Porträts des öffentlichkeitsscheuen Schlecker, bringen FAZ (Marcus Jung), Hbl (Martin Buchenau), Welt (Gisela Friedrichsen) und taz (Benno Stieber). Die FAZ (Susanne Preuß) erinnert daran, dass der Angeklagte als Arbeitgeber nie einen guten Ruf besessen habe. Die Arbeitsbedingungen in seinen Geschäften seien Anfang der 1990er Jahre nach einem tödlichen Überfall auf eine Filiale ohne Telefon zum Thema geworden. Wegen Betruges durch untertarifliche Bezahlung wurden Schlecker und seine Frau 1998 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Fortsetzung im Verfahren, für das 26 Verhandlungstage anberaumt sind, findet am kommenden Montag statt.

Nach dem Kommentar von Marcus Jung (FAZ) könnte gerade die von Schlecker gewählte gesellschaftsrechtliche Form seines Unternehmens – das er als eingetragener Kaufmann leitete – dazu führen, dass er auch persönlich zur Verantwortung gezogen wird. Nach bereits erfolgter Einigung mit dem Insolvenzverwalter sei auch eine solche in strafrechtlicher Hinsicht denkbar.

Rechtspolitik

Lohngleichheitsgesetz: Über die Expertenanhörung zum geplanten Lohngleichheitsgesetz berichten SZ (Constanze von Bullion) und Welt (Sabine Menkens). Bei teils heftiger Kritik in Detailfragen habe Einigkeit über die Notwendigkeit einer Debatte über die Gründe unterschiedlicher Bezahlung von Männern und Frauen bestanden.

Autobahn-Rechtsweg: Der aktuelle Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Bundesfernstraßengesetz sieht unter anderem die alleinige Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Planvorhaben vor. Die Anwälte Burghard Hildebrandt und Simon Frye legen auf lto.de dar, warum und unter welchen Voraussetzungen dies verfassungsrechtlich zulässig sein kann.

Europäische StA: Gegen Ende der Woche werden 19 EU-Mitgliedstaaten im Wege der "verstärkten Zusammenarbeit" die Weichen für die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft stellen. Entgegen ursprünglicher Planungen werde die Behörde mit nationalen Ermittlern zusammenarbeiten, schreibt die SZ (Thomas Kirchner). Die gesammelte Sachkenntnis könnte das Vorgehen gegen transnationale Vermögensstraftaten entscheidend voranbringen.

Immobilienkredite: Die Regierungskoalition hat sich offenbar darauf verständigt, geplante neue Bestimmungen zur Immobilienkreditvergabe separat und nicht, wie bisher geplant, als Teil eines umfassenden Finanzaufsichtsgesetzes zu verabschieden. Dies berichtet die SZ (Cerstin Gammelin/Benedikt Müller).

Parteienfinanzierung: Nach Bericht des Hbl (Heike Anger) hat sich der Bundesrat auf eine Neufassung des bisherigen Entwurfs für eine Reform der staatlichen Parteienfinanzierung verständigt. Nach diesem würde das Bundesverfassungsgericht  über einen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Finanzierung entscheiden. Der im Beitrag zitierte Staatsrechtler Christian Hillgruber kritisiert dieses "kleine Parteiverbot" und plädiert stattdessen für eine Ergänzung des bestehenden Verbotsverfahrens. So könnte an die verfassungsgerichtliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Ausschluss von der Parteienfinanzierung als Rechtsfolge geknüpft werden.

Wissenschaftsurheberrecht: Die FAZ (Thomas Thiel) unternimmt im Feuilleton einen vertieften Blick auf die aktuelle Debatte zur Reform des Urheberrechts in Wissenschaft und Bildung. Tatsächlich bestehe wegen eines "grotesk aufgeblähten Publikationsapparates" ein Bedürfnis für eine Reform. Der gegenwärtige Entwurf laufe jedoch auf einige wenige Monopolverlage und "den großen Staatsverlag" hinaus.

Fake News: Die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (Grüne) und Rechtsprofessor Karl-E. Hain sprechen sich in einem Gastbeitrag für den Medien-Teil der FAZ dagegen aus, sogenannte Fake News im Wege höherer Strafdrohungen oder gar einer offiziösen Clearing-Stelle zu bekämpfen. Der freiheitlich-demokratische Staat beruhe zumindest teilweise auf Voraussetzungen, die er selbst nicht rechtlich garantieren könne. Er bleibe somit "auf die Einsicht in die innere Verpflichtung zur Wahrheit" von Kommunikationsteilnehmern angewiesen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. März 2017: Auftakt bei Schlecker / Adoption nur mit Trauschein / Aufklärung zu Wendt . In: Legal Tribune Online, 07.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22289/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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