Die juristische Presseschau vom 7. Januar 2016: Ursa­chen und Folgen von Köln / BGH zur Link-Haf­tung / Face­book-Konto ist erb­lich

07.01.2016

Sind die Übergriffe vom Kölner Bahnhof ein Problem der Strafverfolgung oder des Ausländerrechts? Außerdem in der Presseschau: BGH-Urteil zur Haftung für Hyperlinks und Eltern dürfen Facebook-Posts von totem Kind lesen.

Thema des Tages

Übergriffe in Köln: spiegel.de gibt einen Überblick zum Stand der Ermittlungen nach den Übergriffen vor dem Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht. Inzwischen gebe es 150 Strafanzeigen, dabei gehe es in drei Vierteln der Fälle um sexuelle Attacken, darunter zwei Vergewaltigungen. Inzwischen soll es sieben konkret Verdächtige geben.

Die Welt (Florian Flade) referiert polizeiliche Erkenntnisse über so genannte Antänzer-Banden, die bisher vor allem Eigentumsdelikte begingen. Allein in Düsseldorf soll es über 2.000 Verdächtige geben, vor allem junge Marokkaner. Die taz (Konrad Litschko) hat eine Opferberaterin des Weißen Ring interviewt. Ihr zufolge seien die "nordafrikanischen Banden" am Kölner Bahnhof schon seit Jahren aktiv. Neu sei die Menge der Täter wie auch die sexuelle Gewalt. Die SZ (Sonja Zekri) schildert, dass derartige Gewalt gegen Frauen im Nahen Osten, insbesondere in Ägypten, üblich sei. Im Interview mit lto.de (Constantin von Lijnden) geht der Kriminologe Hans-Jörg Albrecht davon aus, dass nur ein kleiner Teil der Straftaten angezeigt wurde, weil eh nicht mit einer Verurteilung zu rechnen wäre. Einen Kulturrabatt für Straftäter gebe es im deutschen Recht nicht. Umgekehrt seien aber auch keine besonders harten Strafen angebracht.

Heinrich Wefing (Zeit) plädiert für einen "starken Staat". Die liberale Flüchtlingespolitik sei nur zu halten, wenn das Recht entschlossen durchgesetzt werde. Christian Geyer (FAZ) lobt Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz und seine nüchterne Aussage: ""Es ist nicht so wichtig, woher sie kommen. Aber es ist wichtig, dass wir wissen, wo sie jetzt sind." Es handele sich um ein reines "Polizei-Thema".  Helene Bubrowski (FAZ) plädiert im Leitartikel eher für eine ausländerrechtliche Lösung: "Migranten, die aus anderen Kulturkreisen kommen, müssen unser Wertesystem respektieren – und wenn sie so grob dagegen verstoßen wie jetzt in Köln, müssen sie das Land wieder verlassen".

Rechtspolitik

Internet und Grundrechte: In der Zeit kritisiert Christopher Lauer (Berliner Abgeordneter und Ex-Pirat) die von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgeschlagene Grundrechtecharta für das Internet. Diese beschreibe nur den Status Quo und reagiere nicht auf absehbare Entwicklungen wie die Automatisierung der Arbeit und selbstfahrende Fahrzeuge. Der von Maas vorgeschlagene Algorithmen-TÜV solle besser als Prüfung der Geschäftsmodelle von Firmen ausgestaltet werden.

Religion und Geld: Auf verfassungsblog.de befasst sich der Rechtsstudent Robert Poll mit einem Vorschlag des Rechtsprofessors Christian Waldhoff. An die Stelle historisch begründeter Staatsleistungen an die Kirchen von jährlich knapp 500 Millionen Euro sollten zukünftig Religionssubventionen treten, von denen auch Muslime profitieren können. Poll kritisiert, dass es schwierig sei, muslimische Strukturen als mittelempfangende Körperschaft zu organisieren. Wenn der Staat dies verlange, sei er nicht mehr neutral.

Heimat und Integration: Der Historiker Manfred Kittel plädiert in der FAZ dafür, das Recht auf Heimat in der Flüchtligspolitik ernst zu nehmen. Flüchtlingen dürfe "der in aller Regel vorhandene natürliche Rückkehrwunsch von der Aufnahmegesellschaft nicht ausgeredet werden, indem diese fast ausschließlich von dauerhafter Integration spricht."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Januar 2016: Ursachen und Folgen von Köln / BGH zur Link-Haftung / Facebook-Konto ist erblich . In: Legal Tribune Online, 07.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18062/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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