Die juristische Presseschau vom 6. Januar 2017: Fehler im Fall Amri? / Baum über Sicher­heit / Reiche Richter

06.01.2017

Justiz

LG Regensburg zu Abgas-Affäre: Vor dem Landgericht Regensburg hat ein Autofahrer, dessen Fahrzeug manipulierte Dieselmotor-Software enthielt, die Lieferung eines mangelfreien Autos erstritten. Hierbei kam dem Kläger nach der Analyse von focus.de (Michael Winter) zugute, dass er vorprozessual gerade nicht Nacherfüllung durch Nachbesserung gefordert hatte. Somit müsse er nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil nun auch keine Nutzungsentschädigung für die mit dem mangelhaften Auto gefahrenen Kilometer leisten.

LG Berlin – Mord: Wegen der Tötung seiner früheren, von ihm schwangeren Freundin muss sich ein tunesischer Flüchtling vor dem Landgericht Berlin verantworten. Nach dem Bericht der Welt (Ricarda Breyton) blieb zum Prozessauftakt das Motiv des Angeklagten, der durch die Geburt des Kindes seinen aufenthaltsrechtlichen Status verbessert hätte, vorerst im Dunklen. Die Verteidigung habe jedoch die Verlesung einer ausführlichen Erklärung angekündigt.

VG Osnabrück zu Sonntagsruhe: Für den kommenden Sonntag erteilte Sondergenehmigungen zur Öffnung von Geschäften in Nordhorn sind nach Meldung der taz-Nord vom Verwaltungsgericht Osnabrück aufgehoben worden. Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten, auf die diese Genehmigung gestützt wurden, seien wegen Widerspruchs zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Sonntagsruhe verfassungswidrig.

AG Berlin-Tiergarten zu Kratzwunde: Zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung ist die früher für die "Piraten" und die "Grünen" aktive Politikerin Anke Domscheit-Berg vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin verurteilt worden. Domscheit-Berg hatte nach den Feststellungen des Gerichts während einer Mahnwache für ertrunkene Flüchtlinge im Juni 2015 bei einem Gerangel eine Polizistin mit ihren Fingernägeln eine Kratzwunde zugefügt. zeit.de berichtet.

Nebenverdienste von Richtern: Auf eine Kleine Anfrage der Grünen hin hat das Bundesjustizministerium Angaben zu den durch Nebentätigkeiten von Bundesrichtern erwirtschafteten Nebenverdiensten gemacht. Zahlen nennt die Welt (Jan Dams). Als Spitzenreiter im Untersuchungszeitraum 2010 bis 2016 dürfte ein nicht namentlich genannter Richter am Bundesgerichtshof gelten, der während dieser Zeit knapp 1,8 Millionen Euro dazuverdient habe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Januar 2017: Fehler im Fall Amri? / Baum über Sicherheit / Reiche Richter . In: Legal Tribune Online, 06.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21643/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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