Die juristische Presseschau vom 5. April 2017: Skepsis bei Kin­der­rechten im Grund­ge­setz / BGH zu Cannabis im Ver­kehr / Islam­ge­setz in Öst­er­reich

05.04.2017

Recht in der Welt

USA  Richter Gorsuch: Am Donnerstag soll im US-Senat über den von Präsident Donald Trump nominierten Kandidaten für den Supreme Court, Neil Gorsuch, abgestimmt werden. Die Demokraten wollen die Bestätigung durch Dauerreden (Filibuster) verhindern. Die Republikaner haben angekündigt, dass sie dann die Möglichkeit des Filibusters bei der Bestätigung von Supreme-Court-Richtern abschaffen werden, berichtet die SZ (Hubert Wetzel). Im Interview mit verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) beschäftigt sich auch Rechtsprofessor Mattias Kumm mit dieser Entwicklung.

USA  Whistleblower: Katharina Kort (Hbl) begrüßt eine Entscheidung von US-Behörden zum Schutz eines Whistleblowers. Dem bei der Bank Wells Fargo beschäftigte Vermögensberater war gekündigt worden, nachdem er intern auf Missstände hingewiesen hatte. Er muss nun wieder eingestellt werden und erhält 5,4 Millionen Dollar. "Nur wenn sich Aufrichtigkeit auszahlt, werden Mitarbeiter Missstände in ihren Unternehmen aufdecken", kommentiert Kort.

Österreich  Islamgesetz: zeit.de (Catharina Felke/Ferdinand Otto) stellt das österreichische Islamgesetz vor, das Vorbild für die aktuelle Diskussion in Deutschland ist. Die Situation in Österreich sei aber nur bedingt vergleichbar, weil die Muslime dort schon seit den 1970er-Jahren in zwei großen öffentlich-rechtlichen Körperschaften organisiert sind. Die vor zwei Jahren beschlossene Verschärfung, dass Imame nicht mehr aus dem Ausland finanziert werden dürfen, spiele in der Praxis keine Rolle: "Geld aus dem Ausland fließt immer noch, wenn auch nicht mehr direkt, sondern über Stiftungen – ein juristisches Schlupfloch."

Sonstiges

Beihilferecht: Anwalt Kristian Tomczak schildert in der FAZ, wie Unternehmen sich gegen eine Rechtsverletzung durch staatlich gewährte Beihilfen an Wettbewerber wehren können: durch eine Beschwerde bei der EU-Kommission und durch eine Konkurrentenklage vor einem nationalen Gericht.

Das Letzte zum Schluss

Illegale Zebrastreifen: Wieder einmal geht eine Kommune gegen bürgerschaftliches Engagement zur Verkehrsberuhigung vor. Die hessische Stadt Eppertshausen hat Strafanzeige gegen die Urheber zweier privat auf die Straße gemalter Zebrastreifen gestellt, meldet spiegel.de. Die Polizei ermittelt nun wegen Amtsanmaßung, Sachbeschädigung und – ausgerechnet – gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. April 2017: Skepsis bei Kinderrechten im Grundgesetz / BGH zu Cannabis im Verkehr / Islamgesetz in Österreich . In: Legal Tribune Online, 05.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22575/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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