Die juristische Presseschau vom 04. Mai 2016: Oppo­si­tion geschwächt? / Whist­le­b­lower schützen? / VW-Vor­stand haftbar?

04.05.2016

Das Grundgesetz garantiert der Opposition keine besonderen Rechte, so das BVerfG. Außerdem in der Presseschau: Müssen Whistleblower geschützt werden, wird Frauke Petry angeklagt und verlangt Volkswagen Schadensersatz von seinen Vorständen?

Thema des Tages

BVerfG zu Oppositionsrechten: Die Oppositionsparteien müssen keine erweiterten Verfahrensrechte im Bundestag erhalten, entschied am gestrigen Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Die Bundestagsfraktion der Linken hatte dies mit einem im Jahr 2014 eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung der Minderheitsrechte im Parlament gefordert, weil für diverse Verfahren ein Antrag durch 25 Prozent der Abgeordneten notwendig ist – zu Zeiten der Großen Koalition für die Oppositionsparteien schwer erreichbar. Angestrebt wurde deshalb das Recht der nicht an der Regierung beteiligten Fraktionen, auch ohne bestimmtes Quorum etwa Normkontrollverfahren einleiten oder Untersuchungsausschüsse einsetzen zu dürfen. Die Große Koalition lehnte diese Gesetzesänderungen ab, wodurch die Linksfraktion die Rechte des Bundestags verletzt sah und ein Organstreitverfahren anstrengte. Zu Unrecht, so Karlsruhe: "Die Opposition" tauche im Grundgesetz nicht auf, ihr stünden keine eigenständigen Rechte als Gruppierung zu. Die teilweise festgelegten qualifizierten Minderheiten unterschieden nicht, ob die Abgeordneten zur Regierung oder zur Opposition gehörten. Vor allem aber würde eine Differenzierung zwischen den Abgeordneten aufgrund ihrer Haltung zur Regierung gegen deren Gleichheit verstoßen. Es berichteten spiegel.de (Dietmar Hipp), FR (Ursula Knapp) und die FAZ (Reinhard Müller).

Hinter dem Urteil vermutet Wolfgang Janisch (SZ) eine Angst der Karlsruher Richter vor einer zukünftigen "schillernden" Opposition, unter der die Regierungsfähigkeit leiden könnte. Auch Christian Rath (taz) fragt, ob das Urteil es den Mehrheitsparteien ermöglichen solle, bei einem eventuellen Einzug der AfD in den Bundestag selbst über deren Rechte zu entscheiden. Jost Müller-Neuhof (Tsp) hingegen lobt, das Urteil erinnere daran, dass Opposition "verfassungsrechtlich betrachtet in jedem einzelnen Volksvertreter" schlummere.

Rechtspolitik

Sexualstrafrecht: Anlässlich der Diskussion um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts stellt die SZ (Constanze von Buillon u.a.) die Rechtslage in Schweden, den USA, Frankreich, Italien, Japan und Brasilien dar. Jost Müller-Neuhof (Tsp) spricht sich derweil für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung durch "Nein heißt Nein" aus. Die meisten Menschen merkten es sehr wohl, wenn der andere nicht will, und von der Frage der Beweisbarkeit vor Gericht dürfe sich der Gesetzgeber nicht leiten lassen – dies sei im Sexualstrafrecht auch heute schon fast immer kompliziert.

Whistleblower: Die Grünen/EFA-Fraktion im Europaparlament hat einen Entwurf für eine EU-Richtlinie vorgelegt, mit der Whistleblowern ein weitreichender Schutz zugebilligt werden soll, berichtet spiegel.de (Markus Becker). Sie sollen hiernach sowohl vor Strafverfolgung als auch vor zivil- und dienstrechtlichen Konsequenzen geschützt werden, wenn die enthüllten Sachverhalte "das öffentliche Interesse schädigen oder bedrohen", und zwar auch dann, wenn die Berichte sich als unabsichtlich falsch herausstellen.

§ 103 StGB: In der Diskussion um die Abschaffung des § 103 Strafgesetzbuch, wonach die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten gesondert bestraft wird, spricht sich Rechtsprofessor Marco Mansdörfer auf lto.de dafür aus, das politische Strafrecht in den ersten vier Titeln insgesamt zu überprüfen. Hier sei vieles überholt, unsystematisch und nicht stimmig. Sonderregeln für Staatsoberhäupter seien nicht mehr zeitgemäß; diese sollten schlicht unter die Straftatbestände gefasst werden, die für jedermann gelten.

Mutterschutz: Am heutigen Mittwoch befasst sich das Bundeskabinett mit der Reform des Mutterschutzgesetzes. Bis zuletzt war im Entwurf umstrittener Punkt, ob die Regelungen auch auf Schülerinnen und Studentinnen ausgedehnt werden sollten. Diese sollen nun davon Gebrauch machen können, aber nicht müssen, so die SZ.

Religionsfreiheit: Anlässlich der Äußerung des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, Europa sei ein "christlicher Club", fragt Reinhard Müller (FAZ) danach, welche Rolle die Religionen im deutschen Grundgesetz haben. Dieses sei christlich geprägt, mache den Religionen aber keinerlei Vorgaben, sondern schütze sie, solange sie mit anderen Grundrechten vereinbar seien – auch der Islam gehöre daher zu Deutschland.

Cannabis für Schwerkranke: Am heutigen Mittwoch möchte das Bundeskabinett über den Gesetzentwurf entscheiden, mit dem Schwerkranken die Behandlung mit Cannabis auf Kassenrezept erlaubt werden soll, berichtet die Welt (Claudia Kade). Experten rechnen damit, dass dies 800.000 Patienten im Jahr betreffen könnte.

TTIP: Im Zusammenhang mit den geleakten TTIP-Dokumente befasst sich die FAZ (Hendrik Wieduwilt) mit dem Stand der Diskussion um die vorgesehenen Schiedsgerichte.

Heiko Maas im Interview: Die FAZ (Jasper von Altenbockum/Helene Bubrowski/Reinhard Müller/Matthias Wyssuwa) spricht mit Bundesjustizminister Heiko Maas über das rechtspolitische Tagesgeschehen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 04. Mai 2016: Opposition geschwächt? / Whistleblower schützen? / VW-Vorstand haftbar? . In: Legal Tribune Online, 04.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19291/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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