Die juristische Presseschau vom 4. Januar 2018: Kri­mi­na­lität und Flücht­linge / Aus­bruch aus JVA / Aus­schluss von Afd-Wäh­lern

04.01.2018

Eine neue Studie zur Gewaltkriminalität befeuert Diskussion um Flüchtlingspolitik. Außerdem in der Presseschau: Weitere Kritik am NetzDG, Aufklärung des JVA-Ausbruchs, BRAK entschuldigt sich für beA-Panne.

Thema des Tages

Kriminalität von Flüchtlingen: Die am gestrigen Tag vorgestellte Studie zur Gewalt in Deutschland im Auftrag des Bundesfamilienministeriums stellt einen Zusammenhang zwischen einem Anstieg von Gewaltdelikten und dem Zuzug von Flüchtlingen her. Der Kriminologe Christian Pfeiffer und die Züricher Hochschule für angewandte Wissenschaften untersuchten hierzu Datenmaterial aus dem Land Niedersachsen. Als Ursachen nannten die Forscher die Zugehörigkeit der Zugezogenen zur Gruppe junger Männer, die insgesamt verstärkt straffällig werde. Zudem spielten Faktoren wie Unterbringung, erhöhte Anzeigebereitschaft gegen Flüchtlinge sowie fehlender Bezugspunkt zu weiblichen Personen eine Rolle. Betroffen seien insbesondere Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive, etwa aus nordafrikanischen Staaten. Die FAZ (Karin Truscheit), taz (Andrea Scharpen/Konrad Litschko) und Hbl (F. Specht/M. Scheppe) berichten. 

Roland Preuss (SZ) konstatiert, man könne wegen des Kriminalitätsrisikos nicht allen eine Bleibeperspektive anbieten, man brauche Rückkehrangebote, Kredite, Prämien und notfalls Abschiebungen. Christian Geyer (FAZ) kritisiert das deterministische Denken des Studienverantwortlichen, das ein Gruppenschicksal zur Kriminalität statuiere. Christian Pfeiffer habe es nicht geschafft, die von ihm aufgestellten Einflussfaktoren und Korrelationen in wissenschaftlich angemessener Weise zu betrachten. Für Anna Lehmann (taz) spricht die Studie für den Familiennachzug.

Rechtspolitik

Bürgerversicherung: In der Debatte um die Einführung der Bürgerversicherung bringt das Hbl (Eva Fischer u.a.) eine ausführliche Grafik zu den Kosten, Versichertenzahlen und Reaktionen aus der Bevölkerung. Die Mehrheit der Bürger befürworte die Zusammenlegung der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung.

Werner Bartens (SZ) kritisiert die Überversorgung und das Abkassieren von privat Versicherten. Es sei an der Zeit die bizarren Exzesse zu beenden.

Altersfeststellung: Bundesinnenminister Thomas des Mazière (CDU) hat sich für die Altersfeststellung bei potenziell minderjährigen Flüchtlingen ausgesprochen, wenn eindeutige Dokumente fehlen. Das meldet die FAZ. Die Zeit (Alexander Tieg) interviewt den Rechtsmediziner Klaus Püschel, der ebenfalls für eine verbindliche Altersprüfung plädiert. community.beck.de (Prof. Dr. Henning Ernst Müller) kritisiert die Forderung nach einer Art Beweislastumkehr. Eine solche sei im Strafrecht nicht möglich, denn der Staat muss dem Beschuldigten die tatsächlichen Voraussetzungen seiner Bestrafung nachweisen. Sonst gelte noch immer der Grundsatz in dubio pro reo.

Wahlrechtsreform Ba-Wü: Die Reform des baden-württembergischen Wahlrechts zum Landesparlament wird gegebenenfalls nicht kommen, mutmaßt die FAZ (Rüdiger Soldt). Die Abgeordneten der CDU seien in der Mehrheit gegen die im Koalitionsvertrag mit den Grünen vereinbarten Änderungen. Danach sollte ein personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer geschlossenen Landesliste eingeführt werden, was die Bestimmung der Hälfte der Abgeordneten per Landesliste erlauben würde.

NetzDG: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verteidigt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die Löschung von Hassbotschaften in sozialen Netzwerken, meldet die FAZ. Die Meinungsfreiheit ende da, wo das Strafrecht anfange. Im Interview mit der SZ (Wolfgang Janisch) spricht sich der Rechtsprofessor Matthias Jahn für einen zurückhaltenden Einsatz des Strafrechts aus, da die Meinungsfreiheit ein hohes Gut sei. Nachdem der Twitter-Account des Satiremagazins Titanic fälschlicherweise gesperrt worden ist, weil es die Afd-Abgeordnete Beatrix von Storch parodierte, kritisiert die FAZ (Michael Hanfeld) das Gesetz als Realsatire. Über die Rechtswidrigkeit eines Beitrags sollte ein Richter und nicht "irgendwer bei Twitter oder Facebook" entscheiden. 

Strafbarkeit von Antisemitismus: Volker Beck beanstandet in einem Gastbeitrag in der FAZ fehlendes Problembewusstsein der deutschen Justiz im Umgang mit Antisemitismus. Während Gerichte in Angriffen auf Synagogen keine antisemitischen Taten erkennen könnten, würden Kritikern von Antisemiten die Meinungsäußerung untersagt. Die Gesetze zur Hasskriminalität und Volksverhetzung sollten harmonisiert werden, damit Rechtsanwender nicht mit unterschiedlichen Definitionen hantieren müssen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Januar 2018: Kriminalität und Flüchtlinge / Ausbruch aus JVA / Ausschluss von Afd-Wählern . In: Legal Tribune Online, 04.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26265/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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