Die juristische Presseschau vom 3. September 2014: Verfügung gegen Uber –Scheidungsanwalt plaudert – Rechtsprobleme von Bitcoins

03.09.2014

Das Frankfurter Landgericht hat die Taxi-Alternative Uber verboten, doch Uber macht einfach weiter. Außerdem in der Presseschau: Diskussion um Stopp des NPD-Verbotsverfahrens, ein Scheidungsanwalt spricht über Ehen und Trennungen, Bitcoins bringen ganz neue Rechtsprobleme mit sich - und warum sich ein Mann nicht den zweiten Vornamen "Ivabelle" zulegen durfte.

Thema des Tages

LG Frankfurt zu Uber: Das Landgericht Frankfurt/Main hat eine einstweilige Verfügung gegen die app-basierte Fahrvermittlung Uber erlassen. Uber verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, weil das Geschäftsmodell eine unerlaubte geschäftliche Handlung darstelle. Konkret geht es um Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz, das unter anderem das Taxigewerbe reguliert. Das Verbot des LG gilt bundesweit. Geklagt hatte eine Servicegesellschaft der Taxi-Zentralen, die die App "Taxi Deutschland" anbietet. Uber hat Widerspruch angekündigt, will sich aber auch vor der Entscheidung darüber nicht an die Verfügung halten. Es berichten unter anderem die SZ (Michael Kuntz) - auf der Titelseite - und lto.de.

Christoph Schlautmann (Handelsblatt) kritisiert die zugrundliegende Taxi-Regulierung. Kundenbewertungen  seien nützlicher als die Kontrolle durch Behörden. Richard Rother (taz) verteidigt die Taxi-Regulierung. Sie sorge zum Beispiel dafür, dass alle Fahrgäste bei jedem Wetter den gleichen Fahrpreis zahlen. Britta Beeger (FAZ) versucht zu vermitteln: "Vielleicht gibt es ja einen Weg, wie beide Seiten friedlich nebeneinander existieren können."

Im Gespräch mit dem Anwalt Herwig Kollar, der die Klage gegen Uber vertritt, thematisiert das Handelsblatt (Christoph Schlautmann), dass auch Mitfahrzentralen gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen können. Es sei eine erlaubnispflichtige Personenbeförderung, wenn die Fahrer nicht nur die Betriebskosten umlegen, sondern Gewinn machen.

Rechtspolitik

Verfassungsrichter Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt ist geplant, die Wiederwahl von Landesverfassungsrichtern künftig unbeschränkt zuzulassen. Bisher waren nur zwei Wahlperioden à sieben Jahre zulässig. Anlass sind Schwierigkeiten, neue Verfassungsrichter zu finden, die im Bundesland wohnen, meldet lto.de.

Korrektur von BFH-Urteilen: Das Bundesfinanzministerium will zwei Urteile des Bundesfinanzhofes korrigieren. Die Kriterien für eine Erstausbildung sollen wieder strenger werden, damit Studenten nicht nach einer kurzen Skilehrer-Ausbildung ihr Studium als Zweitausbildung steuerlich absetzen können. Außerdem sollen die Regeln verschärft werden, ab wann ein Arbeitnehmer die Ausgaben des Arbeitgebers für Betriebsfeiern als Arbeitslohn versteuern muss. Die SZ (Guido Bohsem) bezieht sich auf den Gesetzentwurf "zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften".

Tarifeinheit: Im Vorfeld des Juristentags spricht lto.de (Anne-Christine Herr) mit dem Rechtsprofessor Gregor Thüsing über die Regierungspläne zur Wiedereinführung der Tarifeinheit. Thüsing hält jedoch eine Regelung für drängender, die Streiks (insbesondere in Bereichen der Daseinsfürsorge) möglichst lange hinauszögert. Außerdem hält er Mindestanforderungen für Berufsgruppen, die selbständig streiken dürfen, für sinnvoll.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. September 2014: Verfügung gegen Uber –Scheidungsanwalt plaudert – Rechtsprobleme von Bitcoins . In: Legal Tribune Online, 03.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13069/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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