Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. August 2015: Maas versus Range – NSA-Se­lek­to­ren bleiben geheim – "Jäm­mer­li­cher" Pflicht­ver­tei­di­ger

03.08.2015

Hat Generalbundesanwalt Range eigenmächtig gegen Journalisten ermittelt? Außerdem in der Presseschau: Keine Auskunft über NSA-Selektoren, Zschäpes neuer Verteidiger wirkt "jämmerlich" und ein telefonierendes Hinterteil.

Thema des Tages

GBA - Landesverrat: In der "Netzpolitik"-Affäre sind jetzt die Abläufe einigermaßen geklärt. Der Generalbundesanwalt ermittelte schon seit Mitte Mai gegen zwei Journalisten wegen Landesverrats. Den Anfangsverdacht hatte ein Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz ausgelöst, wonach Staatsgeheimnisse verletzt worden seien. Offen ist nur noch, wie deutlich das Justizministerium den Generalbundesanwalt von den Ermittlungen abbringen wollte. Ausführliche Darstellungen finden sich in der Montags-SZ (Hans Leyendecker/Georg Mascolo/Robert Rossmann) und in der Montags-taz (Christian Rath).

Laut Montags-SZ (Hans Leyendecker/Georg Mascolo) will das Justizministerium bis Donnerstag ein eigenes Gutachten zur Frage vorlegen, ob die Journalisten ein "Staatsgeheimnis" gemäß § 93 Strafgesetzbuch veröffentlicht haben.

Ranges Rolle: Zahlreiche Bundespolitiker forderten den Rücktritt von Generalbundesanwalt Harald Range, berichtet zeit.de. Auch Constantin von Lijnden (lto.de) fordert Ranges Rücktritt. Dessen Vorgehen gegen die Journalisten sei juristisch "unvertretbar". Christian Rath (Montags-taz) hält einen Rücktritt nicht für nötig. Range sei zwar feige gewesen, weil er seine Verantwortung auf einen externen Gutachter abschob. Journalisten habe er aber nicht einschüchtern wollen. Auch Markus Wehner (FAS) sieht zwar einen "groben Fehler" von Range, aber keinen Skandal. Die WamS (Manuel Bewarder/Uwe Müller) portraitierte Range.

Maas' Rolle: Justizminister Heiko Maas hat sich bereits am Freitag öffentlich vom Vorgehen Ranges distanziert. Die Samstags-SZ (Robert Rossmann) schildert seinen Auftritt.

Maaßens Rolle: Heribert Prantl (Montags-SZ) hält den Verfassungsschutz und seinen Präsidenten Hans-Georg Maaßen für das eigentliche Problem in der Affäre. Ein Verfassungsschutz, der Strafanzeigen gegen Journalisten verschickt, sei nur ein Behördenselbstschutz.

Rechtslage: internet-law (Thomas Stadler) begründet, warum Ermittlungen wegen Landesverrats abwegig sind. Der Montags-Tsp (Ursula Knapp) erinnert an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Spiegel-Affäre und zur Durchsuchung beim Magazin Cicero.

Rechtspolitik

Kinder von Leihmüttern: Der Spiegel (Melanie Amann u.a. - spiegel.de- Zusammenfassung) berichtet, dass auf Betreiben des Bundesjustizministeriums seit Februar eine AG Abstammung tagt, die Reformbedarf im Abstammungsrecht prüft - insbesondere bei Kindern, die Homosexuelle mit Hilfe von Leihmüttern bekommen. Kann es mehr als zwei Elternteile geben, wer hat das Sorgerecht, wer ist unterhaltspflichtig, wer erbt? Zitiert werden überwiegend Rechtswissenschaftler und Politiker, die sich für eine Anpassung der Rechtslage an die Realität einsetzen.

Gesetze mit Kostenangabe: NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) will, dass bei allen Gesetzentwürfen angegeben wird, welche Kosten sie insbesondere für den Mittelstand verursachen, meldet die Montags-taz (Helke Ellersiek).

Aktienrecht: Rechtsprofessor Ulrich Noack gibt auf dem Handelsblatt-Rechtsboard einen Überblick über den Stand der deutschen Aktienrechtsnovelle und der EU-Aktionärsrechte-Richtlinie.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. August 2015: Maas versus Range – NSA-Selektoren bleiben geheim – "Jämmerlicher" Pflichtverteidiger . In: Legal Tribune Online, 03.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16469/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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