Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. Juli 2017: 'Ehe für alle' und das Grund­ge­setz / NetzDG wurde besch­lossen / Fukus­hima-Pro­zess hat begonnen

03.07.2017

Justiz

LG Erfurt zu Rundfunk und Persönlichkeitsrecht: Das Landgericht Erfurt hat die Klage eines Erfurter Restauranteigentümers abgewiesen, der durch eine MDR-TV-Ausstrahlung in Verbindung mit der italienischen Organisierten Kriminalität gebracht wurde, so die Samstags-FAZ (Louise Schendel). Der namentlich nicht genannte Kläger sei nur für einen kleinen Kreis identifizierbar gewesen. Er habe andere Ansprüche, etwa auf Unterlassung, nicht ausgeschöpft.

OLG Saarbrücken zu Presse und Persönlichkeitsrecht: Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat der Tageszeitung taz die Nennung des Namens eines Mannes erlaubt, der im Internet Morde an Politikern und "Genderlesben" gebilligt hatte. In der Vorinstanz war die Zeitung noch unterlegen. Die Samstags-taz (Martin Reeh) berichtet hier in eigener Sache.

BAG zu Kartellbußen: Das Bundesarbeitsgericht sollte vorige Woche entscheiden, ob Unternehmen Kartellbußen von den Managern, die sie verursacht haben, zurückverlangen können. Allerdings kam das BAG zum Ergebnis, dass Arbeitsgerichte wegen der kartellrechtlichen Vorfragen hier gar nicht zuständig sind. Über die Entscheidung berichten nun auch community.beck.de (Markus Stoffels) und community.beck.de (Christian Rolfs).

AG Bad Hersfeld zu WhatsApp: Nun stellt auch die Samstags-FAZ (Dinah Riese) die Sorgerechtsentscheidung des Amtsgerichts Bad Hersfeld dar, mit der eine Mutter verpflichtet wurde, von allen WhatsApp-Kontakten ihres Sohnes Einverständniserklärungen einzuholen, Der zitierte Anwalt Sebastian Dramburg hält das für übertrieben, schließlich hätten die anderen Nutzer ja den Lizenzbedingungen von WhatsApp zugestimmt.

StA Bochum zu Steuerhinterziehung: Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt gegen Treuhänder aus Liechtenstein wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch deutsche Anleger. Die Montags-SZ (Hans Leyendecker) stellt den Hintergrund ausführlich dar.

Überlastung der Staatsanwaltschaft: Die Samstags-Welt (Annette Dowideit) hat den anonymen Bericht eines Staatsanwaltes protokolliert. Er müsse viel zu viel Fälle erledigen und bekomme zu wenig Dank und Lohn. Trotzdem würde er wieder Staatsanwalt werden wollen.

GFF: Die taz hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte für ihren Panter-Preis nominiert. Die Samstags-taz (Malaika Rivuzumwami) stellt die GFF vor, die strategische Klagen zur Verteidigung der Grundrechte organisiert.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. Juli 2017: 'Ehe für alle' und das Grundgesetz / NetzDG wurde beschlossen / Fukushima-Prozess hat begonnen . In: Legal Tribune Online, 03.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23340/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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