Die juristische Presseschau vom 3. Januar 2017: Nord­afri­kaner in Köln / Starker Staat / Aus­kunft zu Sch­mäh­ge­dicht

03.01.2017

Justiz

BAG – Urlaubsabgeltung: In einem Gastbeitrag für das Hbl begrüßt Jobst-Hubertus Bauer zwei Vorlagen des Bundesarbeitsgerichts vom Oktober und Dezember an den Europäischen Gerichtshof. Der Rechtsanwalt billigt den durch die erbetene Klärung zur Anwendung von Artikel 7 der Arbeitszeitrichtlinie zum Ausdruck gekommenen Willen des BAG, von der "unsinnigen Urlaubsrechtsprechung" des EuGH Abstand zu nehmen.

OVG Berlin-Brandenburg zu Böhmermann-Auskunft: Nach einer am gestrigen Montag bekanntgegebenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom vergangenen Freitag muss das Auswärtige Amt dem klagenden "Tagesspiegel" Auskunft über seine rechtliche Einschätzung zum "Schmähgedicht" Jan Böhmermanns erteilten. Der Beschluss ist unanfechtbar, meldet lto.de. Nachdem der Satiriker auf die Rechte aus seiner gesetzlichen Unschuldsvermutung verzichtet habe, könne das Ministerium nach Auffassung des Gerichts die Informationen nicht mehr unter Verweis auf die Vermutung verweigern. Nachteilige Auswirkungen auf das Verhältnis zur Türkei seien ebenfalls nicht zu befürchten.

LG München I – Hypo Real Estate: Nach mehrjährigen Ermittlungen hat das Landgericht München I nun die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den früheren Hypo Real Estate-Vorstandschef Georg Funke auf den 20. März bestimmt. Funke und einem früheren Vorstandskollegen werden bewusst unrichtige Darstellungen der finanziellen Verhältnisse der von ihnen geleiteten Bank vorgeworfen, das Gericht hat Verhandlungstermine bis zum September angesetzt. Es berichten SZ (Thomas Fromm) und FAZ (Henning Peitsmeier).

LG Hannover – Waffenbesitzkarten: Wegen Bestechlichkeit müssen sich drei ehemalige Vorstandsmitglieder eines Schützenvereins vor dem Landgericht Hannover verantworten. Die Angeklagten sollen  Interessenten an Waffenbesitzkarten die hierfür notwendigen Sachkundenachweise ohne Prüfung verkauft haben, schreibt die taz.

Abgas-Affäre: In einem Kommentar bezeichnet Klaus Ott (SZ) die vom US-Anwalt Michael Hausfeld angekündigte Klage mit dem Ziel eines Rückrufs sämtlicher VW-Dieselfahrzeuge in Europa und einer Kaufpreiserstattung als "Höhepunkt der Geschäftemacherei im Fall VW". Dieser Einzug von "Auswüchsen der US-Sammelklagen" in Europa sei sowohl von der Politik, die auf Skandalisierung und Populismus statt Aufklärung setze, als auch VW selber ermöglicht worden. Statt sich wie in den USA durch Schadensersatz- und Strafzahlungen freizukaufen, setze das Unternehmen hierzulande auf eine Verjährung berechtigter Ansprüche von Käufern.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Januar 2017: Nordafrikaner in Köln / Starker Staat / Auskunft zu Schmähgedicht . In: Legal Tribune Online, 03.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21631/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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