Die juristische Presseschau vom 1. Juni 2017: Kein digi­taler Nach­lass / Maut euro­pa­weit? / Urteil zu Hamelner Gewalttat

01.06.2017

Recht in der Welt

Polen – Begnadigung: Eine unmittelbar nach der Vereidigung der jetzigen polnischen Regierung durch Präsident Andrzej Duda initiierte Begnadigung des heutigen Geheimdienstkoordinators erging nach einer Entscheidung des Obersten Gerichts Polens ohne Rechtsgrundlage. Der begnadigte Mariusz Kaminski war zuvor wegen unzulässiger Ermittlungsmethoden in seinem früheren Amt als Chef der Antikorruptionspolizei zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, erläutert die FAZ (Konrad Schuller). Die anschließende Begnadigung sei jedoch vor Rechtskraft dieses Urteils erfolgt.

Spanien – Katalonien: Die zerrütteten Beziehungen zwischen der spanischen Zentralregierung und der Regionalregierung Kataloniens stellt anhand der hierzu ergangenen verfassungsgerichtlichen Entscheidungen der wissenschaftliche Mitarbeiter Daniel Toda Castan auf juwiss.de dar. Der Autor bemängelt, dass die nationale Regierung "das Verfassungsgericht an die Front geschickt zu haben" scheine, statt selbst die Initiative zu ergreifen, um eine weitere Eskalation des Konflikts zu verhindern.

Sonstiges

Stadionverbot: Die FAZ (Alexander Haneke) befasst sich eingehend mit den Ausschreitungen beim letzten Spiel des TSV 1860 München und erläutert in diesem Zusammenhang das Stadionverbot "als wirksames Mittel, um gewalttätige Fans da zu treffen, wo es ihnen weh tut". Ausgesprochen würden die Verbote von den Vereinen und dem DFB als Inhaber des Hausrechts bei Fußballspielen. Der von Fan-Initiativen geäußerten Kritik daran, dass für den Ausspruch eines Verbots bereits strafrechtliche Ermittlungen ausreichten, sei durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2009 der Boden entzogen. Dort sei klargestellt worden, dass ein Verbot nicht willkürlich erfolgen dürfe.

Das Letzte zum Schluss

Sex im Wald: Passend zu den steigenden Temperaturen widmet sich bild.de den wirklich wichtigen Fragen des Boulevards: Ist Sex im Freien eigentlich erlaubt? Nach der Einschätzung einer zitierten Rechtsanwältin hängt eine Strafbarkeit wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses vor allem davon ab, ob die Liebenden entdeckt werden wollten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Juni 2017: Kein digitaler Nachlass / Maut europaweit? / Urteil zu Hamelner Gewalttat . In: Legal Tribune Online, 01.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22793/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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