Die juristische Presseschau vom 11. Februar 2015: Organklage zu Bundespolizeieinsätzen – Thomas Fischer zu Sexualstrafrecht – Plädoyer für Unternehmensstrafrecht

11.02.2015

Die Bundesregierung verweigert Informationen zu Bundespolizeieinsätzen – die Fraktion die Linke zieht deswegen vor das BVerfG. Außerdem in der Presseschau: Busengrapscher rechtfertigt nicht immer fristlose Kündigung, Weiteres von Thomas Fischer zum Sexualstrafrecht, EGMR zu Wahlrecht von Strafgefangenen, Revision im Fall Chantal, ein Plädoyer für deutsches Unternehmensstrafrecht und was Richtern so den Schlaf raubt.

Thema des Tages

BVerfG - Großeinsatz der Bundespolizei: Die Bundespolizei nahm im Jahr 2011 an Unterstützungshandlungen bei verschiedenen Demonstrationen und Kundgebungen teil. Die Fraktion Die Linke im Bundestag hatte diesbezüglich einige Anfragen an die Bundesregierung gestellt, deren Beantwortung teilweise mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit der Länder verweigert wurde. Am gestrigen Dienstag verhandelte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über ein entsprechendes Organstreitverfahren, welches die Fraktion gegen die Bundesregierung wegen der Verletzung parlamentarischer Informationsrechte einleitete. Bei dem Verfahren werden sich die Verfassungsrichter wohl auch mit der Frage nach einer "parlamentarischen Kontrolllücke" beschäftigen. Dies berichtet die SZ (Wolfgang Janisch). Auch der Tagesspiegel (Ursula Knapp/Jost Müller-Neuhof) und die FAZ (Helene Bubrowski) befassen sich mit der Organklage.

Rechtspolitik

Thomas Fischer zum Sexualstrafrecht: In seiner Kolumne auf zeit.de widmet sich Thomas Fischer, Richter des Bundesgerichtshofs, ausführlich dem Sexualstrafrecht und erklärt anhand verschiedener Beispiele, weshalb eine Schutzlücke, seiner Ansicht nach, nicht bestehe. Er führt zudem aus, weshalb er die Position der Reformbefürworter nicht teilt, und zieht das Fazit, es bedürften "gesunde, erwachsene, selbstbestimmungsfähige Menschen keines paternalistischen Schutzes durch den Staat". Das Sexualstrafrecht umfasse bereits alle "sexuellen Kontakte aufgrund von nötigendem Zwang" und verdiene es, "endlich einmal in Ruhe" gelassen zu werden.

Anlegerschutz vor Delisting: Die große Koalition plant eine Reform zum Schutze von Kleinanlegern. Der Bundesgerichtshof hatte 2013 in dem sogenannten Frosta-Beschluss entschieden, dass Aktiengesellschaften ihre Börsennotiz einstellen dürfen, ohne die Aktionäre zuvor davon in Kenntnis setzen zu müssen. Zivilrechtsprofessor Tim Drygala schildert auf lto.de die Folgen dieser Rechtsprechung, so gefährde eine "Delisting-Welle" den Schutz von Kleinanlegern. Drygala begrüßt daher die geplante Reform und bietet verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung des neuen Gesetzes an.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Februar 2015: Organklage zu Bundespolizeieinsätzen – Thomas Fischer zu Sexualstrafrecht – Plädoyer für Unternehmensstrafrecht . In: Legal Tribune Online, 11.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14654/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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