Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2016: EuGH gegen AGG-Hop­ping / zur Sicher­heit den Donald-Test / Kirche gegen Wie­derehe II

29.07.2016

Der EuGH durchkreuzt die Rechnung von AGG-Hoppern. Außerdem in der Presseschau: Donald-Test in Sicherheitsfragen, Kündigung wegen Wiederehe nun vor EuGH und Bayern für Sicherheit durch Stärke.

Thema des Tages

EuGH zu Scheinbewerbung: Eine nicht ernst gemeinte Bewerbung ist rechtsmissbräuchlich und somit nicht durch die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschützt. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil auf Vorlage des Bundesarbeitsgerichts hin. Er argumentiert, der Kläger habe sich offensichtlich nur beworben, um formal als Bewerber zu gelten und nach Ablehnung Entschädigungen zu beanspruchen. Im vorliegenden Fall hatte das beklagte Unternehmen R+V Versicherung auf die Bewerbung eines Münchener Rechtsanwalts auf eine Trainee-Stelle hin mit einer Absage reagiert. Daraufhin versuchte der Betroffene eine Entschädigung wegen alters- und geschlechterspezifischer Diskriminierung geltend zu machen und ging letztlich in Revision vor das BAG. Die taz (Christian Rath) setzt sich mit der Entscheidung auseinander. Rechtsanwalt Thomas Gennert zeichnet den Fall auf lto.de nach und verweist darauf, dass auch das nationale Recht (etwa die Grundsätze des Rechtsmissbrauchs) das gleiche Ergebnis bedingt hätte; die Vorlage scheine ihm daher nicht notwendig.

Rechtspolitik

Diskussion über innere Sicherheit: Die aktuellen Vorschläge zur inneren Sicherheit erstrecken sich über leichtere Abschiebungen und schärferes Waffenrecht bis zum Einsatz von Bundeswehr im Inneren. Die BadZ (Christian Rath) analysiert die vorgeschlagenen Maßnahmen und schließt: "Mehr Polizei für die bestehenden Gesetze ist sicher besser als neue Gesetze ohne zusätzliches Personal." Die Welt (Michael Fischer) befasst sich mit Angela Merkels (CDU) Neun-Punkte-Plan für mehr Sicherheit. Ihre vorgeschlagenen Maßnahmen seien größtenteils entweder bereits geplant, fielen in die Zuständigkeit der EU oder seien schwer umsetzbar.

Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck bemerkt auf blog.zeit.de, welche "argumentative Kraft und Wirkmacht" das Recht mit Blick auf Menschen- und Bürgerrechte in der aktuellen Diskussion um innere Sicherheit mitbringen kann. Praktische Solidaritätsarbeit trage zu einer sicheren Gesellschaft für alle bei, setze aber voraus, dass die Menschenrechte weiterhin erkämpft und die Menschenwürde jedes Menschen geschützt werde.

verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) erklärt unter dem Titel "der Donald-Test", warum er trotz des Terrors und der Angst der letzten Wochen dagegen sei, die staatlichen Sicherheitsbefugnisse auszubauen. Beispiele wie die Türkei, Ungarn oder Österreich zeigten, dass der "Verlust aller verfassungskulturellen Gewissheiten in Demokratien" "nicht nur abstrakt, sondern ganz real möglich ist und teilweise sogar bereits passiert." Es sei daher vor dem Ausbau der Sicherheitsbefugnisse zu erörtern, ob diese noch wünschenswert seien, wenn sie etwa in die Hände von Donald Trump fielen.

Bayerische Sicherheitspolitik: Das bayrische Kabinett hat verschiedene Maßnahmen verabschiedet, die die innere Sicherheit gewährleisten sollen. So soll die Polizei personell und durch neue Ausrüstung gestärkt und die Videoüberwachung ausgebaut werden. Bayern fordert nach wie vor vom Bund, die Vorratsdatenspeicherung auszuweiten und das Straf- und Ausländerrecht zu verschärfen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) befürworte sogar, die Möglichkeit einzuführen, straffällige Ausländer in Krisengebiete abzuschieben, schreiben SZ (Wolfgang Wittl) und FAZ (Albert Schäffer – Zusammenfassung).

Christian Bommarius (FR) liest die Erwägung des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) wie folgt: "Der Bruch des Völkerrechts, die Außerkraftsetzung von Menschenrechten darf kein Tabu sein." Es sei offensichtlich, dass dieses Vorgehen gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstoße.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2016: EuGH gegen AGG-Hopping / zur Sicherheit den Donald-Test / Kirche gegen Wiederehe II . In: Legal Tribune Online, 29.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20040/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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