Die juristische Presseschau vom 27. März 2015: EuGH-Generalanwalt zu Hartz IV – Auskunftsrecht der Presse gestärkt – Drogenrausch durch Polizei

27.03.2015

Der Generalanwalt am EuGH plädiert für die Gewährung von Hartz IV an arbeitssuchende EU-Ausländer, die bereits in Deutschland gearbeitet haben. Außerdem in der Presseschau: BVerwG stärkt Auskunftsrecht der Presse, zwei Anträge auf Immunitätsaufhebung des NPD-Europaparlamentariers Udo Voigt, "unkonventionelle Erbschaftsteuer-Modelle" und eine ganze Nachbarschaft bekifft wegen eines Fauxpas der Polizei.

Thema des Tages

EuGH-Generalanwalt zu Hartz IV für EU-Ausländer: Einem arbeitssuchenden EU-Ausländer darf nicht automatisch und ohne Einzelfallprüfung Hartz IV verweigert werden, wenn er bereits in Deutschland gearbeitet hat. Dies verstieße gegen den Gleichheitsgrundsatz, plädierte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Melchior Wathelet am gestrigen Donnerstag. Für EU-Ausländer, die gar keine Arbeit suchen oder nur zur Arbeitssuche eingereist sind, gelte dies allerdings nicht, so Wathelet. Im vorliegenden Fall waren eine Frau aus Bosnien mit schwedischer Staatsbürgerschaft sowie ihre Tochter bereits in mehreren Kurzzeitstellen tätig, bevor sie Hartz IV bezogen. Die Sozialleistungen wurden ihnen jedoch gestrichen, die Behörde berief sich auf § 7 des zweiten Sozialgesetzbuchs, welcher Geldleistungen versagt, wenn Ausländer nur zur Arbeitssuche in Deutschland seien. Das Bundessozialgericht hatte den Fall zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die FAZ (Joachim Jahn) erläutert die Argumentation Wathelets und verweist auch auf zahlreiche entsprechende Verfahren. Auch die taz (Christian Rath) informiert über die Stellungnahme Wathelets.

Rechtspolitik

Erbschaftsteuer: Der Direktor am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen Wolfgang Schön setzt sich für die FAZ kritisch und ausführlich mit der Erbschaftsteuer auseinander. Er erläutert, weshalb die derzeitige Regelung Steuergerechtigkeit und Sozialstaatlichkeit nicht gerecht werde und damit nicht ihren "Beitrag zur Herstellung sozialer Chancengleichheit" leiste. Die "Liquiditätsschonung" forme sich "zur allgemeinen Subvention für gewerbliche Vermögensbildung", dabei würde bereits die Stundung der Erbschaftsteuer auf Unternehmensvermögen die Betriebserben vor einer Finanzierungsnot bewahren. Um Steuergerechtigkeit letztlich zu gewährleisten, bräuchte es eine "große Reform", meint Schön, und plädiert für die Einführung eines allgemeinen Niedrigsteuersatzes "für Erbschaften aller Art".

Auch das Handelsblatt (Axel Schrinner) befasst sich im Leitartikel mit der Erbschaftsteuer und moniert die Ungerechtigkeit der derzeitigen Regelung. Um dieser zu begegnen werden verschiedene "unkonventionelle Erbschaftsteuer-Modelle" vorgestellt: Der Staat könnte als "stiller Teilhaber" ins Unternehmen eintreten und Anteile in Höhe der Erbschaftsteuerschuld bekommen – mit dem Recht der Teilhaber den Staat jeder Zeit herauszukaufen. Auch die Stundung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen wird angeführt.

Konvention gegen Organhandel:Die von 47 Staaten des Europarats vereinbarte Konvention zur Bekämpfung des illegalen Organhandels kann in Kürze in Kraft treten, meldet die SZ. Bereits 14 Staatsvertreter hätten ihre Unterschrift geleistet – die Konvention benötige zum Inkrafttreten fünf Ratifizierungen. Sie diene der Harmonisierung der strafrechtlichen Bestimmungen und der Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit gegen den Organhandel.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. März 2015: EuGH-Generalanwalt zu Hartz IV – Auskunftsrecht der Presse gestärkt – Drogenrausch durch Polizei . In: Legal Tribune Online, 27.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15083/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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